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KfW-Änderungen bei Förderkonditionen für Baufinanzierung und was Sie jetzt beachten müssen

Was ist KfW?

KfW Förderung – Immobilienfinanzierung

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist die größte nationale Förderbank der Welt und die drittgrößte Bank in Deutschland. Sie entstand nach dem zweiten Weltkrieg und hatte die Aufgabe den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu unterstützen. Günstige Kredite und Zuschüsse sind somit seit dem Jahre 1948 das Hauptgeschäft der KfW.

Die Förderung von Wohnungsbau durch das Wohneigentumsprogramm, sowie die Unterstützung in den Bereichen Energieeffizienzhaus und erneuerbare Energien stellen nur einen Teil der Einsatzmöglichkeiten dar. 

KfW in der Baufinanzierung!

Die KfW ist die staatliche Förderbank, wenn es um das Thema Bauen, Kaufen oder Umbauen einer Immobilie geht. Vor allem aber energieeffizient gebaute Immobilien und die Sanierung von Bestandsimmobilien zum Energieeffizienzhaus, sowie der altersgerechte Umbau oder erneuerbare Energien wie Photovoltaik werden gefördert.

Das Darlehen zum Bauen und Sanieren wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern sogenannte durchleitende Kreditinstitute übernehmen diesen Part. Sie konnten bisher von einem günstigen Kredit oder Zuschuss der KfW profitieren. Wer seine Immobilienfinanzierung mit einem KfW-Kredit oder Zuschuss kombiniert hat, ersparte sich manchmal erhebliche Zinskosten und konnte sein KfW Darlehen flexibel in der Zinsbindung gestalten.

Einige Banken gaben auf ihren eigenen Zinssatz Rabatte, wenn die Finanzierung in Kombination mit KfW-Darlehen aufgebaut wurde. 

Was ändert sich konkret?

Ab 17. April 2018 ändert die KfW-Bank ihre Förderkonditionen bei den Programmen „Energieffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“. Als erstes wird die Möglichkeit der 20-jährigen Zinsbindung bei dem Programm „Energieffizient Bauen (153)“ eingestellt.

Für den Verbraucher bedeutet das ein hohes Zinsänderungsrisiko und die Splittung der Darlehen in Bezug auf die Zinsbindungen. Weiterhin haben Verbraucher einen erhöhten Aufwand zu betreiben, weil Sie ständig Ihre Darlehen nach Zinsbindung erneuern müssen. Weiterhin wird die kostenlose Sondertilgungsoption abgeschafft. Für außerplanmäßige Tilgungen muss der Verbraucher ab April eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Es sind nur vollständige Kreditrückzahlungen möglich.

Auch die Bereitstellungszinsfreie Zeit wird von 12 Monaten auf 6 Monate reduziert. Für nicht abgerufene Darlehensbeträge werden 6 Monate nach dem Datum der Zusage, Bereitstellungszinsen berechnet. Das bedeutet man muss so schnell wie möglich das Darlehen abrufen, sonst wird es teuer. Alle Änderungen, die wir in diesem Beitrag vorstellen, stellen für Bauherren und Sanierungswillige Nachteile gegenüber den noch bis April 2018 laufenden Bedingungen dar. Laut KfW dienen die genannten Maßnahmen dazu, die Refinanzierungs- und Wiederanlagerisiken für den Bundeshaushalt zu reduzieren und die Planbarkeit der Kosten zu erhöhen.

Fazit zu den KfW Förderprogrammen

Der Einsatz von KfW Fördermitteln wird bei vielen Finanzierungkonzepten nicht mehr vorteilhaft sein. Die Unterstützung durch öffentliche Fördermittel wird für die Baufinanzierung immer unattraktiver. Deshalb nutzen Sie jetzt noch die Chance und vereinbaren Sie einen Termin bei unseren Spezialisten.

 

 

 

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