Stand: September 2026
Immobilienfinanzierung Mecklenburg-Vorpommern. Baufinanzierung in 14 Städten im Überblick.
Sie möchten in Mecklenburg-Vorpommern ein Haus kaufen oder bauen? Wir vergleichen für Ihre Immobilienfinanzierung über 550 Finanzierungspartner und rechnen die Förderung von KfW und Landesförderinstitut gleich mit.
An der Küste und in den Hansestädten sind die Kaufpreise höher, die Förderung ist dieselbe.
Wir haben den Hauskredit in Mecklenburg-Vorpommern für 14 Städte durchgerechnet. Suchen Sie Ihre Stadt. Jede Karte führt zum Praxisbeispiel mit Förderung und Mietvergleich.
Die Landeshauptstadt und der Westen liefern die günstigste Immobilienfinanzierung der Serie.
Rund um die Seenplatte und im Osten haben wir vier weitere Städte durchgerechnet.
Die Beispielraten zeigen jeweils eine Familie mit Einfamilienhaus samt Sanierung. Kleinere Vorhaben liegen darunter. Ihre eigene Baufinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern rechnen Sie gleich darunter in zwei Minuten durch.
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Beim Hauskredit in Mecklenburg-Vorpommern verleiht das Land Geld zum Nulltarif und erlässt am Ende ein Viertel.
Das Modernisierungsdarlehen des Landesförderinstituts M-V ist der stärkste Sanierungsbaustein, den wir in unserer Beratung kennen. Übernommen werden vier Fünftel der förderfähigen Kosten, begrenzt durch zwei Deckel von 1.950 Euro je Quadratmeter und 155.630 Euro je Wohnung. Zinsen fallen keine an, getilgt wird mit 3 Prozent im Jahr, und nach der Fertigstellung sowie der Prüfung des Verwendungsnachweises verzichtet das Land auf ein Viertel des ausgezahlten Darlehensbetrags. Bei einem Darlehen über 124.000 Euro sind das gut 31.000 Euro, die schlicht verschwinden. Gefördert wird nur, wenn das Haus die Zehnjahresmarke überschritten hat und das Land eine Absicherung an rangbereiter Stelle im Grundbuch erhält. Auf diesem Fundament steht jede Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern, die wir auf den 14 Stadtseiten vorrechnen.
Gerade Förderdarlehen können einen wichtigen Unterschied machen. Nachrangige Förderdarlehen können bei der erstrangigen Bank wie zusätzliches Eigenkapital wirken und dadurch auch den Zinssatz Ihrer Finanzierung verbessern.
Der Antrag muss beim Landesförderinstitut M-V in Schwerin liegen, bevor das Vorhaben beginnt. Als Beginn zählt bereits der erste verbindliche Auftrag an eine Baufirma. Wer die Reihenfolge umdreht, bekommt weder das zinslose Darlehen noch den Erlass. Wir setzen deshalb den Antragstermin an den Anfang jeder Planung und stimmen ihn mit dem Notartermin ab.
Ein Kaufdarlehen des Landes gibt es hier nicht, dafür das kräftigste Sanierungsprogramm.
Andere Bundesländer legen Familien ein günstiges Darlehen für den Kaufpreis hin. Mecklenburg-Vorpommern geht einen anderen Weg und steckt sein Geld vollständig in die Sanierung des Bestands. Für Käufer heißt das, dass der Kaufpreis über KfW 308 und ein Bankdarlehen finanziert wird, während die teure Modernisierung fast komplett auf Landesmittel läuft. Gerade in Städten wie Parchim, Ludwigslust oder Güstrow, wo Häuser noch für deutlich unter 200.000 Euro den Besitzer wechseln, fällt der Bankanteil dadurch klein aus. Ein Immobilienkredit in Mecklenburg-Vorpommern besteht in unseren Beispielen deshalb meist aus drei Fördertöpfen und nur einem kleinen Rest, der überhaupt noch einen Marktzins kostet.
