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Baufinanzierung für die Modernisierung – was ist zu beachten?

Autor: E.Borchert

Wenn Sie eine Modernisierung Ihrer Immobilie vorhaben, dann steigern Sie mit den durchgeführten Modernisierungsarbeiten nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern Sie können bares Geld sparen – Stichwort: Energiekosten. Und ganz nebenbei erhöhen Sie Ihren Wohnkomfort. Auch wenn Ihre Immobilie noch nicht so alt ist, wird irgendwann der Punkt kommen, an dem grundsätzliche Modernisierungsmaßnahmen anstehen.

Hier erfahren sie mehr über die Möglichkeiten einer Modernisierung und auf welche Förderprogramme Sie zugreifen können.

  1. Unterschied zwischen einer Modernisierung und einer Renovierung

Fördermöglichkeiten zur Modernisierung nutzen.

Von einer Modernisierung spricht man, wenn wertsteigernde Maßnahmen am Haus durchgeführt werden. Dazu gehören z.B. wärmedämmende Maßnahmen, die Erneuerung der Fenster und Türen, den Austausch der Heizungsanlage, ein neues Bad, die Instandsetzung der Elektroanlage oder der Wasser- und Abwasserleitungen. Auch ein Anbau oder Änderung des Zuschnittes des Hauses wirken sich wertsteigernd auf Ihre Immobile aus.

Von einer Renovierung spricht man, wenn werterhaltende Maßnahmen erfolgen müssen. Hierzu zählen ganz klassisch neue Farbe und Tapete, neue Auslegware und Schönheitsreparaturen.

Der Unterschied ist auch in den Kosten sichtbar –  während sich Renovierungsmaßnahmen in der Regel bei 500-1.500,00 Euro bewegen, zahlen Sie bei einer großen Modernisierungsarbeiten schnell mal mehrere zehntausend Euro.

  1. Welcher Kredit bei welcher Maßnahme

Die Art des Modernisierungskredites hängt in erster Linie vom Umfang und damit von den Kosten Ihrer Maßnahme ab.

Kleinere Maßnahmen bis EUR 50.000,00 können über sogenannte Modernisierungskredite abgedeckt werden. Diese vergeben die Banken in der Regel ohne Stellung von Sicherheiten, jedoch zweckgebunden für die Modernisierung. Sie müssen lediglich Eigentümer einer Immobilie sein. Modernisierungskredite sind dann ähnlich einem Konsumentenkredit aufgebaut, haben aber günstigere Zinssätze als Konsumentenkredite und die Banken bieten auch längere Laufzeiten an.

Eine Alternative bieten Bausparkassen: hier gibt es zinsgünstigere Modernisierungsdarlehen in Verbindung mit einem Bausparvertrag.

Haben Sie bereits eine entschuldete Immobilie und ist die Grundschuld noch im Grundbuch eingetragen, bietet sich auch eine ganz normale Baufinanzierung an. Die meisten Banken vergeben diese ab EUR 50.000,00 und die Grundschuld kann dafür an die zu finanzierende Bank abgetreten werden. Hier lohnt es sich zu vergleichen und etliche Euro zu sparen, auch wenn wieder alle relevanten Unterlagen des Hauses für eine Baufinanzierung zusammengesucht und bei der Bank eingereicht werden müssen.

Wenn Sie jedoch die Kosten vergleichen, werden Sie schnell feststellen, dass der Vergleich lohnt und das Sparpotential immens ist. Hier können Sie vergleichen.

 

  1. Welche Fördermittel können Sie nutzen?

Für Wohnraum, der energetisch saniert, der altersgerecht umgebaut wird oder wenn erneuerbare Energien zum Einsatz kommen, bietet die KfW Förderprogramme an.

Ihr Berater schlägt Ihnen aufgrund der zu fördernden Maßnahme die richtigen Programme vor.

Und das Bonbon: es gibt als zusätzliche Förderung auch einen Tilgungszuschuss vom Staat.

Hier werden jedoch bankübliche Sicherheiten verlangt: also die Eintragung der Grundschuld oder die Abtretung einer bereits eingetragenen Grundschuld.

Für die energetische Modernisierung können Sie hier max. EUR 50.000,00 für Einzelmaßnahmen oder Maßnahmepakete beantragen, max. in Höhe der anfallenden Kosten.

Informationen gibt Ihnen Ihr Berater oder Sie können hier nachsehen:

https://www.kfw.de/kfw.de.html

Alternativ gibt es in jedem Bundesland auch Fördermöglichkeiten über die Investitions- oder Förderbanken der Länder.

Informieren Sie sich oder fragen Ihren Berater!

https://www.investitionsbank.info/

 

  1. Welche Alternativen gibt es?

Haben sie bereits einen Bausparvertrag für Vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßiges Sparen? Dann lohnt es sich, diesen sich genau anzusehen.

Kann vielleicht der Vertrag gewandelt werden? Bedeutet: kann ich meinen bestehenden Vertrag mit evtl. einem hohen Guthabenszins aber einem noch viel höherem Darlehenszins in eine aktuelle Vertragsvariante mit einem Darlehenszins von rd. effektiv 1,52% tauschen? Vorsicht: dann entfällt auch der höhere Guthabenszins für die Vergangenheit!

Kann mein Vertrag geteilt werden, damit er schneller in die Zuteilung kommt?

Gibt mir die Bausparkasse ein sogenanntes Vorfinanzierungsdarlehen? In der Regel wird sie das tun, wenn ihr Vertrag in einer überschaubaren Zeit in die Zuteilung kommt.

Wichtig ist: Vorsorgen für die Zukunft. Denn jede Immobilie muss irgendwann modernisiert werden und dann ist es gut, eine Vorsorge getroffen zu haben und Bausparverträge eignen sich dafür ganz besonders. Zumal auch hier gilt: bei kleinen Bauspardarlehen verlangt die Bausparkasse keine Besicherung (in der Regel max. EUR 30.000,00).

Nun können Sie Ihre Modernisierung planen und finden auch die richtige Baufinanzierung für Ihre Immobilie.

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