Die Riester-Rente – Fördermöglichkeiten für die Baufinanzierung
Autor: Alexandra Müller
Förderdarlehen der KFW oder Investitionsbanken des jeweiligen Bundeslandes sind den meisten Immobilienbesitzern bzw. -erwerbern bereits ein Begriff. Fast bei allen Banken erhält man ein Angebot in Kombination mit einem KFW Darlehen. Doch welche Möglichkeiten der Förderung gibt es noch? Bei dieser Frage stockt der Großteil der Darlehensnehmer. Auch der Staat unterstützt zum Beispiel durch Zulagen. In diesem Artikel gehen wir genauer auf die Förderung der Riester-Rente ein.
Die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist bei vielen als zusätzliche, private Altersvorsorge verankert. Dass man sie auch in die Immobilienfinanzierung einsetzen kann, ist eher noch unbekannt. Alle Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, können die Riester-Rente nutzen. Der jährliche Regelbeitrag beträgt mindestens 60 EUR und maximal 2.100 EUR. Maßstab dafür ist das Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres. 4% davon müssen Sie in den Vertrag einzahlen, um auch die vollständigen Zulagen zu erhalten.
Die Zulagen setzen sich folgendermaßen zusammen:
Grundzulage: 154 EUR (seit 2018 175 EUR)
Kinderzulage: 300 EUR (ab 01.01.2008 geboren)
185 EUR (vor 01.01.2008 geboren)
Berufseinsteigerbonus bis 25 Jahre: 200 EUR (einmalig)
Im Rentenalter erhalten Sie dann eine monatliche Rente aus dem angesparten Kapital. Die Spar-beiträge und Zulagen sind Ihnen gesetzlich zugesichert.
Die Riester-Rente in der Baufinanzierung auch als Wohnriester bekannt
Es gibt 3 Möglichkeiten, die Idee der Riester-Rente für Ihre Baufinanzierung zu nutzen. Welche Variante für Sie die passende ist, kommt auf die Finanzierungssituation an und ob Sie bereits einen Riester-Vertrag haben oder nicht. Wichtigstes Kriterium dabei ist, dass Sie die Immobilie selbst bewohnen werden. Sie können Riester-Guthaben für den Bau oder Kauf einer Immobilie, die Umschuldung bestehender Immobiliendarlehen oder für die Finanzierung von Umbaumaßnahmen, die Barrieren reduzieren einsetzen.
Variante 1: Seit 2014 können Sie bereits angespartes Guthaben eines bestehenden Riester-Vertrages, egal ob Fonds, Sparplan oder Versicherung, in die Baufinanzierung als Eigenkapital einbringen. Der Vorteil ist natürlich, dass Sie weniger Darlehen aufnehmen müssen und somit auch bessere Konditionen für die Finanzierung erhalten. Sie haben die Möglichkeit das Kapital vollständig oder nur teilweise zu entnehmen. Beachten Sie hierbei, dass Sie mindestens 3.000 EUR entnehmen müssen. Damit die Entnahme des Guthabens nicht zulagenschädlich ist, sprich der Staat die bereits gezahlten Zulagen zurückfordert, müssen Sie die Verwendung für die Baufinanzierung nachweisen.
Dies geschieht mindestens 3-6 Monate vor der geplanten Entnahme über die Anmeldung bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) und der Meldung an den Anbieter des Riester-Vertrags. Eine Auszahlung darf nur mit dem Bescheid der Behörde erfolgen. Am besten fügen Sie den Kaufvertrag, Bauvorvertrag oder eine Absichtserklärung und den Grundbuchauszug bei. Auch zur Umschuldung oder Sondertilgung eines bereits bestehenden Darlehens, kann das Kapital eingesetzt werden. Senden Sie dafür der Zulagenstelle den Darlehensvertrag, Ihre Meldebescheinigung und den Grundbuchauszug zu.
