Neue KFW Förderung ab 01.07.2021 bei der Sanierung von Wohneigentum
So viel Förderung gibt es heute für die Sanierung
Energetische Gebäudesanierungen im Bereich bestehender Wohnimmobilien sind eine wichtige Voraussetzung, um die Ziele des Klimaschutzprogrammes 2030 zu erreichen. Wichtige Bestandteile sind Energieeinsparungen und die Nutzung regenerativer Energiequellen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 21. Juli 2026 grundlegend überarbeitet, die Sätze liegen seither niedriger als zum Start im Jahr 2021. Als aktueller oder zukünftiger Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Wohnimmobilie profitieren von zahlreichen Vorteilen.
Primärenergiebedarf durch Sanierung nachhaltig senken

Die KfW ist eine Förderbank, die Privatpersonen mit Förderkrediten und Zuschüssen unterstützt. Planen Sie die Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen, sollten Sie einen Blick auf die Produkte der KfW werfen. Zu fast allen Bereichen gibt es ein passendes KfW Programm. Ein zentrales Thema, das die Bundesregierung mithilfe der KfW umsetzt, ist die Nutzung von Energieeinsparpotenzialen. Berechnungen zufolge sind 25 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes in Deutschland Gebäuden und ihrer Energieversorgung zuzuschreiben. Zu viel, um die Energiewende bis zum Jahr 2050 schaffen zu können. Ziel der BEG ist es, einen Beitrag zu leisten, den Primärenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um etwa 80 Prozent im Vergleich zum Jahr 2008 zu senken. Die neue KfW Förderung konsolidiert bestehende Fördermöglichkeiten und sorgt für Transparenz. Das neue KfW Programm erleichtert Ihnen die Immobilienfinanzierung für sanierungsbedürftige Bestandsbauten.
Belohnung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bei der Immobiliensanierung
Es ist nicht kompliziert, die KfW Förderung zu erhalten. Planen Sie eine Wohnimmobilie energetisch zu sanieren, spielen die Themen Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien und Digitalisierung eine wichtige Rolle. Das KfW Programm möchte, dass Sie durch einen Experten bzw. eine Expertin für Energieeffizienz einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Er unterstützt Sie dabei, alle Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und aufeinander abgestimmt zu planen. Setzen Sie den individuell auf Ihre Wohnimmobilie angepassten Sanierungsfahrplan vollständig um, erhalten Sie eine höhere KfW Förderung. Der Zuschuss erhöht sich um 5 Prozent. Dazu haben Sie 15 Jahre Zeit. Analog zu bisherigen Förderungen gilt: Das KfW Programm belohnt das Erreichen einer hohen Erneuerbaren-Energien-Klasse mit höheren Förderungen. Voraussetzung ist, dass der Einbau einer neuen Heizungsanlage auf der Basis regenerativer Energien ein Bestandteil der Gebäudesanierung ist und diese den Gesamtenergiebedarf der Immobilie zu mindestens 55 Prozent abdeckt.
