Bearbeitungsgebühren aus Kreditverträge zurückfordern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 13.05.2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren von Verbraucherkrediten unzulässig sind. Nach der Auffassung der Bundesgerichtshofes ist das Bearbeitungsentgelt, dass viele Banken berechnet haben kein Entgeld für gesonderte Leistung und darf aus diesem Grund nicht berechnet werden.
Somit haben Darlehensnehmer, die in der Vergangenheit Bearbeitungsgebühren gezahlt gegenüber dem kreditgebenen Institut einen Erstattungsanspruch. Verbraucherschützer empfehlen zeitnah der Bank einen Antrag auf Erstattung der unzulässigen Bearbeitungsgebühr zu schicken und sich auf das Urteil der Bundesgerichtshofes vom 13.05.2014 zu bezie¬hen.
Sollte das Institut sich weigern, kann nur noch ein Anwalt helfen. Das Team der Expert-Baufinanzierung hilft Ihnen gern dabei, Ihren Rechtsanspruch zu prüfen und die richtigen Schritte einzuleiten.