Wohnungsbauprämie – Fördermöglichkeiten für die Baufinanzierung
Autor: Alexandra Müller

Bei der Nutzung von Bausparverträgen in der Baufinanzierung oder für den Aufbau von Vermögen unterstützt der Staat mit verschiedenen Fördermöglichkeiten. Neben dem Wohn-Riester und der Arbeitnehmersparzulage, kann man auch die Wohnungsbauprämie erhalten.
Was ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie, kurz WoP, ist eine Subvention vom Staat, die, genau wie die Arbeitnehmer-sparzulage für Personen ab 16 Jahre, die in einen Bausparvertrag zusätzlich zu den VL des Arbeitgebers eigene Sparbeiträge einzahlen. Die seit 1952 existierende Prämie ist allerdings an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden und es muss 7 Jahre der Bausparer bespart werden.
Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie wird auf eigene Sparbeiträge des Bausparers angerechnet. Diese können in unbegrenzter Höhe erfolgen, allerdings sind nur jährlich 512 € bei ledigen Bausparern und 1.024 € bei Verheirateten prämienbegünstigt. Auf die Beiträge erhält man dann 8,8 %, sprich bei Ausschöpfung der maximalen Beiträge, kann man 45,06 € bzw. 90,11 € jährlich an Wohnungsbauprämie erhalten.
Wie bei der Arbeitnehmersparzulage ist die Förderung an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt. Das maximal zu versteuernde Bruttojahreseinkommen eines Alleinstehenden darf bei 25.600 €, das Einkommen von Verheirateten bei 51.200 € liegen. Beachten Sie, dass das zu versteuernde Ein-kommen aufgrund der abziehbaren Pauschbeiträge, Kinderfreibeträge oder Sonderausgaben geringer als das tatsächliche Jahreseinkommen ausfallen kann.
Beispiel: Max Muster hat einen Bausparvertrag bei der Musterkasse abgeschlossen. Er zahlt monatlich 60,00 € ein. Im nächsten Jahr erhält er seinen Jahreskontoauszug und das Formular zur Beantragung der Wohnungsbauprämie. Er überlegt, ob er mit seinem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.200 € den Antrag überhaupt abgeben kann.
Herr Muster kann den Antrag abgeben, da er noch knapp unter die Einkommensgrenze von 25.600 € fällt. Nach Abzug eine Pauschbetrages von 1000 EUR, hat er ein Jahreseinkommen von 25.400 €. Für die insgesamt eingezahlten 720 € erhält er 45,05 € Prämie.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Sie erhalten, wie oben erwähnt, jedes Jahr Post von Ihrer Bausparkasse. Darin enthalten ist unter anderem auch das Formular „Antrag auf Wohnungsbauprämie“. Möglicherweise können Sie diesen Antrag auch online erledigen, wenn Ihre Bausparkasse Onlinebanking anbietet. Diesen bereits vorausgefüllten Antrag müssen Sie unterschrieben an Ihre Bausparkasse innerhalb der nächsten 2 Jahre zurück schicken. Die Zulage erhalten Sie nach Ablauf der 7 jährigen Sparzeit auf Ihr Bausparkonto gutgeschrieben.
Allerdings erhalten Sie die Zulage nur, wenn Sie den Bausparvertrag für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden (Ausnahme: Der Bausparer war bei Abschluss unter 25 Jahre alt). Wohnwirtschaftliche Zwecke sind unter anderem der Bau oder Kauf von Wohneigentum, Ablöse von Immobiliendarlehen, Aus-und Umbau der Immobilie, bestimmt Modernisierungsmaßnahmen wie z.B. eine neue Heizungsanlage, Erwerbs- oder Baunebenkosten.