Bauvertragsrecht 2018 – Mehr Rechte für Bauherren
Die Immobilienpreise sind in den letzten Jahren stark angestiegen und aufgrund der niedrigen Finanzierungszinsen ist die Nachfrage nach Immobilien sehr hoch. Oftmals haben Kaufinteressenten kaum eine Chance ein Objekt in Ruhe zu erwerben. Von vielen Personen hört man, dass das Objekt am Wochenende angeschaut wurde und am Montag bereits verkauft ist. Vielen verlässt dadurch der Mut und sie finden sich mit der Situation ab, weiter in der Mietwohnung zu leben. Auch die hohen Kaufpreise schrecken viele ab.
Eine weitere Möglichkeit wäre der Neubau der Traumimmobilie. Hier können Sie sich individuell verwirklichen. Doch durch Medienberichte von Baupfusch, Insolvenzen der Baufirma während des Baus usw. halten einige Kaufinteressenten Abstand von der Idee des eigenen Bauvorhabens. Am besten ist es, man informiert sich auf Baumessen oder bei 2-3 Baufirmen vor Ort erst einmal genauer. Die Rechte von Bauherren werden des Weiteren auch immer weiter gestärkt, so auch ab Januar 2018 mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts.
Die Reform des Bauvertragsrechts
Der Grund des neuen Bauvertragsrecht liegt darin, den Verbraucherschutz weiter zu stärken und erstmals genormte Bauverträge, Verbraucherbauverträge, Bauträgerverträge und Architektenverträge zu erreichen. Dadurch können Bauangebote und Verträge viel besser miteinander verglichen werden und Baufirmen müssen sich nun an bestimmte Regelungen halten.
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Verbraucherbauverträge hatten bisher kein Widerrufsrecht, mit der neuen Reform haben Bauherren nun eine Widerrufsfrist von 14 Tagen um vor übereilten Abschlüssen geschützt zu werden
- Die Baufirma muss ab sofort die Bauleistung genauer beschreiben, diese Baubeschreibung muss dem Bauherrn vor Unterschrift des Vertrags vorliegen. Dadurch soll der Bauherr auch vor unerwarteten Mehrkosten geschützt werden.
- Die Baufirma muss eine genaue Bauzeit benennen. Diese wird vertraglich festgeschrieben. Bisher musste die Angabe der Bauzeit nicht im Vertrag stehen, sondern war eine freiwillige Angabe. Es muss genau angegeben werde, wann der Bau beginnt und wann das Objekt fertiggestellt ist. Wenn kein Datum genannt werden kann, muss zumindest die Dauer des Vorhabens angegeben sein. Hält sich das Unternehmen nicht an diese Zeit, hat der Bauherr Anspruch auf Schadensersatz. Diese Regelung soll vor allem Planungssicherheit schaffen.
- Abschlagszahlungen werden auf 90% begrenzt. Ein Bauunternehmen ist zwar in der Pflicht Vorleistung zu tragen, kann aber bestimmte Abschläge verlangen. Diese sind aber auf 90% begrenzt. Die restlichen 10% dürfen erst mit tatsächlicher Fertigstellung verlangt werden. Sollten Mängel auftreten, kann der Bauherr dadurch einen Sicherheitspuffer belassen.
- Die Baufirma muss des Weiteren nun alle Bauunterlagen an den Bauherren herausgeben. Dies war bisher auch keine Pflicht.
- Neues Kündigungsrecht des Bauvertrages sieht vor, dass der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, per Mail ist ungültig.
Neue Regeln im Baurecht- Änderungen im Bauvertrag
Diese Regelungen müssen ab sofort, seit dem 01.01.2018, in allen Verträgen enthalten sein. Das bedeutet komplett neue Fassungen aller Verträge. Es gibt natürlich noch einige weitere Neuerungen und auch die Baufirmen haben nicht nur bestimmte Pflichten erhalten, sondern auch einige Rechte.
Auch für die Finanzierung des Vorhabens sind die neuen Regelungen vorteilhaft. Die gesamten Bauunterlagen können somit der Bank ohne Probleme vorgelegt werden. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Baufinanzierung und buchen Sie einen Termin unter termin.expert-baufinanzierung.de/ oder telefonisch unter 0391/53161716.