Immobilienfinanzierung umfassend planen

Eine umfassende Immobilienfinanzierung umfasst den Kaufpreis Ihrer neuen Wohnimmobilie inklusive aller Nebenkosten und Sanierungskosten. Wie hoch die neue KfW Förderung genau ausfällt, hängt von Ihren Zielen ab. Planen Sie ein Einfamilienhaus so zu sanieren, dass es einem Effizienzhaus 40 der Erneuerbare-Energien-Klasse entspricht, erhalten Sie über KfW 261 einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent, bei 150.000 Euro Kreditbetrag also bis zu 37.500 Euro. Nach Abschluss aller Sanierungsarbeiten besitzen Sie ein Haus, dass 60 Prozent weniger Energie verbraucht als das Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies erreichen Sie durch eine luftdichte Gebäudehülle sowie beispielsweise die Installation einer Photovoltaikanlage inklusive Batteriespeicher, die Nutzung einer regenerativen Energiequelle – wie Wasser, Erde oder Luft – durch eine Wärmepumpe, die Installation einer Lüfungsanlage mit Wärmerückgewinnung und die Visualisierung des Stromverbrauchs über ein Interface. Haben Sie diesen Energiestandard erreicht, sind Sie in hohem Maße autark und können sich selbst mit Energie versorgen. Im besten Fall können Sie sogar Ihren Elektroroller und Ihr E-Auto in Ihrem Zuhause aufladen. Gefördert werden im Einzelnen die Dämmung der Wände, Dachflächen sowie Keller- und Geschossdecken mit 20 Prozent Tilgungszuschuss, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren mit 20 Prozent Tilgungszuschuss, der Einbau eines sommerlichen Wärmeschutzes mit 20 Prozent Tilgungszuschuss sowie der Einbau einer Lüfungsanlage mit 20 Prozent Tilgungszuschuss. Neu ist die Förderung des Einbaus digitaler Systeme zur Optimierung des Energieverbrauchs und der smarten Steuerung technischer Anlagen mit 20 Prozent Tilgungszuschuss.
Einfache Beantragung der KfW Förderung ab 01.07.2021
Im Vergleich zu den bestehenden Einzelförderungen wird es leichter, die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude zu beantragen. Zeitgleich mit der Kreditanfrage Ihrer Immobilienfinanzierung reichen Sie einen einzigen Antrag ein. Um die von Ihnen geplanten Maßnahmen fachgerecht beurteilen und kontrollieren zu können, enthält er eine Fachplanung. Die zusätzliche Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung ist ebenfalls im Antrag enthalten. Nach wie vor können Sie die KfW Förderung für einzelne energetische Maßnahmen beantragen und einen Zuschuss erhalten. Es ist nicht nötig, dass gesamte Gebäude von Grund auf zu sanieren. Im Hinblick auf kommende Gesetzesänderungen und niedrigere Energiekosten ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Aktuell herrscht ein förderfreundliches Klima. Die Bundesregierung ist im Zugzwang, die Klimaziele rechtzeitig umzusetzen und die Energiewende herbeizuführen.
Höhe der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Wie hoch die Förderung genau ausfällt, hängt wesentlich von der Erneuerbaren-Energien-Klasse ab, die Sie mit Ihrer Sanierung erreichen. Berücksichtigt wird in einer Immobilie die Anzahl der vorhandenen Wohnungen – mit eigenem Zugang, Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Besitzt Ihre Wohnimmobilie eine separat zugängliche Einliegerwohnung, erhalten Sie die Förderung doppelt. Planen Sie eine Gebäudemodernisierung, sollten Sie überlegen, ob der Einbau einer Einliegerwohnung langfristig sinnvoll ist bzw. das Vorhandensein einer Einliegerwohnung bei der Suche nach einer passenden Wohnimmobilie bereits berücksichtigen. Durch eine Vermietung können Sie einen Kredit leichter tilgen. Die Spannweite ist heute deutlich enger als früher. Ohne Zusatzklassen bringt Effizienzhaus 55 EE 5 Prozent und Effizienzhaus 40 EE 10 Prozent. Mit Nachhaltigkeits-Klasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu, für ein Worst Performing Building weitere 10 Prozentpunkte. Der höchste Regelwert liegt damit bei 25 Prozent von maximal 150.000 Euro Kreditbetrag, also bei 37.500 Euro. Effizienzhaus 70 und 85 werden ohne Nachhaltigkeits-Klasse nicht mehr bezuschusst, Effizienzhaus 100 gibt es in der Förderung nicht mehr. Denkmalgeschützte Immobilien werden ebenfalls gefördert.
