Zinsabsicherung für die Immobilienfinanzierung mit staatlicher Förderung mit einem Bausparvertrag
Kennen Sie die Möglichkeiten von Wohnriester? Die sogenannte Eigenheimrente können Sie nutzen, um eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder Ihr Wohneigentum barrierefrei umzubauen. Was Sie dabei beachten müssen und wie hoch die staatliche Förderung beispielsweise bei der Nutzung eines Bausparvertrages ist, erfahren Sie hier.
Welche Voraussetzungen müssen zur Nutzung von Wohnriester erfüllt werden?
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- Sie wohnen selbst in der Immobilie
- Sie sind Eigentümer oder Miteigentümer der Immobilie
- Ihre Immobilie befindet sich in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen)
- Die Mindestauszahlungshöhe beträgt 3.000 Euro.
Falls Sie nur ein einen Teil Ihrer Wohnung bewohnen, weil der Rest zum Beispiel vermietet ist oder Sie ein Zimmer als Arbeitszimmer nutzen, können Sie nur die Kosten berücksichtigen, die für den Teil der von Ihnen als Wohnung genutzten Fläche entstanden sind. Wir unterstützen Sie gerne bei der Berechnung der förderfähigen Fläche.
Mit Riester eine Immobilie kaufen, bauen oder umschulden
Wenn Sie Ihr Riester Guthaben bspw. aus einer Versicherung, Investmentsparplan oder Wohnriester Bausparvertrag einsetzen wollen, um eine selbst genutzte Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ist das möglich. Dadurch, dass Sie selbst in der Wohnung oder dem Haus leben werden, sichern Sie sich eine Altersvorsorge in Form von mietfreiem Wohnen, was der Staat unterstützt.
Tilgung eines Darlehens mit Wohnriester
Haben Sie beispielsweise ein Darlehen für den Kauf oder Bau einer selbstgenutzen Wohnimmobilie aufgenommen? Auch hierfür können Sie Wohn-Riester nutzen. So können Sie Geld für die jährliche Sondertilgung entnehmen, falls Sie im Darlehensvertrag ein Sondertilgungsrecht vereinbart haben. Auch zum Ende der Zinsbindung des Darlehens können Sie das Kapital aus dem Wohnriestervertrag nutzen, um einen Teil des Darlehens abzulösen. Dann fällt die Darlehenssumme für die Anschlussfinanzierung geringer aus.
Auch hier gilt: Darlehen für Aus- oder Anbauten sowie Modernisierungs- oder Sanierungsarbeiten können nicht mit Ihrem Riester-Guthaben getilgt werden. Darunter fällt auch die Investition in eine neue Heizungsanlage oder Photovoltaikanlage
Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung umbauen, modernisieren oder sanieren, können Sie leider nicht auf Ihren Riester-Vertrag zurückgreifen, da diese Maßnahmen nicht den Zweck der Alterssicherung erfüllen (Stand 2022).
Sind die Bedingungen erfüllt, dann steht Ihrem Antrag bei uns nichts mehr im Weg. Für barrierefreien Umbau, können Sie Guthaben oder ein Darlehen aus einen Riester Bausparvertrag nutzen.
So wird Wohn-Riester (Bausparvertrag, Versicherungen) besteuert
Riester wird normalerweise dann vom Staat besteuert, wenn Sie in den Ruhestand gehen und Ihr Anbieter beginnt, Ihnen die Riester-Rente auszuzahlen. Bei Wohn-Riester erhalten Sie jedoch schon vor Eintritt in die Rente Geld aus Ihrem Riester-Vertrag. Für die nachträgliche Besteuerung ab Renteneintritt gibt es deshalb das sogenannte Wohnförderkonto.
Auf dieses fiktive Konto buchen wir den ausgezahlten Betrag oder die geförderten Tilgungsleistungen ein. Bis zum Beginn der Rentenphase Ihres Riester-Vertrages wird das Guthaben auf dem Wohnförderkonto jährlich mit 2 Prozent verzinst.
Zum vertraglich vereinbarten Rentenbeginn erhalten Sie von der ZfA einen Bescheid über den insgesamt zu versteuernden Betrag. Die Höhe des Betrags, den Sie jährlich bis zu Ihrem 85. Lebensjahr in der Steuererklärung angeben müssen, steht ebenfalls in diesem Bescheid.
Beispiel Versteuerung eines Wohnriester Bausparvertrages
Ihr Anbieter hat Ihnen am 1. Mai 2022 einen Betrag in Höhe von 5.000 Euro aus Ihrem Riester-Vertrag für den Kauf eines Hauses ausgezahlt. Dann landet dieser Betrag fiktiv auf Ihrem Wohnförderkonto. Beginnt die Rentenphase Ihres Riester-Vertrages im Jahr 2040, wird bis zu diesem Zeitpunkt Ihr Wohnförderkonto im Jahr mit zwei Prozent verzinst.
Zu Beginn der Rentenphase Ihres Riestervertrages wird der gesamte auf dem Wohnförderkonto befindliche Betrag für die Besteuerung zugrunde gelegt. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Betrag zu versteuern:
1. Sie geben den gesamten auf dem Wohnförderkonto befindlichen Betrag in Ihrer Steuererklärung an und besteuern diesen einmalig. Dafür wird Ihnen ein Rabatt von 30 Prozent gewährt, so dass nur 70 Prozent des Betrags auf Ihrem Wohnförderkonto besteuert werden.
2. Der Betrag auf dem Wohnförderkonto wird gleichmäßig bis zu Ihrem 85. Geburtstag aufgeteilt. Sie geben dann jährlich in Ihrer Steuererklärung den Jahresbetrag an und nur dieser wird besteuert. Der Rabatt von 30 Prozent entfällt bei dieser Variante der Besteuerung. Sie können sich jederzeit dazu entscheiden, den noch offenen Betrag einmalig zu versteuern.
Warum ist Wohnriester trotz nachgelagerter Besteuerung interessant?
Im Erwerbszeitraum zahlen Sie in der Regel mehr Steuern als im Rentenalter. Gerade wenn Sie in der Ansparphase den maximalen Betrag aufwenden, erhalten Sie zusätzlich zu den staatlichen Zulagen einen Steuervorteil obendrauf. Das bedeutet, der Staat beteiligt sich an Ihrer Sparrate und bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens an Ihrem Darlehen. Hier gilt, Konzeption schlägt Kondition. Bei einer professionellen Planung , löst Ihr Ihr Riester Bausparvertrag bspw. nach 15- 20 Jahren Laufzeit Ihr Immobiliendarlehen zu einem niedrigen Zinssatz ab.
Sprechen Sie uns an oder stellen eine Finanzierungsanfrage. Auch der nachträgliche Abschluss eines Bausparvertrages hilft. Wir vergleichen nicht nur 450 Anbieter von Darlehen, sondern auch über 32 Bauspartarife.
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