Veränderungen für Förderungen KfW und Bafa bei neuen Heizungsanlagen
Eine neue Heizungsanlage ist effizienter und sorgt für niedrigere Kosten und entlastet die Umwelt. Damit möglichst viele Hausbesitzer von diesen Vorteilen profitieren können, gibt es zahlreiche Möglichkeiten zur Förderung der neuen Heizungsanlage.
Was ändert sich konkret für den Einbau einer neuen Heizungsanlage ab 2020?
Ersteinmal: seit dem 01.01.2020 werden keine reinen Brennwertheizungen mehr gefördert. Die Maßnahmepakete „Heizung“ und „Lüftung“ (hier gab es einen KfW Zuschuss von 15%) wurden eingestellt.
Seit dem 02.01.2020 kann ein Zuschuss für eine neue Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien (renewable ready = bereit für erneuerbare Energien) über das BAFA beantragt werden. Hier einige wichtige Hinweise dazu:
Was wird von der BAFA gefördert?
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.
In bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:
Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Effiziente Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen, „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen und es gibt eine Austauschprämie für Ölheizungen. Die Liste zu den Fördervoraussetzungen finden Sie hier.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine neue Heizungsanlage?
Die Höhe für einen Zuschuss reicht von 20 % für eine Gas-Brennwertheizung „renewable ready“ bis zu 45 % durch die Austauschprämie für Ölheizungen mit der Nutzung von 100 Prozent regenerativer Energie. Die Einbindung eines Energieberaters ist nicht mehr verbindlich. Eine Baubegleitung, wie sie mit 50 % durch die KfW gefördert wird, ist bei der Erneuerung der Heizung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. In der Liste der förderfähigen Kosten steht jedenfalls, dass die Kosten für Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen durch z. B. einen Energieberater angesetzt werden können.
Neue Heizungsanlagen auf Gasbasis können mit 20% gefördert werden, aber nur wenn diese „renewable ready“ geplant werden. Das heißt konkret: die Einbindung z.B. einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung wird berücksichtigt und ein Pufferspeicher sowie die Steuerungsanlagen müssten schon entsprechend geplant und installiert werden. Und die neue Heizungsanlage muss innerhalb von 48 Monaten um Solarkollektoren ergänzt werden. Erfolgt keine Ergänzung im genannten Zeitraum müssen bereits ausgeschüttete Fördergelder zurückgezahlt werden.
Hybridheizungen werden mit 30% Zuschuss gefördert, wenn der Anteil an erneuerbaren Energien mindestens 25% der Heizkosten des Gebäudes abdeckt. Und werden nur erneuerbare Energien eingesetzt, dann erhöht sich der Zuschuss auf 35%
Noch mehr Förderung gibt es, wenn eine alte Ölheizung auf ein hybrides System umgerüstet wird, dann gibt’s 40% Förderung. Und erfolgt die Umrüstung komplett mit ökologischen Heiztechnologien, dann beträgt der Zuschuss gar 45%.
Einzig die Brennstoffzelle wird weiterhin über die KfW in Programm 433 gefördert und bildet somit die Ausnahme im Gewerk der Heiztechnik. Das Einbeziehen eines gelisteten Energieberaters ist hierbei zwingend notwendig.
Je Wohneinheit können förderfähige Kosten in Höhe von max. 50.000 € für einen Zuschuss verwendet werden.
Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zu den technischen Mindestanforderung gibt das BAFA in den „Fördervoraussetzungen im Programm Heizen mit Erneuerbaren Energien“ bekannt.
Nähere Informationen zur KfW Förderung aus Programm 430 (Investitionszuschuss) hält die KfW bereit.
Welche Alternativen zur Förderung über BAFA und KfW gibt es noch?
Und das ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen (Kumulierung nicht möglich).
Seit dem 01.01.2020 können energetische Einzelmaßnahmen bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern steuerlich geltend gemacht werden. Diese Förderung stellt eine dritte Säule neben den Zuschüssen und Förderung über Kredit dar. Der Fördersatz liegt bei 20 %. Die Einbindung eines Energieberaters ist hierbei nicht verpflichtend. Die Energieberaterleistung kann jedoch zusätzlich mit 50 % gefördert werden. Für die Bestätigung der Durchführung, unter Berücksichtigung der geltenden Mindestanforderung, sind gemäß Verordnung Fachunternehmer aus den betreffenden Gewerken berechtigt. Geregelt wird dies in § 35c des Einkommensteuergesetzes.
Wie sieht die steuerliche Förderung von Einzelmaßnahmen inhaltlich aus?
- max. Gebäudesanierungshöhe von 200.000 €
- die Immobilie muss mindestens 10 Jahre alt sein (maßgebend ist der Beginn der Herstellung des Gewerkes)
- max. können 40.000 € für ein Objekt steuerlich geltend gemacht werden (Zeitraum 3 Jahre)
- kombinieren mehrerer Einzelmaßnahmen ist möglich
- Mindestanforderungen werden in der Rechtsverordnung geregelt (ähnlich KfW Programme)
Was ändert sich bei der BAFA-vor-Ort Beratung?
Die BAFA-Vor-Ort-Beratung wird seit dem 01.02.2020 mit 80 %, statt wie vorher mit 60 %, gefördert. Das schafft einen weiteren wichtigen Anreiz für eine umfangreiche Beratung. Ziel wird es sein, Maßnahmen so zu konzipieren, dass ein Effizienzhaus-Niveau erreicht werden kann. Wie bereits beschrieben, steigt auch bei Effizienzhäusern die Förderung bei der KfW um 10 Prozent an.
Zum 01.02.2020 tritt die „Richtlinie für die Bundesförderung für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
Diese Änderungen gelten für Anträge, die seit dem 01.02.2020 im BAFA eingehen:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
- Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen.
- Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.
Was ist noch wichtig, wenn Sie eine neue Heizungsanlage planen?
Um sich durch mit den Neuerungen bei Förderung über KfW und BAFA gerade zu neuen Heizungsanlagen zu informieren, und den Förderdschungel zu durchforsten benötigt man Durchhaltevermögen.
Eine Hilfe finden Sie hier, in unserer Förderdatenbank.
Einfach die benötigte Modernisierungsmaßnahme eingeben und alle Förderungen auf einen Blick erhalten. Sie können auch simulieren, wie sich die neue Heizungsanlage auf die Energieeffizienz Ihres Hauses auswirkt – gehen Sie in den Energiesparrechner, geben die Daten zu Ihrem Haus ein und spielen mit möglichen Sanierungen für Ihr Haus. Sie können sofort ermitteln, wie sich die Energiekennzahl durch die Maßnahme verbessert.
Und benötigen Sie eine Finanzierungsberatung, dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.
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