Grunderwerbsteuer- Die Änderungen ab 01.01.2015
Eigenheimkäufer als Geldquelle für die Bundesländer.
Durch die ständige Grunderwerbsteuererhöhung sichern sich die Länder einen größeren Anteil am Immobilienboom. Zum 01.01.2015 erhöhen die Länder Nordrein-Westfalen die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6,5 % und das Saarland von 5,5 auf 6,5 %.
Haben die Länder im Jahr 2005 noch 4,8 Millionen Euro Grunderwerbsteuern eingenommen, so waren es in 2013 bereits 8,4 Milliarden Euro. Bis September 2006 lag der Steuersatz in allen Bundesländern einheitlich bei 3,5 %. Dieser gilt heute nur noch in Sachen und Bayern. Bereits in 2014 haben fünf Bundesländer die Grunderwerbsteuer erhöht (vgl. nachfolgende Abbildung)
Die aktuellen Sätze der Grunderwerbsteuer Stand 01.01.2015
- Bayern 3,5 %
- Berlin 6,0 %
- Bremen 5,0 %
- Brandenburg 5,0 %
- Hamburg 4,5 %
- Hessen 6,0 %
- Mecklenburg-Vorpommern 5,0 %
- Niedersachsen 5,0 %
- Nordrhein-Westfalen 6,5 %
- Rheinland-Pfalz 5,0 %
- Saarland 6,5 %
- Sachsen 3,5 %
- Sachsen-Anhalt 5,0 %
- Schleswig-Holstein 6,5 %
- Thüringen 5,0 %
In unseren Nachbarländern, wie bspw. der Schweiz müssen Immobilienkäufer lediglich 1,0 bis 3,3 % an Steuern zahlen, in Österreich sind es 3,5 % und in Dänemark sind es lediglich 0,6 %.
Bitte beachten Sie auch unseren Beitrag zur Grunderwerbssteuer vom 07.08.2014[