Fördermöglichkeiten für die Baufinanzierung – Teil 1: Die KfW
Autor: Alexandra Müller
Bei der Suche nach der passenden Baufinanzierung stoßen viele Bau- oder Kaufinteressenten auf den Begriff Förderdarlehen. Doch die meisten stellen sich dann die Frage, ob sie überhaupt diese Darlehen in Anspruch nehmen können oder ob es bestimmte Bedingungen zu erfüllen gibt.
Hier ist es ratsam einen Experten zu Rate zu ziehen um sich nicht in dem Dschungel der 100 Möglichkeiten zu verlaufen. Im heutigen Artikel wird genauer auf Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, eingegangen.
Was ist die KFW?
KfW steht für „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ und wurde nach dem 2. Weltkrieg 1948 gegründet. Ursprünglich war sie dafür gedacht den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren.
Noch heute besteht die Hauptaufgabe der Förderbank darin, Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Realisierung ihrer Vorhaben zu unterstüzen. Die KfW ist weltweit die größte nationale Förderbank.
Was fördert die KFW?
Die KfW bietet die unterschiedlichsten Förderprogramme an. Sie fördert nicht nur den Bau oder Kauf eines Objektes, sondern auch Modernisierungs – und Sanierungsprojekte. Die Konditionen sind dabei fest vorgeschrieben und sind für alle Darlehensnehmer gleich. Das bedeutet, dass die Zinsen, anders als bei den „normalen“ Immobiliendarlehen, unabhängig von Einkommen, Eigenkapital und Objekt sind.
Um es nicht allzu kompliziert und lang zu gestalten, wird der Augenmerk auf die Förderprogamme für den Kauf oder Bau einer Bestandsimmobilie gelegt:
Das meist genutzte Darlehen ist das KfW-Wohneigentumsprogramm 124. Bei diesem Darlehen können Darlehensnehmer bis zu 50.000 EUR Darlehenssumme pro Wohneinheit erhalten. Aus diesem Betrag können Nebenkosten, der Kaufpreis oder auch Kosten für Modernisierungen bezahlte werden.
Bei der Zinsfestschreibung kann man zwischen 5 oder 10 Jahren wählen (je nach Zinsbindung, ist der Zins niedriger oder höher). Auch die Laufzeit des Darlehens kann bestimmt werden. Die maximale Laufzeit beträgt dabei 25 Jahre.
Umso geringer die Laufzeit, desto höher wird die monatliche Rate. Ein besonderes Extra: Das 1. Jahr ist tilgungsfrei. Das bedeutet, dass man im 1. Jahr nur die Zinsen bezahlt und ab dem 2. Jahr die vollständige Rate aus Zins und Tilgung. Sie können aber auch eine längere tilgungsfreie Zeit vereinbaren. Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsgebühr sind nicht möglich und die maximale berreitstellungszinsfreie Zeit beträgt 4 Monate. Beachten Sie, dass das Darlehen nur für Personen gewährt wird, die das Objekt selber bewohnen, bei Vermietung kommt dieses Programm nicht in Frage!
Auch sehr bekannt sind die Ernergieeffizient Bauen – Programme 153. Dies ist für alle geeignet, die ein KfW- Effizienzhaus bauen oder kaufen möchten. Die maximale Darlehenssummen beträgt 100.000 EUR je Wohneinheit und die Zinsbindung kann auf 10 Jahre gesetzt werden (vor 04.2018 waren auch 20 Jahre Zinsbindung möglich). Die Laufzeit kann auch wieder individuell bis zu 30 Jahren gewählt werden. Die besonderen Extras bei diesen Programmen: Je nach Effizienzklasse (55, 40 oder 40 Plus) kann ein Tilgungszuschuss gewährt werden.
Bei Effizienz 55 sind dies bis zu 5.000 EUR, bei 40 bis zu 10.000 EUR und bei 40 Plus sogar bis zu 15.000 EUR, die man nach erfolgreichen Abschluss des Vorhabens erhalten kann. Die bereitstellungszinsfreie Zeit beträgt 12 Monate (kann auf max. 36 Monate verlängert werden) und auch hier ist mindestens das 1. Jahr tilgungsfrei. Das Darlehen ist sehr flexibel und kann jederzeit teilweise oder vollständig abgelöst werden. Sondertilgugen sind für neu abgeschlossenen Verträge nach 04.2018 nicht mehr möglich.
Welche Möglichkeiten es in Bezug auf Modernisierung und Sanierung zusätzlich gibt und ob sich bei Ihrer Finanzierung ein Förderdarlehen der KfW lohnt oder möglicherweise doch ein Darlehen der örtlichen Investitionsbank eher zu Ihnen passt, erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit unseren Finanzierungsexperten. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin.