Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- MEINRECHT – Rechtsservice von A bis Z in allen Fragen
- Versicherungssumme: 100.000 EUR pro Rechtsschutzfall
- Nur 250 EUR Selbstbeteiligung
- Keine Wartezeit
- Versicherungszeit 5 Jahre
- In Verbindung mit einer Finanzierung oder einer ausgewählten Versicherung rund um Ihr Bauvorhaben
Es besteht auch Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mitdem Erwerb eines zu Bauzwecken bestimmten Grundstücks,der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt.
Wichtig: Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“Das Antragsdatum des Rechtsschutz Vertrags muss vor Beginn1) der Bau bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. Der BauherrenRechtsschutz kann maximal 1 Jahr im Voraus beantragt werden.
Einfache Preisberechnung
Die Prämie beträgt 0,1 % p. a. der Bau/Kaufsumme inkl. Grundstück; mind. 100 € p. a. und die Berechnungsgrenze ist auf 1 Mio begrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Leistungsbeispiele Bauherrenrechtschutz
Die teure Planung

Bauherren Rechtschutz
Der Bau eines Einfamilienhauses wird geplant. Schon vor der Finanzierung bei der Bank wird ein Architekt mit der Planung des Bauobjekts beauftragt. Dieser übersieht, dass die Bodenbeschaffenheit schlecht und der Baugrund daher nicht ausreichend tragfähig ist. Als das Einfamilienhaus fertiggestellt ist, kann es nicht bezogen werden, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchte der Auftraggeber von seinem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.
Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 7.000 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie einem gerichtlich veranlassten Gutachten von 5.000 €: ca. 20.000 €Außergerichtlich und 1., 2. und 3. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 47.000 €
Der mangelhafte Neubau
Ein Einfamilienhaus wird errichtet. Zunächst sind keine Schäden sichtbar. Innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung stellt sich heraus, dass die Wände aufgrund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung von der beauftragten Baufirma mangelhaft erstellt. Die Schäden sollen von der Firma behoben werden, welche die Verantwortung jedoch von sich weist. Nach einem Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. der Wärmedämmung 110.000 € kosten. Der Bauherr sieht sich gezwungen, seinen Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.
Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.600 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie einem gerichtlich veranlassten Gutachten von 4.000 €: ca. 12.600 €Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie einem gerichtlich veranlassten Gutachten von 4.000 € bei vollständigen Unterliegen: ca. 29.100 €
Der verschimmelte Dachstuhl
Im sanierungsbedürftigen geerbten Haus ist der Dachstuhl so marode, dass er durch ein beauftragtes Bauunternehmen abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellt der Erbe Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen des Gebälks ergeben, dass der Dachstuhl schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt wurden, beauftragt der Erbe eine andere Firma mit der Instandsetzung des Dachstuhls. Mit einer Klage verlangt er von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €
Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.100 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten sowie gegnerischen Kosten: ca. 7.300 €Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 18.000 €.