Wie viel darf eine Familie verdienen, damit das Landesdarlehen bewilligt wird?
Maßgeblich ist nicht Ihr Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Einkommen, das nach den Abzügen des Wohnraumförderungsgesetzes übrig bleibt. Für Eigennutzer liegt die Grenze bei 36.000 Euro im Jahr für eine Person und bei 54.000 Euro für zwei Personen. Je weiterer Person kommen 12.300 Euro hinzu, je Kind weitere 1.500 Euro. Weil vorher unter anderem Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden, liegt das tatsächliche Bruttogehalt spürbar höher, als diese Zahlen vermuten lassen. Viele Familien, die sich beim ersten Blick auf die Tabelle abgeschrieben haben, passen nach der korrekten Berechnung doch hinein. Wir rechnen die Einstufung im Erstgespräch durch, bevor Sie Zeit in eine Objektsuche stecken.
Beim Notartermin kommen in Mecklenburg-Vorpommern rund 11,6 Prozent auf den Kaufpreis obendrauf.
Die Grunderwerbsteuer beträgt hier 6,0 Prozent. Zusammen mit Notargebühren, Grundbuchgebühren und der üblichen Maklerprovision stehen am Ende etwa 11,6 Prozent des Kaufpreises zu Buche. Bei einem Haus für 210.000 Euro sind das rund 24.400 Euro, die als Eigenkapital bereitstehen müssen, weil Fördermittel diesen Posten nicht abdecken. Wer sich früh eine ehrliche Zahl auf den Tisch legen lässt, spart sich die böse Überraschung zwei Wochen vor dem Termin. In jedem Praxisbeispiel dieser Serie sind die Nebenkosten von Anfang an eingerechnet, damit Ihr Hauskredit in Mecklenburg-Vorpommern auf belastbaren Zahlen steht.
Über 4.000 begleitete Finanzierungen stehen hinter dem, was Familien hier berichten.
Vom ersten Blick auf die Einkommensgrenzen bis zur Schlussabnahme der Sanierung betreut Sandro Wallisch jede Baufinanzierung und Immobilienfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern persönlich.
Zwölf Fragen, die uns Käufer in Mecklenburg-Vorpommern immer wieder stellen.
Wofür steht das Modernisierungsdarlehen, das die Sanierung zinsfrei stellt?
Es ist ein Förderdarlehen des Landes für die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien, ausgereicht vom Landesförderinstitut M-V mit Sitz in Schwerin. Der Sollzins liegt bei null Prozent und ändert sich bis zur letzten Rate nicht. Getilgt wird mit 3 Prozent im Jahr, sodass die monatliche Belastung planbar klein bleibt. Nach der Fertigstellung der geförderten Arbeiten erlässt das Land 25 Prozent der Darlehenssumme. Voraussetzung ist ein Gebäude, das älter als zehn Jahre ist und nach der Sanierung von Ihnen selbst bewohnt wird.
Wie hoch kann das zinslose Landesdarlehen ausfallen?
Drei Grenzen wirken gleichzeitig, und die niedrigste davon zählt. Gefördert werden 80 Prozent der förderfähigen Modernisierungskosten. Anerkannt werden höchstens 1.950 Euro Kosten je Quadratmeter Wohnfläche, und das Darlehen beträgt in keinem Fall mehr als 155.630 Euro für eine Wohnung. Der Quadratmeterdeckel greift deshalb bei Wohnungen unter rund 100 Quadratmetern, darüber setzt der Höchstbetrag je Wohnung die Grenze. Die restlichen 20 Prozent der förderfähigen Kosten sollen nach der Richtlinie als Eigenleistung aus Geld- oder Sachmitteln kommen.
Warum muss der Antrag vor dem Beginn des Vorhabens in Schwerin liegen?
