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Kann ich meine Baufinanzierung oder den Immobiliendarlehensvertrag widerrufen?

Stand 05.2020

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in seinem Urteil vom März 2020 die Widerrufsinformation in bestimmten Kreditverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärt. Und hier geht es nicht nur um den Widerrufsjoker für Immobiliendarlehensverträge, auch Autokredite oder Leasingverträge können widerrufen werden.

Was war der Anlass für dieses Urteil zum Widerruf von Krediten?

Kredit widerrufen
Kredit widerrufen

Der Immobiliendarlehensvertrag eines Kunden der Kreissparkasse Saarlouis enthielt nach Ansicht des Kunden und Anwalts rechtswidrige Klauseln. Der Kreditvertrag sah vor, dass der Darlehensnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen kann. Aber diese Frist beginnt erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben erhalten hat, die eine bestimmte Vorschrift des BGB vorsieht.  Welche Angaben das sind, deren Erteilung an den Verbraucher für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich ist, werden im Vertrag nicht aufgeführt. Es wird lediglich auf die deutsche Rechtsvorschrift verwiesen, die selbst auf weitere Vorschriften des Deutschem Rechts verweist.

Dieser „Kaskadenverweis“  umfasse im entschiedenen Fall des EuGH eine Verweiskette von 7-8 Seiten Gesetzestext und die europäischen Richter sehen es als gegeben an, dass nur Juristen in der Lage wären das zu verstehen.

Somit verstößt dieser Passus in der Widerrufsbelehrung der europäischen Richtline für Verbraucherkreditverträge. In dieser wird verlangt, Verbraucher „klar und prägnant“ über die Vertragsmodalitäten aufzuklären.

Die vom EuGH für unzureichend empfundene Formulierung findet sich in sämtlichen Verbraucherdarlehensverträgen, die zwischen Juni 2010 und März 2016 geschlossen wurden.

Das Urteil betrifft somit nicht nur Immobiliendarlehensverträge, sondern alle Verbraucherdarlehensverträge sowie auch Autokredit – und Leasingverträge.

Ein Wermutstropfen bleibt aber beim Widerruf von Immobiliendarlehensverträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2016 die jetzt vom EuGH beanstandete Formulierung für rechtens erklärt. Ob es hier zu einer Novellierung wegen des EuGH-Urteils kommt, ist offen. Es kann also auch weiterhin sein, dass die Banken sich auf die Entscheidung des BHG berufen und es auf eine Klage ankommen lassen.

Dennoch kann nur jedem zum Widerrufsjoker geraten werden, denn durch das Urteil des EuGH die Banken offener zu einer außergerichtlichen Einigung stehen, vermuten Fachanwälte.

Jedoch sollte vor dem Widerruf immer die Prüfung von einem Fachmann stehen – das kann ein spezialisierter Anwalt oder die Verbraucherzentrale sein.

Wie profitieren Sie vom Urteil des EuGH bei Ihrer Baufinanzierung oder Ihrem Immobiliendarlehensvertrag?

  1. Niedrigzinsen bei Immobiliendarlehensverträgen

Wenn man davon ausgeht, dass private Immobilienfinanzeirungen von rd. 1,2 Billonen EURO betroffen sind, dann lohnt sich ein Blick in den Vertrag.

Das Zinsniveau lag in den Jahren 2010 bei rd. 3-4%. Heutige 10-jährige Zinsbindungen gibt es schon ab 0,8% und das macht je nach Kreditsumme schon eine Ersparnis von mehreren tausend Euro an Zinsen aus. Und wenn man die eingesparten Zinsen in die Tilgung steckt, dann verkürzt man die Laufzeit.

Ein Angebot können Sie sich hier berechnen lassen.

 

  1. Forward-Darlehen

Auch hier lohnt es sich, den Forwarddarlehensvertrag ganz genau unter die Lupe zu nehmen.

Haben sie bereits einen Darlehensvertrag für ein Forwarddarlehen abgeschlossen, müssten sie das Darlehen abnehmen, ansonsten wird eine Vorfälligkeitsentschädigung für den nicht in Anspruch genommenen Kreditvertrag fällig. Wird das Darlehen widerrufen, da Sie einen Vertrag in den Jahren 2010-2016 abgeschlossen haben, zahlen sie nichts und können den derzeit sehr niedrigen Zins nutzen. Das gleiche gilt für Forwarddarlehensverträge, die bereits auszahlt sind – diese sind dann faktisch Immobiliendarlehensverträge.

Auch hier gilt: Prüfung durch Anwalt oder Verbraucherzentrale und Angebot berechnen lassen.

 

  1. Autokredit widerrufen

 

Wenn Sie vorzeitig aus Ihrem Autokredit oder Leasingvertrag aussteigen möchten, ziehen Sie den Widerrufsjoker. Sie holen sich Ihre Raten und die Anzahlung zurück und geben Sie das Auto problemlos an die Bank zurück.

Auch bei einem abgeschlossenen Leasingvertrag können Sie dank des Widerrufsjokers sich die Raten zurückholen und das Fahrzeug ggf. vorzeitig ohne Kosten zurückgeben. Berechnen Sie hier einfach einen neuen Privatkredit und widerrufen den alten Kreditvertrag.

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