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Haus mit Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung

Mit der verbundenen Wohngebäudeversicherung schützten sich Gebäudeeigentümer vor den Schäden, die sich aus Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden ergeben. Versichert ist das Gebäude also die Hülle ohne dessen Inhalt an beweglichen Sachen. Hierzu zählen Fenster, Türen, das Mauerwerk sowie das Dach.

Zusätzlich können verschiedene besondere Einschlüsse, wie die Elementardeckung, welche auch als Hochwasserversicherung bekannt ist mit eingeschlossen werden. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist die Kostendeckung für den Wiederaufbau, die Sanierung des Gebäudes sowie eine Absicherung gegen andere Kosten.

Nutzen Sie unseren Versicherungsvergleich oder fragen Sie einen Experten der Expert-Arena Gruppe. Wir helfen Ihnen gern die richtige Wohngebäudeversicherung zu finden.

Übrigens, während der Bauphase ist die Feuerrohbauversicherung kostenlos.

Warum ist eine Gebäudeversicherung wichtig?

Das Eigenheim stellt eine der größten Investitionen im Leben vieler Menschen dar. Zwar ist eine Gebäudeversicherung keine Pflicht, als Hausbesitzer oder Bauherr sollten Sie sie jedoch dringend in Erwägung ziehen. Ereignisse, die diese Versicherung abdeckt, führen in der Regel zu großen Schäden. Die Beseitigung der Spuren ist entsprechend kostspielig und kann schnell mit mehreren Zehntausend Euro zu Buche schlagen.

Daher gilt der Grundsatz: Jeder, der ein Eigenheim besitzt, sollte es auch versichern. Als Vermieter sollten Sie ebenfalls eine Gebäudeversicherung für Ihre Mieter abschließen, um auf der sicheren Seite zu sein. Bei der Auswahl der richtigen Police helfen unsere seriösen Berater gern weiter und legen Ihnen auf Basis ihrer langjährigen Erfahrung Angebote zur Wohngebäudeversicherung im Vergleich vor.

Welche Leistungen umfasst die Wohngebäudeversicherung?

Je nach Police deckt die Versicherung über die eingangs genannten Sachwerte hinaus auch weitere Bestandteile Ihres Eigentums ab. Neben Ihrem Wohnhaus als wichtigstes Objekt sind Garage, Gartenhaus oder Geräteschuppen auf dem Grundstück sowie Einfriedungen geschützt. Auch Schäden an Markisen, Überdachungen und Dachantennen sind inbegriffen. Zusätzlich kommen viele Versicherungen für die schadensbedingte Reparatur von Anlagen zur Wärme- oder Stromerzeugung auf, darunter Photovoltaik, Geothermie und Solarwärmepumpen. Weitere fest verbaute Installationen in Ihrem Haus wie die Sanitäreinrichtung, Bodenbeläge und die Einbauküche sind ebenfalls versichert. Das gleiche gilt für die technische Ausstattung inklusive der Heizung.

Viele Versicherungsgeber behalten sich die sogenannte „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vor. Durch diese Klausel kann Ihnen als Versicherungsnehmer unterstellt werden, Sie hätten den Schaden selbst durch Verletzung Ihrer Sorgfaltspflicht herbeigeführt. Ein klassisches Beispiel sind brennende Kerzen, die nicht beaufsichtigt wurden und zu einem Feuer geführt haben. Unser Expertenteam achtet bei der gemeinsamen Auswahl der Gebäudeversicherung darauf, dass Sie über solche Risiken genau Bescheid wissen.

Wenn fremde Personen Schäden an Ihrem Wohneigentum verursachen, beispielsweise durch Graffiti, sind die Beseitigungskosten nicht in jeder Police inbegriffen. Auch hier lohnt es sich, mit Ihrem persönlichen Berater zu sprechen. Er findet für Sie genau die Versicherung, die zu Ihren Vorstellungen passt und erleichtert Ihnen die Wahl durch eine Darstellung der Wohngebäudeversicherung im Vergleich.

