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Erneutes Urteil vom BGH zum Thema Darlehensgebühren

Der Bundesgerichtshof hat mit einem Urteil vom 28.10.2014 erneut entschieden, dass von Banken zu unrecht kassierte Darlehensgebühren rückforderbar sind. Die Kreditgebühren können für einen Zeitraum von 10 Jahren eingefordert werden.

Zur Erinnerung:

Immobilienkauf, Baufinanzierung, Immobiliendarlehen

In einem anderen Urteil hatte der BGH bereits entschieden, dass die so genannte „Laufzeitunabhängige Gebühren“ unzulässig sind und für die Darlehensnehmer ein Rückforderungsanspruch besteht. Dieser Anspruch verjährt allerdings irgendwann (anders als zum Beispiel das Recht auf Widerruf).

Deshalb war noch zu klären, nach wie vielen Jahren dieser Anspruch verjährt, etwa nach drei Jahren oder nach zehn Jahren (vereinfacht dargestellt).

Der BGH hat nun entschieden

Dieser Anspruch verjährt erst nach zehn Jahren.
Selbst wenn sie den sogenannten Widerruf Joker nicht nutzen können und somit Ihr Darlehensvertrag nicht widerruflich sein sollte, so können Sie eventuell diese Gebühren zurückfordern. Oft handelt es sich nur um einige 100 € manchmal aber um mehrere 1000 €. Teilweise war es üblich, einen Prozentsatz aus dem Darlehen als Gebühr zu bezahlen.

Auch, wenn dies eine gute Nachricht ist, darf nicht vergessen werden:Auch die zehn Jahre sind mal vorbei. Gebühren, die im Jahr 2004 bezahlt wurden, verjähren daher am 31.12.2014. Wenn dieser Termin verstrichen ist, ohne dass Klage erhoben worden sein wird, ist der Anspruch für immer verloren.

Quelle: BGH Aktenzeichen XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14

Wir prüfen gern kostenlos Ihre Möglichkeiten. Bitte füllen Sie dazu unser Formular aus und übermitteln eine Kopie Ihres Vertrages.

 

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