Neue KFW Förderung ab 01.07.2021 bei der Sanierung von Wohneigentum
Jetzt erhalten Sie bis zu 75.000 Euro KFW Förderung
Energetische Gebäudesanierungen im Bereich bestehender Wohnimmobilien sind eine wichtige Voraussetzung, um die Ziele des Klimaschutzprogrammes 2030 zu erreichen. Wichtige Bestandteile sind Energieeinsparungen und die Nutzung regenerativer Energiequellen. Zum 01.07.2021 läuft bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Als aktueller oder zukünftiger Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Wohnimmobilie profitieren von zahlreichen Vorteilen.
Primärenergiebedarf durch Sanierung nachhaltig senken
Die KfW ist eine Förderbank, die Privatpersonen mit Förderkrediten und Zuschüssen unterstützt. Planen Sie die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen, sollten Sie einen Blick auf die Produkte der KfW werfen. Zu fast allen Bereichen gibt es ein passendes KfW Programm. Ein zentrales Thema, das die Bundesregierung mithilfe der KfW umsetzt, ist die Nutzung von Energieeinsparpotenzialen. Berechnungen zufolge sind 25 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland Gebäuden und ihrer Energieversorgung zuzuschreiben. Zu viel, um die Energiewende bis zum Jahr 2050 schaffen zu können. Ziel der BEG ist es, einen Beitrag zu leisten, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um etwa 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 zu senken. Die neue KfW Förderung konsolidiert bestehende Fördermöglichkeiten und sorgt für Transparenz. Das neue KfW Programm erleichtert Ihnen die Immobilienfinanzierung für sanierungsbedürftige Bestandsbauten.
Belohnung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Immobiliensanierung
Es ist nicht kompliziert, die KfW Förderung zu erhalten. Planen Sie eine Wohnimmobilie energetisch zu sanieren, spielen die Themen Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien und Digitalisierung eine wichtige Rolle. Das KfW Programm möchte, dass Sie durch einen Experten bzw. eine Expertin für Energieeffizienz einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Er unterstützt Sie dabei, alle Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und aufeinander abgestimmt zu planen. Setzen Sie den individuell auf Ihre Wohnimmobilie angepassten Sanierungsfahrplan vollständig um, erhalten Sie eine höhere KfW Förderung. Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozent. Dazu haben Sie 15 Jahre Zeit. Analog zu bisherigen Förderungen gilt: Das KfW Programm belohnt das Erreichen einer hohen Erneuerbaren-Energien-Klasse mit höheren Förderungen. Voraussetzung ist, dass der Einbau einer neuen Heizungsanlage auf der Basis regenerativer Energien ein Bestandteil der Gebäudesanierung ist und diese den Gesamtenergiebedarf der Immobilie zu mindestens 55 Prozent abdeckt.
Immobilienfinanzierung umfassend planen
Eine umfassende Immobilienfinanzierung umfasst den Kaufpreis Ihrer neuen Wohnimmobilie inklusive aller Nebenkosten und Sanierungskosten. Wie hoch die neue KfW Förderung genau ausfällt, hängt von Ihren Zielen ab. Planen Sie ein Einfamilienhaus so zu sanieren, dass es einem Effizienzhaus 40 der Erneuerbare-Energien-Klasse entspricht, erhalten Sie bis zu 75.000 Euro Zuschuss durch das KfW Programm. Nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten besitzen Sie ein Haus, dass 60 Prozent weniger Energie verbraucht als das Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies erreichen Sie durch eine luftdichte Gebäudehülle sowie beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher, die Nutzung einer regenerativen Energiequelle – wie Wasser, Erde oder Luft – durch eine Wärmepumpe, die Installation einer Lüfungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Visualisierung des Stromverbrauchs über ein Interface. Haben Sie diesen Energiestandard erreicht, sind Sie in hohem Maße autark und können sich selbst mit Energie versorgen. Im besten Fall können Sie sogar Ihren Elektroroller und Ihr E-Auto in Ihrem Zuhause aufladen. Gefördert werden im Einzelnen die Dämmung der Wände, Dachflächen sowie Keller- und Geschossdecken mit 20 Prozent Tilgungszuschuss, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren mit 20 Prozent Tilgungszuschuss, der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes mit 20 Prozent Tilgungszuschuss sowie der Einbau einer Lüfungsanlage mit 20 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist die Förderung des Einbaus digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs und der smarten Steuerung technischer Anlagen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss.