Kosten der Wohngebäudeversicherung

Welche Kosten jährlich für die Versicherung anfallen, ist je nach Anbieter sowie Größe, Ausstattung, Alter und Lage Ihrer Immobilie unterschiedlich. Die Preisspanne liegt bei einigen Hundert bis über Tausend Euro. Da es mittlerweile sehr viele Versicherungsunternehmen gibt, unterstützt Sie unser Team gern dabei, sich die Wohngebäudeversicherung im Vergleich anzusehen. Im Hinblick auf die Deckungssumme sollten Sie darauf achten, dass diese dem Neuwert Ihrer Immobilie entspricht. Nur so sind Sie vor den finanziellen Folgen einer Komplettzerstörung Ihres Eigenheims geschützt.

Wer zahlt bei vermieteten Objekten für die Gebäudeversicherung? Mieter oder Vermieter?
Grundsätzlich sind Sie als Vermieter dafür zuständig, die Wohngebäudeversicherung abzuschließen und den Jahresbeitrag zu überweisen. Es ist allerdings erlaubt, die Beiträge für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Auch bei Mietobjekten ist die Gebäudeversicherung keine Pflicht, sie ist jedoch sinnvoll, um Sie vor hohen Kosten zu schützen.

Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

Was ist bei der Gebäudeversicherung alles versichert?

Generell sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt. Die Police kann jedoch noch weitere Schadensfälle einschließen. Nehmen Sie gern unsere unabhängige Beratung in Anspruch, um die verschiedenen Anbieter der Wohngebäudeversicherung im Vergleich zu betrachten.

Deckt eine Gebäudeversicherung Heizungsschäden ab?

Als fest verbauter Bestandteil Ihrer Immobilie ist auch die Heizungsanlage inbegriffen.

Kann die Gebäudeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Da die Gebäudeversicherung keine Pflicht ist und nicht der persönlichen Vorsorge dient, können Sie sie nur in Ausnahmefällen steuerlich geltend machen.

Deckt eine Wohngebäudeversicherung Schäden an Rollläden ab?

Ja, sofern die Beschädigung durch einen Sturm oder Hagel zustande kam. Voraussetzung ist, dass Windstärke acht oder höher erreicht wurde.

Wer zahlt die Renovierung bei Wasserschaden?

Wenn der Schaden durch einen Wasserrohrbruch entstanden ist, zahlt die Wohngebäudeversicherung. Wenn Sie Vermieter sind und die Gebäudeversicherung für Ihre Mieter abschließen, kommt die Versicherung möglicherweise auch bei anderen Ursachen für den Wasserschaden auf.

Wann zahlt die Gebäudeversicherung nicht?

Vorsätzliche Beschädigungen durch Sie als Versicherungsnehmer sind nicht versichert. Anders verhält es sich, wenn die Gebäudeversicherung für Ihre Mieter aufkommen soll, weil diese die Immobilie absichtlich beschädigt haben.

Von Beginn an gut abgesichert: Finanzieren mit der Expert-Baufinanzierung

Eine Gebäudeversicherung ist keine Pflicht, kann Ihnen jedoch viele Probleme ersparen. Unser Expertenteam ist seit 2002 in der Versicherungs- und Finanzierungsbranche tätig und hat bereits mehr als 4.000 Mandanten durch unseren ganzheitlichen Service überzeugt. Wir sind auch nach Abschluss der Versicherung an Ihrer Seite und unterstützen Sie tatkräftig.

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Wir empfehlen Ihnen keinen eigenständigen Versicherungsabschluss ohne sich von einem Experten beraten zu lassen. Sollten Sie ein Versicherungsvertrag über diese Webseite abschließen, so verzichten Sie wissentlich auf eine persönliche Beratung.

Für eine Beratung durch einen Experten, vereinbaren Sie bitte über unseren online Kalender einen Termin. Dieser findet persönlich, per telefonischer Beratung oder im online Beratungszimmer statt.

Erstinformation — Anbieterkennung

Die gesetzlichen Erstinformation zu Ihrem unabhängigen Versicherungsmakler erhalten Sie hier (Externer Link). Bitte lesen Sie vorab die AGB`s unserer Vergleichsportale (Externer Link) für Versicherungen.

Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist die Expert-Arena GmbH vertreten durch Sandro Wallisch. Dieser prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Postanschrift:
Expert-Arena GmbH
„Immobilienfinanzierung“
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