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Was bedeutet ein Jobwechsel für Ihre Bonität bei der Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung?

Autor: Toni Baier

Unter der Bonität oder auch Kreditwürdigkeit versteht man die Fähigkeit die aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen. Dabei zählen unterschiedliche Faktoren zu der Bewertung der Bonität durch ein Kreditinstitut. Die wichtigsten Faktoren sind mitunter die Einkommensart und die Höhe des Einkommens. Dabei kann man grundsätzlich in mehrere Einkommensarten unterscheiden und zwar in die von: Angestellten, Arbeitern, Beamten, Selbstständigen und Freiberuflern.

 

Baufinanzierung und Jobwechsel
Was müssen Sie bei der Baufinanzierung und einem Jobwechsel beachten?

Ein Jobwechsel kann zwar alle Arten betreffen; ist aber häufiger bei Angestellten, Arbeitern und Beamten zu finden. Aus der Erfahrung heraus, wechseln die meisten den Job wegen des Geldes oder wegen der Unzufriedenheit im Betrieb. Die Gruppe, die es für das Einkommen macht, erhofft sich auch bei Darlehen und Krediten eine bessere Bonität und damit häufig auch bessere Zinskonditionen.

Worauf achten Banken bei der Immobilienfinanzierung

Banken achten allerdings bei der Einschätzung der Bonität und damit auch bei der Vergabe von Immobilienfinanzierungen und Krediten auf die Betriebszugehörigkeit, die Befristung und die entsprechende Probezeit. Beim letzteren sind gesetzlich durch §1 des Kündigungsschutzgesetzes 6 Monate zulässig und dementsprechend auch deutschlandweit üblich. Die meisten Banken sehen eine Vergabe während der Probezeit aufgrund der Möglichkeit einer kurzfristigen und grundlosen Kündigung als kritisch an. Daher sind meistens 3 oder 6 Monate gefordert, in denen der Antragssteller in einem Betrieb arbeitet.

Befristungen im Arbeitsvertrag stellen auch ohne Jobwechsel ein generelles Hindernis dar. Bei einem Wechsel in ein neues Unternehmen ist jedoch die Wahrscheinlichkeit höher in ein befristetes Arbeitsverhältnis zu rutschen. Hintergrund ist auch eine dadurch mögliche Ausdehnung der Probezeit auf einen längeren Zeitraum als 6 Monate. Auch hier kommt es zu einer kritischen Prüfung durch das Institut.

Grundsätzlich gilt aus Sicht der Bank: je länger die Betriebszugehörigkeit andauert, desto sicherer wird das Angestelltenverhältnis gesehen. Ausnahmen bilden hierbei die Beamten, bei denen selbst die Verbeamtung auf Probe eine bessere Bonität bedeutet. Trotz der Möglichkeit, dass die Probezeit über 3 Jahre dauern kann, erfolgt eine höhere Einstufung, sofern eine Ernennungsurkunde nachgewiesen werden kann, da die Wahrscheinlichkeit der Verbeamtung auf Lebenszeit sehr hoch ist.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass ein Jobwechsel oftmals Vorteile bringt, aber auch eine Wartezeit bis zu 6 Monaten fordern kann, damit Sie eine Finanzierung bekommen.

Es kann auch häufig Sinn machen sich von einem ungebundenen Berater Informationen einzuholen und einen unverbindlichen Finanzierungsvergleich Ihrer Möglichkeiten zu erhalten.

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