Arbeitnehmersparzulage – Fördermöglichkeiten in der Baufinanzierung
Autor: A.Müller
Immobilieneigentümer bzw. die, die es werden wollen, können zusätzlich zu Förderdarlehen und Riester-Produkten weitere Förderungen seitens des Staates erhalten. Wer neben der Tilgung der Darlehen zum Beispiel zur Zinsabsicherung Vermögen aufbaut, erhält vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage und/oder die Wohnungsbauprämie. Heute gehen wir genauer auf die Arbeitnehmersparzulage ein.
Was ist die Arbeitnehmersparzulage?
Diese Zulage ist, wie bereits erwähnt, ein Bonus des Staates, der den Aufbau des privaten Vermögens fördern und unterstützen soll. Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte, die von ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, kurz VL, erhalten, können von dieser Subvention profitieren. Je nach Arbeitgeber bzw. Tarifvertrag kann man zwischen 6,65 EUR bis 40 EUR monatlich VL zusätzlich zum Gehalt bekommen. Diese Leistung ist allerdings freiwillig und keine Pflicht des Arbeitgebers, außer sie ist vertraglich vereinbart.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn die VL in einen Bausparvertrag oder Fonds-Sparplan eingezahlt wird. Je nachdem für welche Variante man sich entscheidet, gelten unterschiedliche Bedingungen.
Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen: Sie können die VL in einen bestehenden oder neu abgeschlossenen Bausparvertrag vom Arbeitgeber einzahlen lassen. Auch für die Tilgung des Baukredites kann sie genutzt werden. Für die eingezahlte VL erhalten Sie die Zulage in Höhe von 9%. Bei einer höchstmöglichen VL von 40 EUR im Monat bzw. maximal 470 EUR im Jahr, können Sie somit rund 43 EUR als lediger oder 86 EUR als verheirateter im Jahr an Bonus bekommen. Auch bestimmte Einkommensgrenzen müssen Sie beachten. Ein Single darf maximal 17.900 EUR zu versteuerndes Einkommen im Jahr erwirtschaften, ein Ehepaar das Doppelte, sprich 35.800 EUR.
Beispiel: Maxi Musterli hat vor 4 Monaten in der Musterfirma eine Ausbildung angefangen und erfahren, dass sie monatlich 25 EUR vermögenswirksame Leistungen erhält. Sie verdient im Monat 1.300 EUR brutto. Sie schließt einen Bausparvertrag ab und lässt jeden Monat die VL darauf fließen. Zusätzlich zahlt sie den Differenzbetrag von 15 EUR ein, um die volle Förderung zu erhalten.
Da das Einkommen unter 17.900 EUR brutto im Jahr nicht übersteigt, kann sie die Zulage erhalten. Insgesamt zahlt sie 480 EUR an VL ein, davon sind 470 EUR förderfähig. 9% von 470 EUR sind 42,30 EUR Arbeitnehmersparzulage.
Arbeitnehmersparzulage bei Fonds-Sparplänen: Die VL kann auch in einen Sparplan mit Aktien-Fonds eingezahlt werden. Hier erhalten Sie eine Zulage von 20% auf die eingezahlte VL bis zu einem maximalen Sparbeitrag von 400 EUR bei ledigen bzw. 800 EUR jährlich bei verheirateten. Auch hier ist eine Einkommensgrenze zu beachten. Diese liegt bei ledigen Sparern bei 20.000 EUR zu versteuernden Jahreseinkommen und bei Ehepaaren bei 40.000 EUR.
Beispiel: Max Mustero möchte seine vermögenswirksamen Leistungen von monatlich 40 EUR in einen Aktien-Fonds einzahlen. Er verdient jährlich 20.000 EUR brutto.
Die Zulage wird gewährt, da er die Einkommensgrenze nicht übersteigt. Er erhält 20% von 400 EUR, was einer Zulage von 80 EUR entspricht.
Aufgrund bestimmter Werbungskosten, die Sie von Ihrem jährlichen Bruttoeinkommen pauschal abziehen können, ist es auch möglich die Arbeitnehmersparzulage bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 1.800 EUR brutto zu erhalten. Am besten lassen Sie sich hier von einem Steuerberater beraten.
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie direkt mit Ihrer Einkommensteuerklärung bei dem jeweilig zuständigen Finanzamt. Füllen Sie einfach die Anlage zur VL aus. Auch wenn Sie keine Einkommensteuererklärung machen, können Sie dieses Formular bei Ihrem Finanzamt einreichen. Die Bescheinigung erhalten Sie von dem jeweiligen Bauspar – oder Fondsanbieter jedes Jahr zugeschickt. Die Zulage wird vermerkt und am Ende der 7 jährigen Sparzeit erhalten Sie die Zulage gutgeschrieben.
Welche Förderungen Sie für Ihre Finanzierung erhalten, erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch mit unseren Finanzierungsexperten.