Vorsicht bei Kündigung wegen falscher Widerrufsbelehrung der Baufinanzierung
Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung können Verbraucher vorzeitig aus zu teuren Kreditverträgen aussteigen. Bei der Überprüfung durch die Verbraucherzentralen Bremen, Hamburg und Sachen stellte sich raus, dass in vier von fünf Verträgen das Widerrufsrecht falsch formuliert und somit der Vertrag bei Ausübung des Widerrufsrecht durch den Kreditnehmer von der Bank rück abgewickelt werden muss. In der Praxis bedeutet dieser Umstand, dass die Widerrufsfrist nicht automatisch beginnt und der Widerruf jederzeit erklärt werden kann.
Aber Vorsicht
Bei Widerruf ist die Restschuld sofort fällig und muss abgelöst werden. Wenn nicht genügend Eigenkapital vorhanden ist, muss ein neuer Kreditvertrag bei einer Bank, Bausparkasse oder Versicherung abgeschlossen werden. Im ersten Schritt sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder durch eine Verbraucherzentrale überprüfen lassen, ob Ihre Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat. Dann ist es wichtig zu überprüfen, ob aktuell Eigenkapital zur Tilgung der Restschuld vorliegt oder alle Bedingungen für den Abschluss einer Finanzierung erfüllt sind und sich eine Finanzierungszusage des begleitenden Instituts ausstellen lassen. Hierbei ist zu beachten, dass der Zins bei den meisten Kreditinstituten nur 2-10 Tage gesichert werden kann. Die Finanzierungszusage für die Anschlussfinanzierung wird meistens 3 bis 6 Wochen aufrecht gehalten.
Laut Stiftung Warentest verweigern derzeit immer mehr Kreditinstitute die Anschlussfinanzierung. Sie begründen ihr Vorgehen mit Problemen bei anderen Fällen und gewähren dem Kunden das Darlehen nur bei Ablauf der Zinsfestschreibung. Die Ing-Diba sowie andere Institute lehnen laut Stiftung Warentest derzeit diese Art der Anschlussfinanzierung ab. Auch wir von der Expert- Baufinanzierung mussten diese Erfahrung schon machen. Bisher haben dennoch allen Kunden ein entsprechendes Kreditinstitut vermitteln können.
Kundenservice
Wenn Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen möchten, dann schicken Sie uns einfach eine Vertragskopie per E-Mail an info@expert-baufinanzierung.de oder per Fax an die 0391-4024-249. In Kooperation mit spezialisierten Fachanwälten erhalten Sie innerhalb von 72 Stunden das Ergebnis und wir besprechen die weitere Vorgehensweise. Die Prüfung ist für Sie kostenlos und ein Service der Expert-Baufinanzierung.