Sondertilgung in der Baufinanzierung
Immobilienbesitzer sollten bei Ihrer Baufinanzierung prüfen, ob Sie ein Sondertilgungsrecht im Darlehensvertrag vereinbart haben. Die Sondertilgungsoption ohne Vorfälligkeitsentschädigung sollte auf jeden Fall genutzt werden. In den meisten Baufinanzierungen ist die Möglichkeit der Sondertilgung in einer Höhe von fünf % vereinbart. Das bedeutet, dass Sie bei einer Darlehenshöhe von 100.000 Euro pro Jahr maximal 5.000 Euro sondertilgen können. Gerade bei älteren Darlehensverträgen mit einem Zinssatz von drei bis fünf % bringt die Sondertilgung ein beachtliches Sparpotenzial mit sich.
Bei den meisten Darlehnsgebern muss ein Mindestbetrag pro Sondertilgung geleistet werden. Dieser schwankt bspw. von 500 Euro p.a. bei einigen Volksbanken bis zu 2.500 Euro bei der Ergo.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.