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Die Zukunft der Maklerprovision beim Immobilienverkauf 2021

Änderung Maklerprovision 2021
Änderung der Maklerprovision 2021

Schon lange ist die Maklerprovision vielen Immobilienkäufern ein Dorn im Auge. Gerade mit den Auswirkungen der Finanzkrise 2008/2009 entstand ein Immobilienboom und eine Goldgräberstimmung im Bereich der Immobilienvermarktung. Durch niedrige Einstiegsbarrieren konnten sich etliche neue Immobilienmakler am Markt etablieren und umwarben Verkäufer damit, dass die Käufer die Kosten des Immobilienmaklers tragen. Diese ungünstige Konstellation hat bald beim Immobilienkauf ein Ende.

 

Maklerprovision beim Immobilienkauf vor Gesetzesänderung im Jahr 2020?

Bislang gab es keine einheitliche bundesweite Regelung, wie Maklerprovisionen beim Immobilienkauf verteilt werden müssen. Als Finanzierer haben wir bei den Immobilienfinanzierungen den Trend bemerkt, dass gerade neue Makler ihre Bezahlung nur vom Käufer bekommen haben. In der Praxis bedeutete das, dass auf den Kaufpreis bis zu 7,14 % inkl. Mehrwertsteuer an Kaufnebenkosten zu der Grunderwerbssteuer und den Notar- und Gerichtskosten draufkommen.

Viele Banken erwarten bei der Immobilienfinanzierung, dass Sie mindestens die Kaufnebenkosten aus Ihrem Eigenkapital zahlen. Bei dem o.g. Kostenfaktor wäre das allerdings in vielen Bundesländern mindestens eine Verdopplung des benötigten Eigenkapitals.

Was wird sich bei der Maklerprovision ab 2021 ändern?

Einige Immobilienmakler haben schon immer die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, da sie für beide Parteien gleichermaßen tätig waren. Im Grunde ist das auch ein Ansatz, welcher genutzt wurde, um die neue Regelung ab dem 23.12.2020 zu gestalten. Demnach soll es drei Möglichkeiten für Maklerprovisionen geben:

  1. Der Immobilienmakler ist für Verkäufer und Käufer tätigt und wird von beiden Parteien zu je 50 % der Maklerprovision beim Immobilienkauf bezahlt. Dabei wird dies auch mit beiden Parteien vertraglich festgehalten.
  2. Der Immobilienmakler ist nur für den Verkäufer tätig und erhält auch nur von diesem seine Maklerprovision. Hierbei muss der Käufer nichts zahlen.
  3. Der Immobilienmakler hat nur einen Vertrag mit dem Verkäufer, wobei dennoch auch der Käufer einen Teil der Maklerprovision zahlen muss. Dieser Anteil darf dabei aber nicht höher sein als beim Verkäufer.

Was bedeutet das für Ihre Finanzierung einer Immobilie?

Bei der Immobilienfinanzierung wird es zu einer Entlastung der Käufer kommen, da die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in vielen Fällen fallen werden. Dadurch sind Verbraucher auch in der Lage eine Immobilienfinanzierung mit weniger Eigenkapital zu bekommen. Eine weitere Folge könnten auch wieder realitätsnähere Preise sein, da nun Verkäufer dazu gezwungen sind den Makler einen prozentualen Anteil zu zahlen und einige merken werden, wie viel Geld es doch sein kann.

Zusätzlich wäre auch eine Marktbereinigung im Maklerbereich denkbar, da eine mögliche Inkompetenz des Immobilienmaklers nun auch direkt die Geldbörse des Verkäufers betreffen wird. Dadurch haben es „schwarze Schafe“ deutlich schwerer am Markt. Für professionell aufgestellte Immobilienmakler wird dieses Gesetz allerdings wenig Veränderung mit sich bringen, da diese den Fokus eher auf eine zufriedenstellende Abwicklung für beide Parteien haben als auf die Höhe ihrer Maklerprovision.

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