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Bauherren-Rechtsschutzversicherung Magdeburg

Wer eine Immobilie kauft, baut, umbaut oder saniert sollte einen Anwalt an seiner Seite haben. Fast jeder Bauhherr hat Angst vor Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau oder Erwerb seiner Immobilie. Mit dem Bauherren- Rechtschutz haben Sie genau das- immer dann, wenn Sie Hilfe benötigen.

Er gewährleistet bei Planung, Erwerb, Errichtung oder Sanierung einer privat genutzten Immobilie den optimalen Schutz ihrer Rechte. In Deutschland ist es momentan (Stand 20.07.2019) nur bei 2 Gesellschaften möglich Bauherrenrechtschutz zu versichern.

Ihre wichtigsten Vorteile auf einen Blick

  • Rechts­schutz im Vertrags- und Sachen­recht
  • MEINRECHT – Rechtsservice von A bis Z in allen Fragen
  • Versicherungs­summe: 100.000 EUR pro Rechtsschutzfall
  • Nur 250 EUR Selbstbeteiligung
  • Keine Wartezeit
  • Versicherungszeit 5 Jahre
  • In Verbindung mit einer Finanzierung oder einer ausgewählten Versicherung rund um Ihr Bauvorhaben

Es besteht auch Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mitdem Erwerb eines zu Bauzwecken be­stimmten Grundstücks,der Planung oder Errichtung von Ge­bäuden oder Gebäudeteilen sowie sonstiger baulicher Anlagen, die sich im Eigentum oder Besitz des Versi­cherungsnehmers befinden oder die dieser zu erwerben beabsichtigt.

Wichtig: Antragstellung „vor dem ersten Spatenstich“Das Antragsdatum des Rechtsschutz­ Vertrags muss vor Beginn1) der Bau­ bzw. Sanierungsmaßnahmen liegen Beim Bauträgergeschäft ist das Datum des notariellen Kaufvertrages maßgeblich. Der Bauherren­Rechtsschutz kann maximal 1 Jahr im Voraus beantragt werden.

Einfache Preisberechnung

Die Prämie beträgt 0,1 % p. a. der Bau­/Kaufsumme inkl. Grundstück; mind. 100 € p. a. und die Berechnungsgrenze ist auf 1 Mio begrenzt. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.

Leistungsbeispiele Bauherrenrechtschutz

Die teure Planung

Bauherren Rechtschutz

Der Bau eines Einfamilienhauses wird geplant. Schon vor der Finanzierung bei der Bank wird ein Architekt mit der Planung des Bauobjekts beauftragt. Dieser übersieht, dass die Bodenbeschaffenheit schlecht und der Baugrund daher nicht ausreichend tragfähig ist. Als das Einfamilienhaus fertiggestellt ist, kann es nicht bezogen werden, da es wegen der Bodenbeschaffenheit umfangreiche Mängel aufweist. Der Schaden beträgt 250.000 €. Diesen möchte der Auftraggeber von seinem Architekten, der auch mit der Beaufsichtigung der Bauarbeiten beauftragt war, ersetzt haben.

Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 7.000 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegne­rischen Kosten sowie einem ge­richtlich veranlassten Gutachten von 5.000 €: ca. 20.000 €Außergerichtlich und 1., 2. und 3. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 47.000 €

Der mangelhafte Neubau

Ein Einfamilienhaus wird errichtet. Zu­nächst sind keine Schäden sichtbar. In­nerhalb eines Jahres nach Fertigstellung stellt sich heraus, dass die Wände auf­grund fehlerhafter Bauausführung Risse bekommen haben. Zudem wurde die Wärmedämmung von der beauftragten Baufirma mangelhaft erstellt. Die Schäden sollen von der Firma behoben werden, welche die Verantwortung jedoch von sich weist. Nach einem Gutachten soll die Sanierung der Wände inkl. der Wärmedämmung 110.000 € kosten. Der Bauherr sieht sich gezwungen, seinen Gewährleistungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.

Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.600 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie einem gerichtlich veranlassten Gutachten von 4.000 €: ca. 12.600 €Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten sowie einem gerichtlich veranlassten Gutachten von 4.000 € bei vollständigen Unterliegen: ca. 29.100 €

Der verschimmelte Dachstuhl

Im sanierungsbedürftigen geerbten Haus ist der Dachstuhl so marode, dass er durch ein beauftragtes Bauunternehmen abgerissen und neu errichtet werden muss. Nach zwei Jahren stellt der Erbe Schimmelpilz am Holzgebälk des neuen Dachstuhls fest. Nähere Untersuchungen des Gebälks ergeben, dass der Dachstuhl schon beim Einbau pilzbelastet war. Nachdem dem Bauunternehmen mehrfach erfolglos Fristen gesetzt wurden, beauftragt der Erbe eine andere Firma mit der Instandsetzung des Dachstuhls. Mit einer Klage verlangt er von dem Architekten und der Baufirma für diese Arbeiten Ersatz der Kosten in Höhe von 80.000 €

Kosten: Außergerichtlich mit Vergleich: ca. 4.100 €Außergerichtlich und 1. Instanz mit Gerichtskosten sowie gegnerischen Kosten: ca. 7.300 €Außergerichtlich, 1. und 2. Instanz mit Gerichtskosten und gegnerischen Kosten bei vollständigem Unterliegen: ca. 18.000 €.

Sprechen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot zu Ihrer Bauherren Rechtsschutzversicherung. Sie erreichen uns unter 0391-53161710.

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