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Sondertilgung in der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung

Autor: S.Wallisch

Als Sondertilgungsrecht bezeichnet man das Recht des Darlehensnehmer während des Kalenderjahres Zahlungen zwischen 5 und 10 Prozent, zusätzlich zur eigentlichen Tilgungsrate zu begleichen. Jedoch dürfen Sie meistens maximal 25 % Ihrer Darlehenssumme zwischenzeitlich tilgen. Bei manchen Finanzierungspartnern erhalten Sie einen Zinsaufschlag von ca.  0,1 % für das Sondertilgungsrecht. Banken lassen sich dieses Recht sehr oft  bezahlen.

Dafür sind Sie früher mit der Tilgung fertig und Ihr Haus gehört schneller wirklich Ihnen. Mit uns finden Sie die Möglichkeiten die Vorteile zu nutzen ohne die erhöhten Kosten hinzunehmen – Expert-Baufinanzierung – Ihr kompetenter Partner.

Wie hoch sollte die Sondertilgung in der Baufinanzierung sein?

Das Recht auf Sondertilgung wird Ihnen grundsätzlich nur während der Zinsbindungsphase gewährt. Dafür verkürzen Sie jedoch die Gesamtlaufzeit Ihres Darlehens und sparen bares Geld. Als Grund dafür kann die geringere Zinsbelastung genannt werden. Dennoch zahlen Sie für dieses Recht im Allgemeinen einen Zinsaufschlag bei Darlehensabschluss. Nutzen Sie das Recht auf Sondertilgung also nicht, weil Sie zusätzliche Ausgaben mit zusätzlichem Einkommen kompensieren, welches Sie ansonsten in die Sondertilgung investieren würden, so zahlen Sie doppelt.

Sondertilgung ja oder nein

Aus diesem Grund lohnt es sich in jedem Fall Ihre persönliche Finanzplanung von einem unabhängigen Finanzberater durchführen zu lassen, der Sie auch nach dem Kauf oder dem Bau begleitet. Wir raten Ihnen das Recht auf Sondertilgung unter spezifischen Voraussetzungen auf jeden Fall zu nutzen. Warum? Weil wir dieses Recht für Sie einerseits ohne Zinsaufschlag vereinbaren und Ihnen dieses Recht nur einbauen, wenn wir es für relevant und sinnvoll nutzbar halten.

Wir raten es vor allem jenen, die das Risiko scheuen eine extreme Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Beispielsweise möchten Sie Ihr Haus – Ihre Kapitalanlage oder Ihr gemeinsames Haus nach Trennung – verkaufen.

Sie sind sich sicher, dass Sie Ihr Eigentum auf keinen Fall veräußern möchten? Sie möchten dennoch Sonderzahlungen leisten, sind sich nicht sicher, wie das gehen soll? Lassen Sie sich von uns beraten. Wir finden die perfekte Lösung über eine umfassende Beratung, die es Ihnen ermöglicht früher und ohne Vorfälligkeitsentschädigung mit der Tilgung fertig zu sein.

Berechnen SIe Ihren Vorteil mit unseren Sondertilgungsrechner

Nutzen Sie doch einfach unseren Sondertilgungsrechner und prüfen, wie sich bspw. die Sondertilgung auf die Laufzeit des Kreditvertrages auswirkt. Sie können auch die Zinsersparnis durch die Sondertilgung berechnen.

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