Obergrenze für Immobiliendarlehen
Autor: Toni Baier | Finanzierungsberater Expert-Baufinanzierung
Nach der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie strebt der Gesetzgeber eine weitere neue Regelung an, welche dafür sorgen kann, dass es eine Begrenzung der Beleihung gibt. Doch ist das wirklich im Sinne des Verbraucherschutzes?
Was ist geplant?
Ein konkreter Plan wurde, wie man es von der Regierung gewohnt ist, noch nicht genau kommuniziert. Geplant sei allerdings ein Register für Wohnkredite, welche die Banken pflegen müssen, damit diverse Aufsichtsbehörden einen Überblick darüber haben. Es soll in erster Linie dazu dienen, dass der Staat eine Informationsgrundlage darüber hat, ob sich eventuell eine Immobilienblase am Markt entwickelt.
Wo liegt denn grundsätzlich das Risiko für Finanzierungen?
Die Haftung für einen eventuellen Ausfall des Kredites liegt immer beim ausreichenden Institut. Das bedeutet auch im Umkehrschluss, dass dieses prüfen wird, wie hoch das Ausfallrisiko ist und dann entscheiden wird, ob sie das Darlehen ausreicht. Bis auf einige schwarze Schafe wollen auch Banken als wirtschaftliches Unternehmen Gewinne einfahren und nicht mit Verlusten rechnen.
Zudem werden die Beleihungswerte schon verhältnismäßig konservativ bewertet, welche letzten Endes als Sicherheit dienen, denn diese Werte liegen in der Regel immer unter dem Verkehrswert. Das bedeutet, dass Banken vorher wissen, wie weit das Risiko reicht.
Vorteil und Chance
Ein Überwachungsinstrument für Kredite ist schon sinnvoll, da verstärkte Kontrollen zu verstärkter Sorgfalt führen können. Genauso sinnvoll kann auch ein Überblick über das umlaufende Fremdkapital für Aufsichtsbehörden sein. Eine Chance besteht darin, dass Bestreben mit der EZB auf europäischer Ebene zu vereinen. Das würde auch für die Finanzwelt vieles vereinfachen und könnte verhindern, dass auch hier jeder Staat sein „eigenes Süppchen“ kocht und noch mehr Verwaltungsaufwand für Unternehmen schafft. Ebenso hat die EZB schon ein solches Instrument namens „Anacredit“ beschlossen und ist damit quasi schon dabei etwas umzusetzen.
Nachteile und Kritik
Im Grunde will der Staat ein Instrument haben um auch eventuelle Eingriffe wie eine Obergrenze für Beleihungen o.ä. rechtfertigen zu können. Doch die Frage ist, wer die Entscheidungen dafür trifft: Sind es praxisnahe Gremien, welche in der Materie arbeiten oder praxisferne Bürokraten, welche rein aus der Vogelperspektive schauen und damit die Konsequenzen nicht spüren?
Ein solcher Eingriff kann auch erhebliche Folgen haben. Zum einen könnte dadurch die Nachfrage extrem abnehmen und dem Immobilienmarkt erst recht einen Stoß verpassen, in dem die Preise fallen wie im Sturzflug. Zum anderen kann es in einem Staat, welcher eine gerechte Vermögensverteilung kommuniziert, zu einer Vermögensakkumulation (Anhäufung) im Immobilienbereich für Diejenigen führen, welche bereits vermögend sind. Der Staat würde also normale Verbraucher am Vermögensaufbau hindern.