Immobilien als Baustein Ihrer Altersvorsorge – Immobilienrente Teil 2
Teil II: Nutzung von Wohnriester
Autor: Toni Baier
Dieser Artikel soll Ihnen einen kurzen Überblick über das Thema „Wohnriester“ verschaffen. Aufgrund der Komplexität des Themas ziehen Sie besser einen unserer kompetenten Berater hinzu um mehr Details für Ihre Situation zu erfahren.
Förderungsvoraussetzungen für Wohnriester
Für die Anschaffung von Immobilien können deutschlandweit unterschiedlichste Förderungen in Anspruch genommen werden und auch zum Teil kombiniert werden. Eine der wichtigsten staatlichen Förderungen ist dabei das umgangssprachliche „Wohnriestern“. Unter dem Namen Eigenheimrente versteht sich in erster Linie die Förderung von selbstgenutzten Eigentum durch Altersvorsorgezulagen, welche die deutsche Bundesrepublik gewährt. Die Grundlage für die Höhe der Zulagen ist genau wie bei der Riesterrente geregelt. Dabei gibt es seit 2008 eine Grundzulage von 154 Euro pro Person (seit 2018 175 Euro) und für jedes Kind, welches vor 2008 geboren wurde zusätzlich 185 Euro, sowie 300 Euro für jedes Kind, das nach 2008 geboren wurde. Bei der Grundzulage ist entscheidend wichtig, dass 4 % des Vorjahresbruttoeinkommens aufgebracht werden, damit die volle Höhe erreicht wird. Die Höchstgrenze sind dabei 2.100 Euro jährlich, also 175 Euro monatlich.
3 Wege zur Inanspruchnahme von Wohnriester
Es gibt dabei 3 Wege die Zulagen für eigengenutzte Immobilien in Anspruch zu nehmen:
Der Erste ist ein reines Riesterdarlehen in Form eines Annuitätendarlehens. Bei dieser Form werden die Zulagen jährlich quasi als Sondertilgung mit der Restschuld verrechnet. Diese Form wird trotz der Vorteile von nur wenigen Banken angeboten, da die korrekte Kontoführung und Koordinierung mit der Zulagenstelle für die meisten Institute zu aufwendig ist.
Ein weiter verbreiteter Weg ist es, ein Bausparprodukt mit der Wohnriesterförderung abzuschließen. Dabei werden die Zulagen sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase hinzugerechnet und beschleunigen damit beide Phasen.
Die Vorteile von Wohnriester
Da ein Bausparvertrag allerdings erst zugeteilt werden muss, gibt es als letzten Weg den Bausparkombivertrag mit einem sog. Vorausdarlehen. Bei dieser Variante existiert ein tilgungsfreies Darlehen mit einem gekoppelten Wohnriesterbausparvertrag. Die Zulagen fließen dabei, wie in der zweiten Variante, in den Bausparvertrag.
Die Nutzung der Förderung bringt grundsätzlich 2 Vorteile. Als erstes erhalten Sie zusätzliche Sparbeiträge bzw. zusätzliche Tilgungsbeiträge für Ihr Spar- bzw. Darlehensprodukt. Dadurch verkürzt sich die Laufzeit und die Zulagen verringern den Aufwand für die Rückzahlung des Darlehens. Der andere Vorteil ist, dass Sie die Zahlungen in das jeweilige Produkt als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Sie erhalten also je nach Höhe Ihres Einkommens eine Steuerrückerstattung.
Besteuerung von Wohnriester
Wichtig ist allerdings zu wissen, dass das Geld in Form der Zulagen nicht vom Staat geschenkt ist. Bei der Wohnriesterförderung werden sämtliche Zulagen und Beiträge auf einem imaginären „Förderkonto“ erfasst. Diese werden dann bei Renteneintritt mit der Einkommenssteuer versteuert.
Dabei gibt es einerseits die Option alles auf einmal zu versteuern und dabei einen Nachlass von 30 % zu erhalten oder andererseits die schrittweise Versteuerung über 23 Jahre. Aus diesem Nachteil ist eine Nutzung der Förderung genau zu erwägen, da der Nachteil auch vom zukünftigen Einkommenssteuersatz im Rentenalter abhängt.