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🚀 Maximaler BAFA & KfW Zuschuss 2025: Ihr aktueller Guide zur Heizungsförderung

Stand: November 2025. Die Energie- und Heizungswende wird weiterhin massiv staatlich gefördert. Sichern Sie sich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die maximalen Zuschüsse für Ihren Heizungstausch und Ihre energetische Sanierung.

Wichtige Neuerung: Der Zuschuss für den Heizungstausch läuft über die KfW (Programm 458), während das BAFA für Effizienz-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster) zuständig ist.


💰 Wie hoch ist die Förderung 2025? Maximal 70 % Zuschuss!

Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und attraktiven Boni zusammen. Die maximal anrechenbaren Kosten liegen bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Förderkomponente Fördersatz (Zuschuss) Voraussetzung (Wichtiger Hinweis für 2025)
Grundförderung (KfW) 30 % Für alle förderfähigen Heizungen (z. B. Wärmepumpe, Biomasse, Wärmenetzanschluss), die die 65 % EE-Pflicht erfüllen.
Klima-Geschwindigkeits-Bonus (KfW) 20 % Für selbstnutzende Eigentümer bei Austausch einer funktionstüchtigen, **mindestens 20 Jahre alten Gasheizung** oder einer Öl-/Kohleheizung. **Achtung: Der Bonus gilt noch bis Ende 2028 voll!**
Einkommens-Bonus (KfW) 30 % Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von max. **40.000 Euro**.
Effizienz-Bonus (KfW) 5 % Nur für besonders effiziente Wärmepumpen (z. B. Nutzung natürlicher Kältemittel oder Erdreich/Wasser).
Effizienz-Einzelmaßnahmen (BAFA) 15 % (+ 5 % iSFP-Bonus) Für Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und Anlagentechnik. Der iSFP-Bonus erfordert einen Individuellen Sanierungsfahrplan.

Maximale Förderung: Die Kombination der Boni ist auf 70 % der förderfähigen Kosten (max. 21.000 Euro Zuschuss) begrenzt.


Sie möchten Ihre Heizungsanlage auf eine Wärmeerzeugung mit nachhaltigen Energieträgern umstellen? Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Bafa Förderung, so dass Sie das Maximum an Kostenersparnis herausholen können.

✅ Voraussetzungen

Die Komplexität der Förderrichtlinien erfordert die Einhaltung präziser technischer Vorgaben. Den Einsatz von Energieeffizienz-Experten (EEE) bei der optimalen Planung und Antragstellung.

  • 65 % EE-Pflicht: Die neue Heizung muss den Großteil der Wärme aus Erneuerbaren Energien (EE) gewinnen.
  • Antrag VOR Auftrag (BEG-Regel): Die Förderung muss **unbedingt** bei der KfW (Heizung) oder dem BAFA (Einzelmaßnahmen) beantragt werden, bevor Liefer- oder Leistungsverträge unterschrieben werden.
  • Einbindung eines EEE: Für die Beantragung des KfW-Zuschusses (458) und vieler BAFA-Zuschüsse ist ein zertifizierter **Energieeffizienz-Experte** Pflicht.
  • iSFP-Vorteil (Individueller Sanierungsfahrplan): Er bietet 5 % Zusatz-Bonus bei BAFA-Maßnahmen und kann durch AI-basierte Berechnungen zur optimalen Sanierungsstrategie führen.

🛠️ Handlungsanweisung 2025: So sichern Sie sich die Förderung

Folgen Sie diesen Schritten, um Ihren Zuschuss ohne Fehler zu beantragen:

  1. Energie-Experten finden: Nutzen Sie die offizielle Energieeffizienz-Experten-Liste. Dies ist der erste, entscheidende Schritt.
  2. Beratung & iSFP: Lassen Sie sich beraten und erstellen Sie einen **iSFP** (wird vom BAFA gefördert). Der EEE klärt, welche Boni (z.B. Klima-Geschwindigkeits-Bonus) für Sie in Frage kommen.
  3. Unverbindliches Angebot: Holen Sie ein Angebot für die Heizungssanierung ein. **Achtung: Nichts beauftragen!**
  4. Antragstellung (KfW Portal): Reichen Sie den **KfW-Zuschuss (Programm 458)** über das Kundenportal mit Hilfe Ihres EEE ein.
  5. Zuwendungsbescheid abwarten: Erst nach dem Erhalt des **positiven Zuwendungsbescheides** dürfen Sie den Auftrag erteilen.
  6. Durchführung & Auszahlung: Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der EEE die Durchführung, und die KfW zahlt den Zuschuss aus.

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❓ FAQ zur BEG-Förderung (KfW & BAFA) 2025

Wer ist für die Heizungsförderung 2025 zuständig?

Der KfW-Zuschuss (Programm 458) deckt den Heizungstausch ab. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist für alle anderen Effizienz-Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Lüftung) zuständig.

Sinkt der Klima-Geschwindigkeits-Bonus 2025?

Nein. Der volle 20 % Klima-Geschwindigkeits-Bonus gilt noch bis zum 31. Dezember 2028. Danach beginnt die stufenweise Absenkung um 3 % alle zwei Jahre.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten für ein Mehrfamilienhaus?

Die förderfähigen Kosten sind gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Die 70 % Maximallimit gilt pro Wohneinheit.

 

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