Baufinanzierung mit KfW-Förderung – Verbesserungen in vielen KfW-Gebäudesanierungsprogrammen ab 24.01.2020
Aufgrund der in 2019 gesetzlich verbindlich geschaffenen Klimaziele, gibt es ab 24.01.2020 etliche Konditions- und Produktänderungen in Programmen, die das Ziel des energieeffizienten Bauens oder der energieeffizienten Sanierung haben. Ziel ist es, die Gebäude so zu sanieren bzw. zu bauen, dass sie möglichst unter den Anforderungen der Energieeinsparverordnung bzw. Gebäudeenergiegesetzes liegen – und das ist gut die Umwelt und den eigenen Geldbeutel.
Die bundeseigene KfW Bank verbessert etliche Programme deutlich, so dass für den Neubau eines Einfamilienhauses oder die Sanierung eines bestehenden Hauses zu deutlichen Verbesserungen kommt und eine Baufinanzierung in folgenden Programmen attraktiver wird:
Was ändert sich ab 24.01.2020 konkret für die Beantragung einer Baufinanzierung mit KfW-Anteil?
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Energieeffizient Sanieren 151
Wenn eine bestehende Immobilie zum KfW-Energieeffizienzhaus saniert wird oder Sie kaufen sanierten Wohnraum, wird der Tilgungszuschuss um 12,5% auf 40 % erhöht. Und außerdem steigt der maximale Kreditbetrag von EUR 100.000,00 auf EUR 120.000,00.
Das bedeutet am Beispiel des KfW-Energieeffizienzhauses 55 (hier gibt es die meiste Förderung), dass Sie bei einem maximalen Kreditbetrag von EUR 120.000,00 erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von max. EUR 48.000,00 je Wohneinheit.
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Energieeffizient Sanieren 152
Bei diesem Programm wird die Sanierung durch energetische Einzelmaßnahmen (z.B. Wärmedämmung von Wänden, Wärmedämmung von Dachflächen, Wärmedämmung von Geschossdecken oder die Erneuerung der Fenster und Außentüren) gefördert.
Auch bei diesem Programm erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5%, allerdings bleibt hier die maximale Kredithöhe von EUR 50.000,00 je Wohneinheit bestehen und es gibt dann neu insgesamt einen Tilgungszuschuss von 20% auf diese maximale Kredithöhe – das macht EUR 10.000,00 je Wohneinheit.
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Energieeffizient Bauen 153
Wenn Sie den Bau oder den Kauf eines neu gebauten KfW-Energieeffizienzhauses planen, erhöht sich auch hier der Tilgungszuschuss um 10% und der maximale Kreditbetrag steigt um EUR 20.000,00 auf EUR 120.000,00.
Somit erhält man bei der höchsten Förderstufe für das KfW-Effizienzhaus 40 Plus immerhin EUR 30.000,00 Tilgungszuschuss, den die Bauherren nicht zurückzahlen müssen, je Wohneinheit bei einem maximalen Kreditbetrag von EUR 120.000,00. Bei Bauvorhaben mit einer geringeren Effizienz sinkt der Tilgungszuschuss, allerdings wird auch nur bis zum KfW-Effizienzhaus 55 gefördert.
Wichtige Informationen zum zeitlichen Ablauf für künftige Bauherren, die eine Baufinanzierung planen und dazu auch KfW-Darlehen der oben genannten Programme einbinden möchten:
- Eine Beantragung mit den neuen Fördermöglichkeiten ist ab 24.01.2019 über Ihre Bank oder Finanzierungsberater möglich
- Suchen Sie sich rechtzeitig einen Energieberater auf der Website der KfW heraus, der die Maßnahme begleiten muss
- Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein, die die Sanierung oder den Bau durchführen, damit es nicht zu Nachfinanzierungen kommt – zum Teil benötigen viele Firmen erfahrungsgemäß sehr lang um einen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Für Fragen zur Baufinanzierung und aller damit verbundenen Fördermöglichkeiten steht Ihnen Ihr Finanzierungsberater immer zur Seite, vereinbaren Sie hier einfach einen Termin. Zur Übersicht aller relevanten Fördermöglichkeiten für Ihre Baufinanzierung hier noch ein ganz besonderer Link, auf dem Sie die für Sie passenden Förderungen auf einen Blick sehen und praktische Tipps erhalten:
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