Planen Sie die Sanierung Ihrer Wohnimmobilie bzw. den Kauf einer sanierungsbedürftigen Wohnimmobilie profitieren Sie enorm von der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude. Das KfW Programm wirkt sich günstig auf Ihre Immobilienfinanzierung aus und ermöglicht es Ihnen, in einem modernen und zeitgemäßen Wohngebäude mit hoher Lebensqualität und niedrigen Nebenkosten im Bereich Energieversorgung zu wohnen. Nutzen Sie die Chance und sprechen Sie mit einem Experten wie bspw. einen unabhängigen Berater der Expert-Baufinanzierung in Magdeburg. So können Sie ihre Möglichkeiten fachgerecht beurteilen, erhalten auch noch einen Zinsvergleich von bis zu 450 Anbietern von Immobilienfinanzierungen.
Wenn Sie ein Wohngebäude zum Effizienzhaus sanieren oder ein frisch saniertes Effizienzhaus kaufen, erhalten Sie Förderung durch einem Kredit mit Tilgungszuschuss oder einem direkt ausgezahlten Zuschuss – Sie haben die Wahl.
| Effizienzhaus-Stufe | Tilgungszuschuss | mit Nachhaltigkeits-Klasse | zusätzlich Worst Performing Building |
|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15 % | 25 % = 37.500 € |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 10 % | 20 % = 30.000 € |
| Effizienzhaus 70 EE | 0 % | 5 % | nicht vorgesehen |
| Effizienzhaus 85 EE | 0 % | 5 % | nicht vorgesehen |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | 10 % | nicht vorgesehen |
Der Kreditbetrag liegt seit dem 21. Juli 2026 einheitlich bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, deshalb entsprechen 25 Prozent genau 37.500 Euro. Kommt eine serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen hinzu, sind 15 Prozentpunkte mehr möglich, in der Spitze also 40 Prozent. Die früher genannten Sätze von 35 oder 45 Prozent und der Kreditbetrag von 120.000 Euro gelten nicht mehr.
Darüber hinaus erhalten Sie eine Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung. Details dazu finden Sie im Abschnitt Baubegleitung.
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Kaufen, bauen oder kaufen und sanieren
Vor der Programmwahl steht immer dieselbe Weiche. Beim Neubau greifen KfW 296 mit dem Standard Effizienzhaus 55, KfW 297 und 298 für höhere Standards sowie KfW 300 für Familien mit bis zu 270.000 Euro. Beim Kauf im Bestand ist KfW 308 der Einstieg. Das meiste Geld liegt aber im dritten Fall, nämlich kaufen und energetisch sanieren. Dort kommen KfW 261, KfW 458 für die Heizung, die BAFA für Einzelmaßnahmen und das Programm Ihres Bundeslandes zusammen.
Häufige Fragen zur KfW-Sanierungsförderung
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261?
Zwischen 0 und 25 Prozent, je nach erreichter Effizienzhaus-Stufe. Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse und Worst-Performing-Building-Bonus erreicht 25 Prozent, also 37.500 Euro bei 150.000 Euro Kreditbetrag. Mit serieller Sanierung sind bis zu 40 Prozent möglich.
Wann wird der Tilgungszuschuss ausgezahlt?
Nicht am Anfang. Sie zahlen zunächst auf den vollen Betrag, und nach dem Nachweis der erreichten Stufe schreibt die KfW den Zuschuss gut. Er verkürzt die Laufzeit bei gleicher Rate, eine Barauszahlung gibt es nicht.
Muss der Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt werden?
Ja, und zwar vor dem ersten Handwerkerauftrag. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, verliert die Förderung vollständig.
Was kostet der Energieeffizienz-Experte?
Er ist bei KfW 261 Pflicht und stellt die Bestätigung zum Antrag aus. Seine Kosten sind über dasselbe Programm mit 50 Prozent förderfähig.
Quellen und Stand
Alle Angaben stammen aus dem Merkblatt Kredit Nr. 261 der KfW, Stand 07/2026, gültig ab 21. Juli 2026, sowie von der Produktseite zur Heizungsförderung 458. Geprüft am 29. Juli 2026. Verbindlich sind allein die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Zusage. Ihre Förderfähigkeit prüfen wir kostenfrei im Erstgespräch.




