Dank Widerrufsmöglichkeit frühzeitig umschulden und ohne Vorfälligkeit verkaufen
Aufgrund des BGH-Urteils zum Widerrufsrecht bei Darlehensverträgen besteht die Möglichkeit, vorzeitig umzuschulden und den aktuell günstigen Zinssatz zu nutzen. Wenn Sie Ihr Wohneigentum verkaufen möchten, besteht durch das Widerrufsrecht die Möglichkeit, das Darlehen ohne eine teurere Vorfälligkeit zu kündigen.
Durch dieses Schlupfloch können, laut Aussage mehrerer Verbraucherzentralen, bis zu 80 % der Darlehensverträge aus den Jahren 2002-2012 frühzeitig gekündigt bzw. umgeschuldet werden. Oft lenkt die finanzierende Bank ein und bietet einen neuen Zins mit einer entsprechenden Zinsfestschreibung an. Bevor Sie einen neuen Vertrag unterschreiben, sollten Sie auf jedenfall die Kreditangebote auf dem Markt prüfen.
Bevor Sie jedoch den alten Vertrag kündigen, ist es wichtig, dass Sie eine Finanzierungszusage einer neuen Bank haben. Bitte beachten Sie unseren Artikel vom Artikel vom 4. September 2014.