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Besonderheit bei der Ersteigerung einer Immobilie

Für die Ersteigerung von Immobilien gibt es einige Besonderheiten zum Vergleich zum herkömmlichen Immobilienkauf zu beachten. In 2013 sind ca. 47.000 Immobilien unter den Hammer gekommen. Der Kauf einer Immobilie aus einer Versteigerung kann sich finanziell lohnen.

Informationen zum Objekt einholen

Bevor Sie an der Versteigerung teilnehmen, sollten Sie sich Informationen zum Objekt einholen. Hierzu zählen bspw.:

  • Versteigerungsakte
  • Grundbuchsauszug
  • Gutachten der Immobilie
  • Objektzustand innen und außen
  • Information über vorhandene Mängel
  • Miet- oder Wohnverhältnis
Ersteigerung einer Immobilie und deren Besonderheit

Vom Gesetz her haben Sie leider keinen Anspruch auf eine Objektbesichtigung vorm Versteigerungstermin. Sie sollten sich auf jedenfalls das Objekt vor Ort anschauen und wir empfehlen Ihnen einfach mal bei dem Mieter oder den noch Eigentümer zu klingeln und zu erfragen, ob Sie mal einen Blick in das Objekt werfen können.

Bitte beachten Sie, dass manchmal die Eigentümer und Mieter genervt reagieren da vor Ihnen schon mehrere vor Ort waren oder es um die Versteigerung Ihres geliebten Hauses geht. Oft lohn es sich den Nachbarn  über den Zustand der Immobilie zu befragen.  Auch hier gilt es wie beim Kauf einer Immobilie sich die fachliche Unterstützung eines Sachverständigen einzuholen.

Finanzierung vor der Versteigerung unbedingt sicherstellen

Bei einer Ersteigerung wird der Kreditvertrag in der Regel erst nach dem Zuschlag unterschrieben. Sie sollten jedoch im Vorfeld die Finanzierbarkeit und somit Ihren Kreditrahmen genausten überprüfen lassen. Dazu können Sie im Vorfeld um einen kleinen Einblick über Ihren finanziellen Rahmen zu bekommen unsere Baufinanzierungsrechner nutzen.

Bitte beachten Sie, dass eine genaue Kreditprüfung durch einen Experten notwendig ist. Außerdem sollten Sie  für die Finanzierung einen kleinen Puffer berücksichtigen, falls nach der Übernahme der Immobilie dringende Reparaturen anfallen.

Wenn Sie an einer Versteigerung mitbieten möchten, dann müssen Sie zum Versteigerungstermin zehn Prozent vom Verkehrswert als Sicherungsleistung vorweisen. Die Sicherheitsleistung kann durch einem von der Bank ausgestellten Scheck der nicht älter als vier Werktage ist, einer Bürgschaft durch einer dem Gericht bekannten Bank oder durch Bargeld nachgewiesen werden.

Die richtige Finanzierungssumme

Aus Sicht der finanzierenden Bank ist der Beleihungswert der Immobilie der tatsächliche Zuschlagsbetrag und nicht der Wert im Verkehrsgutachten.  Die meisten Banken vergeben den Darlehensvertrag erst nach einem erfolgreichen Gebot, einige auch schon vorher.

Im letzteren Fall ist darauf zu achten, dass Sie wenn Sie den Zuschlag für die Immobilie nicht bekommen, dass Darlehen kostenlos widerrufen können. Die gesetzliche Widerrufsfrist  beträgt  im allgemeinen 14 Tage nach Unterschrift.

Erwerbsnebenkosten berücksichtigen

Bei der Ersteigerung der Immobilie fallen wie beim normalen Erwerb sogenannte Nebenkosten an. Diese setzen Sich aus ca. zwei Prozent Notargebühren und Bundesland abhängige Grunderwerbssteuer zusammen. Eine Übersicht der derzeit gültigen Grunderwerbssteuer finden Sie hier.

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