Wichtige Fachbegriffe für Immobilienerwerber und Bauherren bei der Immobilienfinanzierung
Sie sind aktuelle auf der Suche nach einem eigenen Haus oder Grundstück? Sie wollen sich den Traum von den eigenen 4 Wänden erfüllen? Herzlichen Glückwunsch zu diesem Schritt. Doch sind Ihnen bereits Begriffe wie Grundbuch, Maklerprovision oder Liegenschaft bei Ihren Recherchen aufgefallen? Diese Fachwörter sind oft schwer verständlich und umso länger man sich mit dem Thema Hauskauf/Hausbau und deren Finanzierung beschäftigt, desto mehr solcher Begrifflichkeiten tauchen auf und erzeugen nur noch große Fragezeichen im Kopf. Erfahren Sie nun, was die wichtigsten Begriffe bedeuten.
Baunebenkosten
Bei einem Neubau fallen neben Kaufpreis des Grundstücks und den Baukosten des Objektes noch die Baunebenkosten an. Diese Kosten umfassen zum Beispiel Kosten für die Baugenehmigung, Erschließungskosten für Abwasser, Strom und TV, Kosten für die Vermessung, Bauwasser und Baustrom, Bauzeitzinsen, Architektenkosten usw. Viel Bauherren bemessen ihre Finanzierung zu knapp, da diese Kosten meist vergessen werden. Da diese Kosten zwischen 5-15 % der Herstellungskosten betragen, können schnell paar Tausend Euro fehlen.
Bereitstellungszinsen
Sie vereinbaren mit der Bank für das Darlehen eine bereitstellungszinsfreie Zeit. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, aber das Darlehen noch nicht vollständig ausgezahlt wurde, zahlen Sie für diesen Betrag Bereitstellungszinsen. Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt grundsätzlich bei 3% pro Jahr bzw. 0,25% pro Monat und wird taggenau von der Bank abgerechnet.
Dienstbarkeit
Eine Dienstbarkeit ist eine Belastung im Grundbuch und ein dingliches Nutzungsrecht. Diese kann entweder zugunsten eines anderen Grundstückes (z.B. Wegerecht), zugunsten einer natürlichen Person (z.B. Wohnrecht) oder zugunsten einer juristischen Person (z.B. Leitungsrecht für Stadtwerke) eingetragen werden.
Eigenkapital
Eigene Geldmittel in Form von Bargeld, Sparguthaben, Bausparguthaben, Aktien oder Lebensversicherungen.
Eigenleistung
Unter Eigenleistung oder auch Muskelhypothek versteht man die Arbeiten, die Sie nicht von einer Fachfirma oder einem Handwerker gegen Entgelt ausführen lassen, sondern selbst ausführen. Die daraus ersparten Lohnkosten und somit verringerter Darlehenssumme wirken sich positiv auf die Konditionen der Finanzierung aus.
Flurkarte
Die Flurkarte wird auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt. Sie ist eine Ergänzung des Grundbuchs und stellt die Liegenschaften, sprich alle Grundstücke und darauf errichtete Gebäude, maßstäblich dar.
Fremdkapital
Fremdkapital ist das Kapital, welches Sie nicht selber aufbringen können, sondern sich von einer Bank leihen müssen. Dies ist die Umschreibung für Schulden oder Verbindlichkeiten.
Gesamtschuldnerische Haftung
Wenn Sie nicht alleine, sondern gemeinsam mit Ihrem (Ehe-)PartnerIn oder einer weiteren Person ein Darlehen aufnehmen, dann haften Sie immer gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass Sie oder Ihr PartnerIn auch alleine zur Erfüllung der Leistung herangezogen werden können. Wenn einer von Ihnen nicht zahlt, wird der andere vollständig zur Verantwortung gezogen.
Grundbuch
Zu jedem Grundstück gehört ein amtliches Verzeichnis, in dem die Lage, die Größe, die Eigentümer und bestimmte Rechte und Pflichten in Bezug auf das Grundstück und dem darauf errichteten Gebäude niedergeschrieben sind.
Kaufnebenkosten
Bei dem Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes fallen die Kaufnebenkosten an. Diese umfassen die Grunderwerbssteuer (3,5% – 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland), die Notarkosten (1,5% -2 % des Kaufpreises) und die Maklerprovision (3,57% – 7,14 %).
Notaranderkonto
Bei einem Kauf kann vereinbart werden, dass der Kaufpreis nicht direkt vom Käufer auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird, sondern auf ein Notaranderkonto. Dieses Konto läuft auf den Namen des Notars. Der Notar sorgt für die zweckmäßige Verwendung und achtet darauf, dass die Zahlungen sauber verlaufen. Dies findet zum Beispiel bei Erbengemeinschaften Anwendung, wenn jeder einen bestimmten Anteil vom Kaufpreis erhält. Prolongation
Wenn die Zinsbindung Ihres Darlehens ausläuft, können Sie den Vertrag zu den dann gültigen Zinsen bei der gleichen Bank verlängern. Wenn Sie bei einer anderen Bank zu neuen Bedingungen und Konditionen weiterfinanzieren möchten, nennt sich das Umschuldung.
Grundbuch Rang
In Abteilung II und III des Grundbuchs werden Lasten wie Dienstbarkeiten oder die Grundschuld für die Bank eingetragen. Wenn es mehrere Lasten gibt, werden diese durch eine Rangstelle in eine Reihenfolge gebracht. Wer im ersten Rang steht, wird demzufolge auch zuerst bedient. Banken zum Beispiel, die im ersten Rang stehen, bekommen bei einer Zwangsversteigerung zuerst ihr Geld zurück, Banken die im zweiten Rang stehen, könnten somit leer ausgehen bzw. müssen sich länger gedulden.
Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Wert, der bei einem Verkauf tatsächlich erzielt wird.
Vorkaufsrecht
Bei jedem Kauf muss geklärt werden, ob jemand ein sogenanntes Vorkaufsrecht besitzt. Dieses Recht erlaubt denjenigen das Haus anstelle eines Dritten (z.B. Kaufinteressent) zu erwerben.
Zwangsversteigerung
Verkauf eines Objekts über eine Versteigerung um Schulden zum Beispiel bei der Bank zu begleichen.