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt bereits der erste verbindliche Auftrag an einen Handwerksbetrieb, nicht erst der Baustellenstart. Der Antrag geht direkt an das Landesförderinstitut M-V, eine zwischengeschaltete Stelle gibt es nicht. Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert das zinslose Darlehen und den Erlass vollständig. Wir setzen den Antrag deshalb ganz an den Anfang und stimmen ihn mit Kaufvertrag und Handwerkerterminen ab.
Was passiert, wenn ich vor Ablauf der 15 Jahre ausziehe oder vermiete?
Das Land bindet die Förderung an eine Selbstnutzung von 15 Jahren. Wer die Immobilie in dieser Zeit vermietet oder verkauft, verstößt gegen die Zweckbindung. Dann kann das Landesförderinstitut den bereits gewährten Tilgungsnachlass zurückfordern und das Darlehen vorzeitig fällig stellen. Bei einem Erlass von rund 31.000 Euro ist das eine spürbare Summe, die niemand ungeplant stemmen möchte. Wenn ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen absehbar ist, besprechen wir das vorher offen und rechnen die Alternative ohne Landesmittel gegen.
Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet, was bedeutet das für meine Planung?
Die geltende Fassung der Modernisierungsrichtlinie läuft am 31. Dezember 2026 aus. Eine Nachfolgeregelung hat das Landesförderinstitut bisher nicht veröffentlicht. Für Sie heißt das vor allem, dass ein vollständiger Antrag besser früh als spät beim Landesförderinstitut liegt, denn maßgeblich sind die Bedingungen zum Zeitpunkt der Bewilligung. Wir beobachten die Rechtslage laufend und melden uns, sobald sich an Konditionen oder Fristen etwas bewegt. Verlassen Sie sich bitte nicht darauf, dass eine Anschlussregelung genauso großzügig ausfällt.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Förderung des Landes?
Gerechnet wird mit dem anrechenbaren Einkommen nach den Abzügen des Wohnraumförderungsgesetzes, nicht mit dem Bruttogehalt. Für Eigennutzer darf eine Person 36.000 Euro im Jahr erreichen, zwei Personen 54.000 Euro. Für jede weitere Person kommen 12.300 Euro dazu, je Kind weitere 1.500 Euro. Weil vorab Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden, liegt das zugehörige Bruttoeinkommen deutlich höher. Eine vierköpfige Familie mit zwei mittleren Gehältern passt öfter unter die Grenze, als der erste Blick vermuten lässt. Diese Rechnung machen wir kostenlos, bevor Sie ein Objekt besichtigen.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern auch ein Landesdarlehen für den Kaufpreis?
Nein, ein Kaufdarlehen des Landes steht hier nicht zur Verfügung. Die Landesmittel fließen bewusst in die Modernisierung des Bestands statt in den Erwerb. Den Kaufpreis decken wir deshalb über KfW 308 und ein Bankdarlehen ab, während die Sanierung fast vollständig auf dem zinslosen Landesdarlehen ruht. In den bezahlbaren Städten des Landes bleibt danach oft nur ein niedriger fünfstelliger Rest übrig, der überhaupt zu Marktzinsen finanziert werden muss. Genau deshalb funktionieren die Beispielrechnungen auf den 14 Stadtseiten so gut.
Welche KfW-Programme kombinieren Sie mit dem Landesdarlehen?
Drei Programme greifen ineinander. Über KfW 308 fließen 140.000, 160.000 oder 180.000 Euro in den Kaufpreis, gestaffelt nach der Zahl der Kinder unter 18 Jahren im Haushalt. Bedingung sind ein Energieausweis mit F, G oder H sowie die energetische Sanierung innerhalb von viereinhalb Jahren, wahlweise zum Effizienzhaus 85 EE oder mit den vier Einzelmaßnahmen Heizungstausch, Fenstertausch, Fassaden- und Dachdämmung. Die eigentlichen Bauarbeiten trägt in Mecklenburg-Vorpommern meist das zinslose Landesdarlehen. KfW 261 ist die Alternative für die Sanierung zum Effizienzhaus. Für den Heizungstausch kommt KfW 458 als Zuschuss hinzu, aber nur ohne KfW 261, denn beide schließen sich für dasselbe Haus aus. Ohne Kind unter 18 Jahren im Haushalt entfällt KfW 308, das Landesdarlehen bleibt davon unberührt.
