Umkehrhypothek durch Beleihung Ihrer Immobilie
In den Jahren 2009 hat die Umkehrhypothek in Deutschland an Bedeutung gewonnen. In Großbritannien und den USA ist dieses Modell als Standard bereits seit vielen Jahren verankert. Immer mehr Rentner haben ein ordentliches Immobilienvermögen jedoch eine niedrige Rente und somit wenig Geld zum Leben.
Oft fehlt es auch an Geld zur Werterhaltung der Immobilie, d.h. für laufende Reparaturen oder für Modernisierung. Mit der gesetzlichen Rente ist nur ein Bescheidenes Auskommen möglich.
Die lieb gewonnene Immobilie zu verkaufen, in eine kleine Wohnung zu ziehen und von dem Kauferlös die Rente aufzubessern wäre finanziell für viele Rentner die beste Alternative. Doch für die meisten Rentner kommt ein Verkauf nicht in Frage, denn einen alten Baum verpflanzt man nicht. Es hängen viele Erinnerungen am Eigenheim, die Kinder sind hier groß geworden….
Die Lösung: Hypothek ohne Zins und ohne Tilgung
Verschiedene Banken, Versicherungen und andere Institutionen bieten mit der Umkehrhypothek eine Alternative zum Verkauf der Immobilie. Die Deutsche Immobilienkasse GmbH oder auch die Deutsche Grundstücksrente GmbH sind hierbei die Pioniere in Deutschland. Mit der Umkehrhypothek bekommen Rentner die Möglichkeit, ein Teil ihres Immobilienvermögens in monatliche Einnahmen, d. h. eine Rente umzuwandeln ohne Ihr Haus aufgeben zu müssen.
Bei der Umkehrhypothek verkauft der Eigentümer sein Eigentum an den Kapitalgeber. Von diesem bekommt er eine lebenslange monatliche Rente oder einen Einmalbeitrag ausbezahlt. Hierbei wird das Eigentum nicht verkauft sondern nur beliehen. Der Besitzer bekommt ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen und erhält die Sicherheit bis zum Tod in seiner Immobilie bleiben zu dürfen. Während der Laufzeit fallen keine Zinsen und keine Tilgung an.
Die Zinsen werden über die Jahre gesammelt und nach dem Tod des länger lebenden Partners auf die Kreditsumme hinzuaddiert. Nach dem Tod, Auszug oder dem Verkauf der Immobilie wird der Kredit von dem Verkaufserlös zurückgeführt. Es besteht hierbei auch die Möglichkeit, dass die Erben das Haus behalten und den Kredit zurück führen.
Beispiel zur Umkehrhypothek
Das Haus hat einen Verkehrswert von 220.000 Euro, dann bekommt der Eigentümer ein Darlehen von 70.000 Euro entweder als Einmalzahlung oder monatliche Rente. Die jährlich anfallenden Zinsen werden jedes Jahr auf die Kreditsumme hinzuaddiert. Bspw. bei 5% kommen 3.500 Euro pro Jahr oben drauf und ergeben nach 10 Jahren einen Anspruch für den Kapitalgeber in Höhe von 105.000 Euro. In der Praxis bekommt der Rentner oft nur 15-40 Prozent des Immobilienwertes verrentet bzw. als Einmalbetrag ausbezahlt.
Oft werden von den Kapitalgebern noch jährliche Gebühren für die Stundung der Zinsen als jährliche Pauschale in Rechnung gestellt. In der Praxis haben Darlehensnehmer nicht selten nach 10 Jahren den Kreditbetrag verdoppelt.
Einzelfallprüfung
Ob die Umkehrhypothek für Sie eine echte Alternative zur Rentenerhöhung darstellt, ist immer vom Einzelfall abhängig.
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