Immobilienverrentung – Was kommt nach der Baufinanzierung?
Autor: Toni Baier
Wenn das Haus zwar abbezahlt ist, aber die Rente gering ausfällt, wird es häufig schwer einen schönen Lebensabend zu verbringen. Man zahlt zwar keine Miete und dennoch wird es kaum möglich das Haus z.B. altersgerecht umzubauen oder allgemein zu modernisieren. Als mögliche Lösung besteht die Möglichkeit sein Haus gegen eine Leibrente zu verkaufen.
Haus gegen Rente
Mittlerweile gibt es schon einige Anbieter, welche diese Option am Markt anbieten. Dabei wird das Haus an genau diesen Anbieter verkauft, welcher dem Verkäufer eine monatliche Zusatzrente zahlt und ein lebenslanges Wohnrecht gewährt. Das bedeutet, dass der Verkäufer seinen Lebensabend in seinen vier Wänden verbringen kann und mehr Geld zur Verfügung hat.
Dieses Wohnrecht wird dabei auch Grundbuch verankert, sodass dies auch offiziell umgesetzt wird. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach dem Marktwert des Objektes, dem Geschlecht und dem Alter des Verkäufers. Die ausgezahlte Leibrente wird allerdings in Summe immer unter dem aktuellen Marktwert liegen.
Modell mit Nießbrauch
Es gibt auch dazu ein Modell, bei dem der Verkäufer das Geld mit einer Auszahlung bekommt und dazu ein sogenanntes Nießbrauchrecht für das Haus bekommt. Das bedeutet, er könnte es auch zusätzlich vermieten und ist nicht dazu gezwungen es selbst zu nutzen. Dabei werden natürlich die Mieteinnahmen vom Kaufpreis abgezogen und das meistens in Verbindung mit einer sehr hoch kalkulierten Lebenserwartung. Auch hier wird das Nießbrauchrecht in das Grundbuch eingetragen um den Verkäufer zu schützen.
Drum prüfe, wer sich bindet
Dennoch sollten weitere Optionen betrachtet werden. Es wäre ebenso möglich das Objekt zu einem deutlich höheren Preis zu verkaufen und sich von dem Erlös eine altersgerechte Wohnung zu kaufen oder eventuell auch zu mieten. Die günstigere Entscheidung hängt von mehreren Umständen ab. Dennoch wäre es auch ratsam sich hier einen Experten an die Seite zu holen, sodass eine solche Entscheidung zum Lebensabend kein Fehler ist.