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Steuerersparnis beim Hauskauf – Es kommt nicht nur auf die richtige Baufinanzierung an

Ein fairer Deal, um Grunderwerbssteuer zu sparen.

Sparen oder senken Sie die Grunderwerbssteuer, wenn Sie Ihr Traumhaus bauen oder kaufen. Mit uns an Ihrer Seite verringern Sie Ihre Kosten. Sie zahlen diese Steuer immer bei der Übertragung einer inländischen Immobilie. Sie bezieht sich auf den Kaufpreis ihres Grundstückes und Ihrer Immobilie. Wir helfen Ihnen gern dabei den fairsten Deal Ihres Lebens abzuschließen.

Wie können Sie beim Hauskauf Steuern sparen?

Die Grunderwerbssteuer gehört zu den grundsätzlichen Nebenkosten beim Erwerb von Grundstücken oder Immobilien. Je nach Bundesland fallen sie zwischen 3,5 – 6,5 Prozent an und können damit eine Kaufentscheidung maßgeblich beeinflussen. Bauen Sie neu oder kaufen Sie nur das Grundstück?

Oder kaufen Sie eine Bestandsimmobilien und zahlen Sie diese Steuer auf den gesamten Kaufpreis. Manchmal zahlen Sie diese Steuer sogar im Falle eines Neubaus auf den gesamten Kaufpreis – fragen Sie rechtzeitig Ihren Bauträger. Beispielsweise wird bei einem Immobilienverkauf im Wert von 300.000 Euro in Berlin (6,0 %) eine Steuer in Höhe von 18.000 Euro fällig.

In Sachsen oder Bayern (3,5 %) würden Sie für das gleiche Haus nur 10.500 Euro Steuern zahlen. In Sachsen-Anhalt müssen Sie mit 15.000 € rechnen. Doch, es gibt Möglichkeiten diese Mehrkosten zu senken oder gar zu meiden.

In jedem Falle erkennt nicht jede Bank diese Kosten als maßgebliche Kaufkosten an, so dass sich Ihr Beleihungswert erhöht. So wird sozusagen der Wert Ihrer Sicherheit (Ihre Immobilie) gemindert. Sofern dies der Fall ist, gewährt Ihnen diese Bank Ihr Darlehen zu viel schlechteren Konditionen, also einem höheren Zins. Mit einem fairen Deal sparen Sie also heute und während der Tilgungsphase.

Änderung des Kaufvertrags

Um an der Grunderwerbssteuer zu sparen, kann es helfen diese mit dem Alteigentümer gemeinsam zu tragen. Oftmals wird die Steuer im Kaufvertrag allein auf den Käufer abgewälzt. Die weitere vertragliche Möglichkeit wäre eine Senkung des Kaufpreises und damit eine Senkung der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Auch im Falle einer Erbschaft oder Schenkung sowie in Folge eines Verkaufs auf gerader Linie, senken Sie diese Steuern. In diesen Fällen jedoch um 100 Prozent.
Eine weitere Option besteht darin 2 Kaufverträge aufzusetzen. Wenn Sie erst das Grundstück kaufen und im zweiten Vertrag die Immobilie, zahlen Sie die Kosten ausschließlich auf das Grundstück. Damit Ihnen das gelingt, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – Wir kennen alle Voraussetzungen!

Lassen Sie sich nicht übers Ohr hauen!

Das Finanzamt sieht Ihr Haus nur als ein Objekt. Das heißt alle Dinge, die nicht direkt verbunden sind, werden nicht als Immobilie betrachtet. Dies betrifft Küchen, Möbel und Schränke aber auch die Sauna, die Markise oder das Gartenhaus (Urteil vom Finanzgericht Köln: 5K 3894/01). Sparen Sie die Steuern auf diese Objekte und lassen Sie uns prüfen, ob sie im Kaufpreis eingerechnet sind. Auch beim Wohnungskauf sollten wir prüfen, welche Kostenaufstellung sich in Ihrem Vertragsentwurf befindet.

Schützen Sie sich generell vor solchen Stolperfallen, in dem Sie sich Ihren persönlichen, kostenlosen Finanzierungsexperten an Ihre Seite holen.

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