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Grundschuld – Sicherheiten für die Baufinanzierung

Autor: Alexandra Müller

Für die Finanzierung einer Immobilie, bei der es oft um Beträge im 5 – 6 stelligen Bereich geht, verlangen Banken bestimmte Sicherheiten um das Risiko, dass die Bank Geld verleiht und dieses möglicherweise nicht wieder bekommt, auf ein Minimum zu reduzieren. Welche Sicherheiten es gibt bzw. was man als Zusatzsicherheit angeben kann, ist vielen nicht bewusst.

Die Grundschuld die Sicherheit der Bank bei der Immobilienfinanzierung

Grundschuld Immobilienfinanzierung
Die Grundschuld in der Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung.

Als Sicherheit dient den Banken und Bausparkassen in erster Linie das Objekt selber. Die Banken ermitteln den sogenannten Beleihungswert. Dieser stellt den Wert der Immobilie dar, den die Banken bei einem möglichen Verkauf mit hoher Wahrscheinlichkeit erzielen können. Die gesamte Darlehenssumme sollte nicht höher liegen als dieser Wert.

Die Sicherheit, in Höhe des zugesagten Darlehens, wird in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen. Auch nach Rückzahlung des Darlehens, kann die Sicherheit bestehen bleiben und z.B. für spätere Vorhaben, die das Haus oder die Wohnung betreffen, genutzt werden.

Es gibt auch die Möglichkeit ein weiteres eigenes bereits lastenfreies Objekt (Grundstück, Haus, Eigentumswohnung) als Zusatzsicherheit anzugeben, um somit die Finanzierung besser darzustellen und somit die Konditionen des Darlehens zu verbessern. Denn umso mehr Sicherheiten die Bank hat, desto geringer das Risiko.

Zusatzsicherheiten für die Bank bei der Immobilienfinanzierung

Neben einer Immobilie gibt es noch andere Möglichkeiten die Finanzierung zusätzlich zu besichern. Auch hier kommt es auf den Wert der Sicherheit an.

Sparguthaben: Neben den bereits eingesetzten Guthaben, gibt es möglicherweise langfristigere Geldanlagen in Form von Festgeldern oder auch Bausparverträge, die man aktuell nicht kündigen möchte. Das Guthaben wird an die Bank abgetreten.

Lebensversicherung: Eine kapitalbildende Lebens – oder Rentenversicherung kann ebenso wie Sparguthaben als Zusatzsicherheit an die finanzierende Bank abgetreten werden. Dabei wird der aktuelle Rückkaufswert genommen. Bei fondsgebundenen Versicherungen ist es aufgrund der möglichen Wertschwankungen schwieriger, einige Banken akzeptieren diese Sicherheit partu nicht, anderen nehmen einen Sicherheitsabschlag von 40-60 %. Risiko-Lebensversicherungen sind beispielsweise keine Zusatzsicherheiten, da sie nur im Falle des Todes ausgezahlt werden, aber keinerlei Rückkaufswert haben.

Wertpapiere: Wie bereits bei der fondsgebundenen Versicherung, werden Wertpapierdepots immer mit einem Abschlag versehen. Da sich der Wert täglich verändern kann, nehmen Banken nie 100% des aktuellen Bestandswertes. Daher eignen sich Wertpapiere aus Sicht der Banken weniger als festgelegte Sparguthaben.

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