Kann ich noch den Zuschuss für die Komplettmodernisierung beantragen?
Nein, dieser Weg nimmt seit Ende 2023 keine neuen Anträge mehr an. Weitergeführt wird der Darlehensweg über Buchstabe A der Richtlinie, und genau darauf bauen unsere Rechnungen auf. Für Käufer ist der Unterschied kleiner, als er klingt, denn durch den Tilgungsnachlass von 25 Prozent wirkt ein Viertel des Darlehens am Ende ohnehin wie ein Zuschuss. Sollten Sie im Netz noch auf ältere Beschreibungen des Zuschusswegs stoßen, sind diese überholt. Wir arbeiten mit dem aktuellen Stand der Richtlinie.
Wie hoch sind die Kaufnebenkosten in Mecklenburg-Vorpommern?
Rund 11,6 Prozent des Kaufpreises, sofern ein Makler beteiligt ist. Den größten Anteil trägt die Grunderwerbsteuer mit 6,0 Prozent, dazu kommen etwa zwei Prozent für Notargebühren und Grundbuchgebühren sowie die Maklerprovision. Diese Summe lässt sich nicht über Fördermittel abdecken und muss als Eigenkapital vorhanden sein. Bei einem Kaufpreis von 210.000 Euro reden wir über gut 24.400 Euro. In jedem Praxisbeispiel dieser Serie ist dieser Posten von Beginn an eingeplant.
Warum hat mir meine Bank nie etwas vom zinslosen Landesdarlehen erzählt?
Ein Darlehen zu null Prozent bringt einer Bank keine Zinsmarge und einem Vermittler kaum Provision, verursacht aber zusätzliche Anträge, Nachweise und Fristen. Dass es im Beratungsalltag selten von selbst zur Sprache kommt, ist wirtschaftlich nachvollziehbar. Wir drehen die Reihenfolge um und füllen zuerst jeden Fördertopf, weil dort für Ihre Familie das meiste Geld liegt. Erst der verbleibende Rest wird als Immobilienkredit in Mecklenburg-Vorpommern unter über 550 Finanzierungspartner ausgeschrieben. Für Sie ändert das häufig mehrere hundert Euro Monatsrate.
Begleiten Sie meine Immobilienfinanzierung in Mecklenburg-Vorpommern von Anfang bis Ende?
Ja, von der ersten Prüfung bis zur letzten Auszahlung. Wir berechnen das anrechenbare Einkommen, stellen den Antrag beim Landesförderinstitut M-V und die KfW-Anträge, klären die Eintragung an rangbereiter Stelle im Grundbuch mit der finanzierenden Bank und sortieren Antrag, Kaufvertrag und Handwerkeraufträge in die richtige Reihenfolge. Schon nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine Finanzierungsbestätigung für Verkäufer und Makler. Auch Jahre später bleiben wir für die Anschlussfinanzierung ansprechbar. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht, weil unsere Vergütung wie bei jedem Vermittler von der finanzierenden Bank getragen wird.
Darf ich in Mecklenburg-Vorpommern schon Handwerker beauftragen, bevor das LFI entschieden hat?
