Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht: Schutz für Eigentümer & Vermieter
Eigentum verpflichtet. Wenn auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden kommt (z.B. durch Glatteis oder herabfallende Ziegel), haften Sie unbegrenzt. Sichern Sie sich gegen dieses Risiko ab – besonders wichtig bei vermieteten Immobilien.
Die Gefahr der „Verkehrssicherungspflicht“
Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihrem Grundstück keine Gefahr ausgeht. Passiert ein Unfall, stehen Sie in der Haftung.
Typische Schadenfälle
- Winterdienst vernachlässigt: Ein Passant rutscht auf dem ungestreuten Gehweg aus und bricht sich das Bein. (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Reha).
- Mangelnde Beleuchtung: Ein Mieter oder Besucher stürzt im dunklen Treppenhaus.
- Sturmschäden: Ein lockerer Dachziegel fällt auf ein geparktes Auto oder verletzt einen Fußgänger.
- Bauliche Mängel: Eine lose Gehwegplatte oder eine morsche Stufe führen zum Unfall.
Existenzrisiko Personenschaden
Sachschäden (zerbeultes Auto) sind ärgerlich, aber bezahlbar. Personenschäden hingegen gehen schnell in die Millionen (lebenslange Rente, Pflegekosten). Ohne Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Privatvermögen und Ihrer Immobilie.
Reicht meine normale Privathaftpflicht nicht?
Das ist der häufigste Irrtum. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an, wie Sie die Immobilie nutzen.
Selbstgenutztes Einfamilienhaus
Hier reicht oft eine gute Privathaftpflichtversicherung aus, da das selbstbewohnte Haus meist inkludiert ist. Prüfen Sie aber unbedingt Ihre Police!
Vermietete Immobilie / Eigentümergemeinschaft
Sobald Sie vermieten (auch nur eine Einliegerwohnung) oder es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, greift die Privathaftpflicht meist nicht mehr. Hier ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Pflicht!
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Was leistet die Versicherung?
Aktiver & Passiver Schutz
Die Versicherung fungiert wie eine „passive Rechtsschutzversicherung“. Sie prüft zuerst, ob Sie überhaupt schuld sind.
- Befriedigung berechtigter Ansprüche: Die Versicherung zahlt den Schaden (Arztkosten, Schmerzensgeld, Reparatur).
- Abwehr unberechtigter Ansprüche: Wenn Sie gar keine Schuld trifft (z.B. weil Sie gestreut haben, der Passant aber trotzdem fiel), wehrt die Versicherung die Klage auf eigene Kosten ab.
Häufige Fragen zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Kann ich die Kosten auf den Mieter umlegen?
Ja, die Beiträge für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zählen zu den umlagefähigen Nebenkosten (Betriebskostenverordnung) und können über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergegeben werden.
Brauche ich die Versicherung für ein unbebautes Grundstück?
Ja, unbedingt. Auch von einem leeren Grundstück gehen Gefahren aus (z.B. ungestreuter Gehweg im Winter, spielende Kinder, die sich verletzen). Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch hier.
Wer versichert eine Eigentümergemeinschaft (WEG)?
Für das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Gehwege) schließt die WEG (vertreten durch den Verwalter) eine gemeinsame Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ab. Die Kosten werden auf die Eigentümer verteilt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Da Personenschäden extrem teuer werden können, empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens 5 bis 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.
Gilt der Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit?
In der Haftpflichtversicherung ist „einfache“ Fahrlässigkeit immer versichert (das ist der Sinn der Versicherung). Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung. Wir achten bei der Auswahl darauf, dass der Tarif leistungsstark ist.
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