Drei grundlegende Absicherungen für Bauherren- Tod, Krankheit und Invalidität oder Arbeitsunfähigkeit
Grundsätzlich sollte jede Person einen gewissen allgemeinen Versicherungsschutz, wie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung, Risikolebensversicherung, Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung aufweisen.Doch welche grundlegenden Versicherungen sind auch für Bauherren und Käufer einer Immobilie bei der Aufnahme der Baufinanzierung unentbehrlich?
Bei einer Immobilienfinanzierung nimmt der Bauherr Fremdmittel auf und hinterlegt als Sicherheit die Grundpfandrechte an der Immobilie. Die Finanzierung wird allerdings nur gewährt, wenn ausreichend Einkommen zur Deckung der Raten vorhanden ist. Der allgemeine Versicherungsschutz sollte daher darauf ausgelegt werden, die Raten im Notfall decken zu können oder die Darlehenssumme auslösen zu können.
Drei wichtige Formen zur Absicherung der Immobilienfinanzierung
Die Erste davon stellt die Risikolebensversicherung dar. Der Grund liegt darin, dass der Tod einer Person auch das Erliegen des Einkommensflusses zur Folge hat. Bei einer Familie hätte das auch finanziell katastrophale Folgen. Die Risikolebensversicherung deckt dabei den Todesfall mit einer Summe ab, die die Finanzierung gewährleisten kann. Dabei sollte auf eine ausreichende Deckung geachtet werden. Bei einer Ehe sollten beide Leben durch eine verbundene Versicherung abgesichert sein.
Die zweite Grundabsicherung ist die Unfallversicherung
Durch einen Unfall kann sich ein Leben grundsätzlich ändern. Der Verlust von Gliedmaßen oder Sinnesorganen kann einer Person unter Umständen auch den Job kosten. In diesem Fall übernimmt diese Versicherung durch Zahlung einer Invaliditätssumme oder durch Zahlung einer monatlichen Rente den Ausgleich des entstandenen Einkommensverlustes bei bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen.
Die letzte wichtige Absicherung ist eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung
Diese sollte mit der Unfallversicherung im Bereich der Invaliditätsabsicherung „Hand in Hand“ gehen. Bei einer Berufsunfähigkeit aus Krankheit oder Unfall, übernimmt sie Deckung des Lebensunterhaltes in vereinbarter Höhe. Dabei wirkt sich die vereinbarte Höhe unmittelbar auf die Prämie aus. Dennoch sollte gerade an dieser Grundabsicherung nicht gespart werden, denn im Falle einer Berufsunfähigkeit zählt jeder Cent!