Nein, und das ist der häufigste Fehler. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es ohnehin nicht, entschieden wird nach Ermessen im Rahmen der Haushaltsmittel. Der Antrag muss vor dem Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut liegen, und begonnen werden darf erst, wenn die Bewilligung vorliegt. Als Beginn gilt schon der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags, im Alltag der Handwerkerauftrag. Belohnt wird die Geduld mit einem zinslosen Darlehen und 25 Prozent Tilgungsnachlass nach Fertigstellung und geprüftem Verwendungsnachweis, bei 80 Prozent der Ausgaben und höchstens 155.630 Euro je Wohnung. Wir stellen den Antrag für Ihr Objekt in Mecklenburg-Vorpommern, bevor der erste Auftrag rausgeht. Das kostet Sie nichts.
Welche Grenzen gelten beim LFI-Modernisierungsdarlehen in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und nach der Modernisierung gilt eine Selbstnutzungsbindung von 15 Jahren. Die Einkommensgrenzen für Eigennutzer liegen bei 36.000 Euro für eine Person und 54.000 Euro für zwei Personen, je weiterer Person plus 12.300 Euro, je Kind plus 1.500 Euro. Zurückgezahlt wird allein die Tilgung von 3 Prozent im Jahr, Zinsen fallen nicht an. Wichtig ist die Unterscheidung der Programmteile. Der Antragsannahmestopp vom Dezember 2023 betrifft ausschließlich Buchstabe B, also das Effizienzhaus 85. Buchstabe A läuft weiter und deckt ausdrücklich auch bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung ab. Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 tritt die Modernisierungsrichtlinie außer Kraft, was den Zeitplan bestimmt. Was in Mecklenburg-Vorpommern am Ende zusammenkommt, rechnen wir kostenfrei aus.
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Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, seit 2002 in der Finanzbranche und täglich in der Beratung von Mandanten.
- Ganzheitliche Ausbildung zum Finanz- und Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung AG, 2002 bis 2005
- Versicherungsfachmann IHK 2009
- Immobiliardarlehensvermittler IHK 2016, Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung
- Über 2.000 begleitete Mandanten und ein Finanzierungsvolumen von mindestens 800 Millionen Euro Immobilienkredite sowie 130 Millionen Euro Privatkredite
Weil das Unternehmen inhabergeführt ist, berät hier der Eigentümer selbst und nicht eine wechselnde Vertriebsmannschaft. Fördermittel von KfW, BAFA und den Landesförderbanken gehören zum Tagesgeschäft, nicht zum Sonderfall.
Förderangaben, Quellen und Stand
Alle Förderzahlen auf dieser Seite stammen aus den amtlichen Unterlagen der KfW und des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern. Die Belege und die Pflichtangaben der Programme finden Sie hier im Detail.
Quellen und Pflichtangaben im Detail
Modernisierungsdarlehen des Landesförderinstituts nach der Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern, dem Merkblatt des LFI mit Stand 05.06.2026 und der Bekanntmachung vom 10.03.2026. Das Darlehen ist zinslos, nach Fertigstellung und geprüftem Verwendungsnachweis werden 25 Prozent der Darlehenssumme erlassen. Gefördert werden 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 155.630 Euro je Wohnung auf Basis von 1.950 Euro je Quadratmeter. Die Tilgung beträgt 3 Prozent im Jahr, Zinsen fallen nicht an. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, die Selbstnutzungsbindung beträgt 15 Jahre. Die Einkommensgrenzen der Einkommensgrenzenverordnung M-V vom 29.06.2026 für Eigennutzer liegen bei 36.000 Euro für eine Person und 54.000 Euro für zwei Personen, je weiterer Person kommen 12.300 Euro hinzu, je Kind weitere 1.500 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Bewilligungsstelle entscheidet nach Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn beim Landesförderinstitut vorliegen, begonnen werden darf erst nach der Bewilligung, wobei der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrags bereits als Beginn gilt. Der Antragsannahmestopp des Ministeriums vom 18.12.2023 betrifft ausschließlich Buchstabe B, also die Modernisierung zum Effizienzhaus 85. Die Modernisierungsrichtlinie Nummer 24 tritt mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Zusammen mit anderen öffentlichen Förderungen wie KfW 458 sollen alle Zuwendungen 80 Prozent der Gesamtausgaben nicht übersteigen. Die Eigenleistung aus Geld- oder Sachmitteln soll mindestens 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Ergibt sich ein Darlehen unter 20.000 Euro, ist die Förderung ausgeschlossen.