Einfache Beantragung der KfW Förderung ab 01.07.2021
Im Vergleich zu den bestehenden Einzelförderungen wird es leichter, die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude zu beantragen. Zeitgleich mit der Kreditanfrage Ihrer Immobilienfinanzierung reichen Sie einen einzigen Antrag ein. Um die von Ihnen geplanten Maßnahmen fachgerecht beurteilen und kontrollieren zu können, enthält er eine Fachplanung. Die zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung ist ebenfalls im Antrag enthalten. Nach wie vor können Sie die KfW Förderung für einzelne energetische Maßnahmen beantragen und einen Zuschuss erhalten. Es ist nicht nötig, dass gesamte Gebäude von Grund auf zu sanieren. Im Hinblick auf kommende Gesetzesänderungen und niedrigere Energiekosten ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aktuell herrscht ein förderfreundliches Klima. Die Bundesregierung ist im Zugzwang, die Klimaziele rechtzeitig umzusetzen und die Energiewende herbeizuführen.
Höhe der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wie hoch die Förderung genau ausfällt, hängt wesentlich von der Erneuerbaren-Energien-Klasse ab, die Sie mit Ihrer Sanierung erreichen. Berücksichtigt wird in einer Immobilie die Anzahl der vorhandenen Wohnungen – mit eigenem Zugang, Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Besitzt Ihre Wohnimmobilie eine separat zugängliche Einliegerwohnung, erhalten Sie die Förderung doppelt. Planen Sie eine Gebäudemodernisierung, sollten Sie überlegen, ob der Einbau einer Einliegerwohnung langfristig sinnvoll ist bzw. das Vorhandensein einer Einliegerwohnung bei der Suche nach einer passenden Wohnimmobilie bereits berücksichtigen. Durch eine Vermietung können Sie einen Kredit leichter tilgen. Die minimale Förderung für ein Effizienzhaus 100 liegt bei 33.000 Euro. Dies entspricht 32,5 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Der höchste Förderbetrag für Effizienzhaus 40 der Erneuerbare-Energien-Klasse liegt bei 75.000 Euro. Dies entspricht 50 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag. Die übrigen Förderbeträge bewegen sich – abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe innerhalb dieses Rahmens. Denkmalgeschützte Immobilien werden ebenfalls gefördert.
Planen Sie die Sanierung Ihrer Wohnimmobilie bzw. den Kauf einer sanierungsbedürftigen Wohnimmobilie profitieren Sie enorm von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das KfW Programm wirkt sich günstig auf Ihre Immobilienfinanzierung aus und ermöglicht es Ihnen, in einem modernen und zeitgemäßen Wohngebäude mit hoher Lebensqualität und niedrigen Nebenkosten im Bereich Energieversorgung zu wohnen. Nutzen Sie die Chance und sprechen Sie mit einem Experten wie bspw. einen unabhängigen Berater der Expert-Baufinanzierung in Magdeburg. So können Sie ihre Möglichkeiten fachgerecht beurteilen, erhalten auch noch einen Zinsvergleich von bis zu 450 Anbietern von Immobilienfinanzierungen.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, erhalten Sie Förderung durch einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss in % je Wohnung | Betrag je Wohnung |
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Effizienzhaus 40 | 45 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 54.000 Euro |
Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse | 50 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 75.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 40 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 48.000 Euro |
Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse | 45 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 67.500 Euro |
Effizienzhaus 70 | 35 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 42.000 Euro |
Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse | 40 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 60.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 30 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 36.000 Euro |
Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse | 35 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 52.500 Euro |
Effizienzhaus 100 | 27,5 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 33.000 Euro |
Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse | 32,5 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 48.750 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse | 30 % von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag / geförderte Kosten | bis zu 45.000 Euro |
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.