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Kann man Baufinanzierung vorzeitig ablösen? Ja, gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei der Immobilienfinanzierung?

 

Bei einer Baufinanzierung handelt es sich um eine langfristige Verpflichtung, die Sie gegenüber dem Kreditgeber eingehen. Jedoch können immer wieder unvorhergesehene Ereignisse im Leben eintreten, die möglicherweise dazu führen, dass Sie die Belastung durch den Kredit nicht mehr stemmen können. Dazu gehören vor allem folgende Situationen:

  • Sie trennen sich von Ihrem Partner und können das Darlehen allein nicht zurückzahlen.
  • Sie oder Ihr Partner werden arbeitslos, sodass Sie sich auch ohne die Belastung durch die Immobilienfinanzierung einschränken müssen.
  • Ein Todesfall in der Familie tritt ein, der die komplette Lebensplanung zunichtemacht.

Zu welchen Fristen können Sie aus der Baufinanzierung aussteigen?

In zwei Fällen können Sie die Baufinanzierung problemlos vorzeitig beenden: Entweder wenn die Widerrufsbelehrung der Bank fehlerhaft war oder eine zehnjährige Zinsbindung bereits abgelaufen ist. In diesem Fall haben Sie allerdings eine sechsmonatige Kündigungsfrist.

Ist die zehnjährige Zinsbindung noch nicht abgelaufen, können Sie die Baufinanzierung zwar vorzeitig beenden, jedoch nur unter zwei Voraussetzungen: Die Bank muss Sie aus Ihrem Vertrag entlassen und hat zudem einen Anspruch auf eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Ein Widerspruch seitens der Bank ist nur dann nicht zulässig, wenn Sie die Immobilie verkaufen müssen. Auch bei Trennung oder Scheidung entlässt Sie die Bank gegen Zahlung einer Vorfälligkeit (Laufzeit unter 10 Jahren) aus dem Darlehensvertrag. Der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung jedoch entfällt nicht.

Darum hat die Bank Anspruch auf eine Entschädigung

Dass der Kredit für eine Immobilienfinanzierung langfristig vergeben wird und meist eine relativ lange Zinsbindung enthält, hat zunächst einmal Vorteile für Sie als Verbraucher: Sie können mit fixen Raten kalkulieren und sind unabhängig von den Veränderungen auf den internationalen Finanzmärkten.

Umgekehrt gilt aber genau dieser Aspekt auch für die finanzierende Bank: Diese hat Ihnen Geld zur Verfügung gestellt und kalkuliert mit einem festen Gewinn über einen gewissen Zeitraum. Kündigen Sie vorzeitig, will die Bank natürlich für diesen entgangenen Gewinn entschädigt werden. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, hängt unter anderem vom aktuellen Zinsniveau, dem ursprünglich festgeschriebenen Zinssatz und der Restlaufzeit des Kredits ab.

Überprüfen Sie den Anspruch der Bank

Wenn auch der Anspruch der Bank auf eine Entschädigung meist unbestritten ist, so gibt die Höhe des Anspruchs oft Anlass für Auseinandersetzungen. Gegebenenfalls sollten Sie deshalb Experten zu Rate ziehen, wenn Sie den Anspruch der Bank überprüfen wollen. Sie können dabei folgendermaßen vorgehen:

Den ersten Schritt können Sie selbst problemlos übernehmen. Hier überprüfen Sie die Abrechnung der Bank daraufhin, ob diese vollständig ist und ob die Berechnung klar dargelegt ist. Anschließend überprüfen Sie den Inhalt des Schreibens. Hier können Sie zur Unterstützung Online-Rechner zu Rate ziehen, die Ihnen zumindest einen ersten Anhaltspunkt liefern können. Wollen Sie das Schreiben dennoch durch einen Experten überprüfen lassen, können Sie dies etwa bei einer Verbraucherzentrale gegen eine geringe Gebühr erledigen lassen.

Kommt der Experte zu einem anderen Ergebnis als die Bank, das meist niedriger ausfällt, sollten Sie die Bank anschreiben und diese dazu auffordern, die Entschädigung zu senken. Das Gutachten sollten Sie in Kopie beilegen. Sofern die Bank nicht zu einem Kompromiss bereit ist, können Sie sich direkt an einen Rechtsanwalt wenden, der die Absenkung der Entschädigung notfalls auch einklagen kann. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie abklären, ob diese die Kosten für den Anwalt und ein eventuelles Verfahren übernimmt.

Finanzierung der Vorfälligkeitsentschädigung  bei Trennung oder Scheidung

Häufig erhalten wir die Frage: Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung in meiner Immobilienfinanzierung einfach mit finanzieren? Wie ist es mit der Abfindung meines Partners? Grundsätzlich ja, hierbei kommt es auf den Wert der Immobilie und Ihr frei verfügbares Einkommen an. Auch geänderte Marktbedingungen wie Zinssätze, gestiegene Nebenkosten sind hierbei zu berücksichtigen. In einem kurzen Telefonat von 10 -15 Minuten berechnen wir Ihre Möglichkeiten. Stellen Sie hierzu einfach eine Finanzierungsanfrage online oder buchen sich einen Termin.

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