KfW 308 Jung kauft Alt nach dem Merkblatt der KfW in der Fassung 08/2026. Zinssatz laut Produktseite kfw.de/308: 1,00 Prozent bei 26 bis 35 Jahren Laufzeit und 0,72 Prozent bei 11 bis 25 Jahren, jeweils mit 10 Jahren Zinsbindung. Kreditbetrag 140.000 Euro bei einem Kind, 160.000 Euro bei zwei Kindern und 180.000 Euro ab drei Kindern, bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 90.000, 100.000 beziehungsweise 110.000 Euro, je weiteres Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Voraussetzungen sind mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt, ein Wohngebäude der Energieklassen F, G oder H zur Selbstnutzung und die energetische Sanierung innerhalb von viereinhalb Jahren nach Zusage, wahlweise auf Effizienzhaus 85 EE oder mit den vier Einzelmaßnahmen Heizungstausch, Fenstertausch, Fassadendämmung und Dachdämmung nach BEG EM. Förderfähig ist selbst genutztes Wohneigentum, also auch eine Eigentumswohnung.
KfW 261 nach dem Merkblatt Kredit Nr. 261 in der Fassung 07/2026, gültig ab 21.07.2026. Kreditbetrag bis 150.000 Euro je Wohneinheit. Zinssatz laut Produktseite kfw.de/261: 3,49 Prozent bei 21 bis 30 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Der Tilgungszuschuss verkürzt die Laufzeit, die Rate bleibt gleich. Der Tilgungszuschuss beträgt 10 Prozent für Effizienzhaus 40 EE und 5 Prozent für Effizienzhaus 55 EE, mit Nachhaltigkeits-Klasse kommen 5 Prozentpunkte hinzu, für ein Worst Performing Building, also Energieklasse H oder ein Endenergiebedarf ab 300 kWh je Quadratmeter, weitere 10 Prozentpunkte und für eine serielle Sanierung 15 Prozentpunkte. Ergibt die Kumulierung öffentlicher Mittel für dieselben Kosten mehr als 60 Prozent Förderquote, wird die BEG-Förderung entsprechend gekürzt. Zinsverbilligungen von Förderkrediten bleiben dabei außer Betracht. Eine Kombination mit den Einzelmaßnahmen nach KfW 458 oder BAFA ist seit dem 21.07.2026 ausgeschlossen, zwischen beiden Förderungen liegen mindestens drei Jahre.
KfW 458 nach dem Merkblatt der KfW in der Fassung 07/2026, gültig ab 21.07.2026. Grundförderung 30 Prozent. Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent für Selbstnutzer beim Tausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren Alter. Einkommensbonus 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Der Zuschuss beträgt höchstens 70 Prozent. Mit dem Einkommensbonus sind bis zu 80 Prozent möglich, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro oder mit Kind bis 40.000 Euro. Berücksichtigt werden bei einem Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 Euro, woraus sich ein Höchstzuschuss von 22.400 Euro ergibt. Ab dem 01.02.2027 sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Förderhöchstbetrag stufenweise. Wohnungseigentümer können den Zuschuss für Maßnahmen am Sondereigentum beantragen. Mit KfW 261 für dasselbe Gebäude ist KfW 458 nicht kombinierbar.
Alle Angaben stammen aus den genannten Primärquellen und wurden im September 2026 geprüft. Zinssätze und Förderbedingungen können sich ändern, verbindlich sind allein die Bedingungen des jeweiligen Förderinstituts zum Zeitpunkt Ihrer Zusage. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Ihre persönliche Förderfähigkeit prüfen wir kostenfrei im Erstgespräch.
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