Der Zinssatz ist nicht alles – Änderungen durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Zur Verwirklichung des Traumes der eigenen vier Wände ist eine wichtige Komponente, wenn eine Finanzierung ansteht: der Zinssatz. Und aufgrund der seit ca. 2008 währenden Niedrigzinsphase auch für viele Menschen realisierbar.
Jedoch: seit 21.03.2016 regelt die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU die Kreditvergabe der Banken.
Die Kreditvergabepraxis wurde grundlegend geändert. Der Gesetzgeber hat die §§505a bis 505d neu im BGB festgeschrieben.
Doch nach welchen Kriterien entscheidet nun die Bank, ob der Immobilienkredit genehmigt wird?
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung der Banken muss ergeben, dass der Darlehensnehmer der Rückzahlung des Kredites wahrscheinlich nachkommen wird (§505a, Abs. 1 BGB)
- Die Kreditwürdigkeitsprüfung muss auf Daten zu Einkommen, Ausgaben sowie wirtschaftlicher und finanzieller Situation hin geprüft werden und darf sich nicht hauptsächliche darauf stützen, dass der Wert der Immobilie zunimmt (§505b, Abs. 2 BGB)
- Die Verfahren und Daten, die bei der Kreditwürdigkeitsprüfung genutzt wurden, müssen von der Bank festgelegt, dokumentiert und dauerhaft gespeichert werden ((§505b, Abs. 4 BGB)
Durch diese 3 Regelungen kann es durchaus zu Konsequenzen in der Kreditvergabe kommen, da zum Beispiel geprüft werden muss, ob der Kredit zu Lebzeiten getilgt werden kann. Ältere Kreditnehmer haben es nun schwerer, eine Immobilienfinanzierung zu erhalten.
Was ist zu beachten wenn eine Immobilienfinanzierung ansteht?
- Bereits im Vorfeld prüfen lassen, ob eine Finanzierung aufgrund der Einnahmen-/Ausgabensituation und der Vermögensituation möglich ist oder was getan werden muss, um eine Finanzierung zu erhalten
- Die Höhe des Eigenkapitals ausloten (mindestens Bezahlung der Nebenkosten, besser 20-30% des Kaufpreisanteiles) und daraufhin ansparen oder ggf. Hilfe aus der Familie anfordern
- Verschiedene Banken wählen – jede Bank legt die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie anders aus und was bei einer Bank gar nicht funktioniert – geht bei einer anderen Bank durch
- Ein Finanzierungskonzept mit langfristiger Zinsbindung oder Volltilgung wählen, auch wenn hier der Zinssatz scheinbar höher ausfällt – dadurch wird das Zinsänderungsrisiko bei steigendem Zinssatz nach einer auslaufenden Zinsvereinbarung (z.B. nach 5 oder 10 Jahren) ausgeschlossen
Fazit:
Wählen Sie für die Beratung und Beantragung Ihrer Finanzierung einen zertifizierten Finanzierungsvermittler. Dieser hat Überblick über eine Vielzahl von Banken, ist in der Regel nicht nur an eine Bank gebunden und kann Ihnen einen guten Überblick verschaffen.
Achten Sie auf langjährige Erfahrung im Finanzierungsvermittlungsbereich – nur so kann der Finanzierungsvermittler notwendige Erfahrung mit verschiedenen Banken haben.
Auch wenn kein Eigenkapital vorhanden ist, lassen Sie sich beraten und holen Sie sich Finanzierungsvorschläge ein.
Hier finden sie Informationen bzw. können Angebote einholen.
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