Günstige Zinsen für die Zunkunft reservieren – Anschlussfinanzierung rechnen
Wer aktuell eine Immobilienfinanzierung abschließt, freut sich über günstige Zinsen. Noch!
Die Vorzeichen am Markt sprechen für eine Trendwende bei der Zinsentwicklung – Kredite für Immobilien dürften kurz- bis mittelfristig wieder teurer werden.
Profitieren können von der aktuellen Lage auch Darlehensnehmer, die in einer teuren Zinsbindung gefangen sind
Bei einer laufenden Immobilienfinanzierung mit Zinsbindung gibt es drei Möglichkeiten, um von aktuell günstigen Zinsen zu profitieren:
- Umschuldung nach Ausübung eines Sonderkündigungsrechtes
- Ordentliche Kündigung und Umschuldung
- Anschlussfinanzierung durch Forwarddarlehen
Umschuldung durch Sonderkündigungsrecht
Um vorzeitig aus einer ungünstigen Zinsbindung zu kommen, besteht die Möglichkeit, ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Die finanzierende Bank muss diese Kündigung akzeptieren und darf keinen Schadenersatz für die Vorfälligkeit berechnen.
Darauf ist zu achten bei Sonderkündigung von Darlehen nach § 489 BGB
Das Darlehen muss bereits länger als zehn Jahre bestehen. Vorsicht bei der Berechnung der Zehn-Jahres-Frist: Diese beginnt entweder mit der Vollauszahlung des Darlehens oder mit der letzten Vertragsänderung der Kreditnehmer muss ein Verbraucher im Sinne des Gesetzes sein. Bei einem fristgemäß gekündigten Darlehen hat die Ablösung durch Umschuldung innerhalb von zwei Wochen nach Kündigungstermin zu erfolgen. Wird diese Frist versäumt, kann die abzulösende Bank sich auf Unwirksamkeit der Kündigung berufen.
Ordentliche Kündigung und Umschuldung
Nur der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass es die Möglichkeit gibt, eine Immobilienfinanzierung auch zu kündigen, wenn kein Sonderkündigungsrecht besteht. Eine Zinsbindung macht die vorzeitige Beendigung des Vertragsverhältnisses jedoch von der Zustimmung der Bank abhängig. Auch besteht ein Schadenersatzanspruch der Bank; der Kunde muss eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Diese Form der Kündigung mag sinnvoll sein, wenn sich die Lebensumstände der Darlehensnehmer ändern und eine Fortsetzung der Finanzierung nicht zumutbar ist. Um sich günstige Bauzinsen zu sichern, ist dieser Weg jedoch ungeeignet.
Anschlussfinanzierung durch Forwarddarlehen

Auch ohne vorzeitige Kündigung kann eine bestehende Immobilienfinanzierung ganz elegant vom aktuell günstigen Zinsniveau profitieren. Die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung droht bei dieser Variante nicht. Das gelingt durch eine Anschlussfinanzierung, die bereits jetzt zu den aktuell niedrigen Zinsen abgeschlossen wird. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt zum Auslauf der Zinsbindung durch Ablösung der bestehenden Finanzierung.
Wann sollten Sie eine Anschlussfinanzierung abschließen?
- wenn Immobilieneigentümer davon überzeugt sind, dass die Bauzinsen jetzt nur noch eine Richtung kennen – nach oben
- wenn die bestehende Zinsbindung in spätestens fünf Jahren ausläuft
- wenn Immobilieneigentümer sich nicht nur günstige Zinsen, sondern auch eine zeitgemäße Anschlussfinanzierung mit mehr Flexibilität wünschen; Sondertilgungen und Tilgungsänderungen sind hier möglich.
Die Reservierung des aktuellen Zinssatzes für eine zukünftige Anschlussfinanzierung wird mit einem Zinsaufschlag vergütet. Die Höhe dieses Aufschlages ergibt sich aus der Vorlaufzeit, die bis zu 60 Monate betragen kann.
Fazit zur Anschlussfinanzierung mit günstigen Zinsen:
Nur zwei Varianten kommen in Betracht, um vom günstigen Zinsniveau zu profitieren. Während ein Sonderkündigungsrecht mit anschließender Umschuldung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, passt ein Forwarddarlehen mit Anschlussfinanzierung für fast jede Finanzierung. Sie ärgern sich über eine teure Zinsbindung und müssen hilflos mit ansehen, wie die aktuell günstigen Zinsen Ihnen davonlaufen? Das muss nicht sein. Hier erhalten Sie einen Finanzierungsvorschlag und machen Ihre Immobilienfinanzierung fit für die Zukunft.
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