Variante 2: Sie können auch ein sogenanntes Riester-Darlehen abschließen. Dieses Produkt wird nur von wenigen Finanzierungspartner wie z.B. DSL Bank angeboten. Sie können wählen zwischen einem Annuitätendarlehen mit Zins- und Tilgungsleistungen und einer vereinbarten Zinsbindung oder einer Kombination aus einem Darlehen, welches tilgungsausgesetzt ist, und einem Bausparvertrag, der das Darlehen nach einer vorgegebenen Zeit komplett ablöst. Bei letzterem beträgt die Gesamtlaufzeit ca. 20 – 30 Jahre.
Voraussetzung dieser Variante ist, dass das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr vollständig getilgt ist. Bei diesen Darlehen ist die Tilgung wichtig für die Zulagen. Auch hier sollte man die 4 % vom Bruttoeinkommen jährlich einzahlen, um in den Genuss der vollen Zulagen zu kommen. Außerdem müssen verheiratete Darlehensnehmer zwei Verträge abschließen um die Zulagen für beide Antragsteller zu erhalten. Oftmals ist auch ein Eigenkapitaleinsatz von 25-40 % notwendig, um überhaupt dieses Darlehen zu erhalten.
Variante 3: Um die Finanzierung zinstechnisch abzusichern und gleichzeitig die Förderung zu erhalten, gibt es die Möglichkeit, ähnlich wie bei Variante 2, ein normales Darlehen mit einer festen Zinsbindung abzuschließen und parallel dazu einen Wohn-Riester-Vertrag in Form eines Bausparvertrages abzuschließen. Sie können bereits während der Zinsbindung das Darlehen normal tilgen und nebenbei noch in den Bausparer sparen. Nach Ablauf der Zinsbindung können Sie dann die Restschuld durch den Bausparvertrag ablösen. Dieses Finanzierungskonzept bedeutet für Sie, Zins- und Planungssicherheit von Anfang bis zum Ende, nämlich der vollständigen Tilgung des Darlehens.
Der Steuervor – und Nachteil
Die Beiträge in einen Riester-Vertrag können Sie bis zu einer Höhe von 2.100 EUR in Ihrer Steuer-erklärung als Sonderausgaben absetzen. Dies gilt natürlich nur für die Tilgungs- bzw. Sparbeiträge und nicht für etwaige Zinsen. Die Zulagen werden allerdings von der gesparten Steuer wieder abgezogen. Das Finanzamt prüft daher, welche Variante (Steuerersparnis oder Zulagen) für Sie günstiger ist.
Beispiel: Max Muster verdient im Jahr 40.000 EUR. Er ist ledig und hat keine Kinder. Er bespart einen Riester-Vertrag mit jährlich 2.100 EUR. Sein Steuersatz beträgt 35%.
Er erhält durch seine Einkommensteuererklärung 735 EUR Steuervorteil. Da er auch die Grundzulage von 154 EUR erhält, wird diese von dem Steuervorteil abgezogen. Er bekommt nun eine Steuerrückerstattung von 581 EUR.
Der große Nachteil beim Riestern: Sie müssen mit Eintritt der Rente die Zulagen und mögliche Gewinne nachgelagert versteuern. Sie müssen während der Laufzeit keinerlei Steuern für den Vertrag zahlen, dafür aber ab der Rente. Bei den Wohn-Riester-Produkten werden die geförderten Tilgungsleistungen und Zulagen auf einem Wohnförder-Konto hinterlegt und mit ca. 2% verzinst.
Bei Rentenbeginn müssen Sie dann den angesammelten Betrag versteuern. Entweder Sie versteuern den kompletten Betrag auf einmal und erhalten eine Einmalzahlung von 30% als Nachlass oder Sie versteuern die monatliche Rentenzahlung aus dem Vertrag bis zum 85. Lebensjahr. Wie hoch die Steuer ist, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Welche Variante für Sie die beste ist und wie Sie die volle Förderung des Staates nutzen, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit einem unserer Experten.