Hessengeld 2026: Einkommensgrenze, Höhe und Antrag
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Stand: September 2026

Hessengeld: Einkommensgrenze, Höhe und Antrag beim ersten Immobilienkauf

Sie kaufen in Hessen Ihr erstes Haus oder Ihre erste Wohnung? Dann zahlt Ihnen das Land einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt bis zu 30.000 Euro. Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie bekommen, wann das Geld kommt und wie Sie es in Ihre Finanzierung einplanen.

Gibt es beim Hessengeld eine Einkommensgrenze?

Nein. Beim Hessengeld spielen Ihr Einkommen und der Kaufpreis keine Rolle. Das bestätigt das Hessische Finanzministerium ausdrücklich. Ob Sie 50.000 oder 150.000 Euro im Jahr verdienen, ändert daran nichts.

Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen für Menschen, die in Hessen zum ersten Mal eine Immobilie kaufen und selbst darin wohnen. Pro Käufer gibt es 10.000 Euro, zusammen höchstens 20.000 Euro. Für jedes Kind unter 18, das mit einzieht, kommen 5.000 Euro dazu. Sie bekommen höchstens so viel, wie Sie an Grunderwerbsteuer bezahlt haben. In Hessen sind das sechs Prozent vom Kaufpreis. Das Land überweist den Betrag in zehn gleichen Jahresraten.

Das Geld fließt erst nach dem Kauf. Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie zuerst selbst, danach stellen Sie den Antrag. Planen Sie die Steuer deshalb von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Ihren genauen Betrag zeigt Ihnen unser Hessengeld-Rechner sofort.

Wie viel Hessengeld bekommen Sie? Lassen Sie es jetzt kostenlos prüfen.

Wählen Sie unten Ihr Vorhaben und beantworten Sie ein paar kurze Fragen. In zwei Minuten sehen Sie Ihre Rate.

Danach prüfen wir persönlich, ob und in welcher Höhe Sie Hessengeld bekommen. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie es zusammen mit Hessen-Darlehen und KfW am besten einsetzen.

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Wie hoch ist das Hessengeld?

Die Höhe hängt von zwei Fragen ab. Wie viele Käufer ziehen selbst ein? Und wie viele Kinder unter 18 ziehen mit? Mehr als die bezahlte Grunderwerbsteuer gibt es allerdings nie.

HaushaltHessengeld höchstensVoller Betrag ab KaufpreisPro Jahr
Eine Person kauft allein10.000 €166.667 €1.000 €
Alleinerziehend mit einem Kind15.000 €250.000 €1.500 €
Paar ohne Kinder20.000 €333.334 €2.000 €
Paar mit einem Kind25.000 €416.667 €2.500 €
Paar mit zwei Kindern30.000 €500.000 €3.000 €
Paar mit drei Kindern35.000 €583.334 €3.500 €

Liegt Ihr Kaufpreis unter dem Wert bei „Voller Betrag ab Kaufpreis“, bekommen Sie genau Ihre bezahlte Grunderwerbsteuer zurück. Das Finanzministerium rechnet selbst ein Beispiel vor. Ein Paar mit zwei Kindern kauft ein Haus für 400.000 Euro und zahlt 24.000 Euro Grunderwerbsteuer. Die Familie bekommt 24.000 Euro Hessengeld, also 2.400 Euro im Jahr. Kostet das Haus 500.000 Euro, sind es die vollen 30.000 Euro.

Für Kinder gibt es keinen Höchstbetrag. Jedes weitere Kind bringt 5.000 Euro. Vermieten Sie einen Teil der Immobilie, zählt nur die Steuer auf den Teil, den Sie selbst bewohnen.

Wie viel ist es bei Ihrem Kaufpreis? Rechnen Sie es gleich nach.

Beträge nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen, unverändert laut Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 17. August 2026.

Hessengeld-Rechner

Tragen Sie Kaufpreis, Käufer und Kinder ein. Sie sehen sofort, wie viel Hessengeld auf Sie zukommen kann und was das im Jahr bedeutet.

Grunderwerbsteuer, 6 Prozent27.000 €
Höchstbetrag für Ihren Haushalt30.000 €
Ihr Hessengeld27.000 €
pro Jahr, zehn Jahre lang2.700 €

Umgerechnet sind das rund 225 Euro im Monat.

Unverbindliche Rechnung nach den Beträgen der Förderrichtlinie, mit sechs Prozent vom Kaufpreis. Maßgeblich ist der Betrag aus Ihrem Grunderwerbsteuerbescheid. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft die WIBank.

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Wer bekommt Hessengeld?

Vier Bedingungen müssen zusammenkommen. Treffen alle auf Sie zu?

  • Sie kaufen zum ersten Mal eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück. Was genau als Ersterwerb zählt, steht im nächsten Abschnitt.
  • Die Immobilie liegt in Hessen. Eine Doppelhaushälfte in Wiesbaden wird gefördert, dieselbe in Mainz nicht.
  • Sie ziehen selbst ein und melden dort Ihren Hauptwohnsitz an.
  • Der Kaufvertrag wurde am 1. März 2024 oder später beurkundet und es ist Grunderwerbsteuer angefallen.

Gefördert werden Häuser und Eigentumswohnungen, neu gebaut oder gebraucht. Dazu kommen Baugrundstücke, auf denen Sie selbst bauen und wohnen. Auch Miteigentum und das Erbbaurecht zählen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Sie brauchen ein gültiges Ausweisdokument und eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer.

Kein Hessengeld gibt es, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das betrifft Erbschaften. Es betrifft auch Käufe von Eltern, Kindern, Großeltern oder Enkeln und vom eigenen Ehe- oder Lebenspartner.

Auch wer schon gekauft hat und seinen Kredit gerade abzahlt, kann das Hessengeld noch beantragen. Voraussetzung ist ein Kaufvertrag ab dem 1. März 2024.

Beim ersten Punkt lohnt sich der genaue Blick, denn dort ist das Land besonders streng.

Zählt Ihr Kauf als Ersterwerb?

Ersterwerb ist beim Hessengeld streng gemeint. Wer schon einmal eine Immobilie besessen hat, bekommt nichts, auch wenn der Verkauf zehn Jahre zurückliegt. Es zählt der Stand am Tag Ihres Notartermins.

Als früherer Besitz zählen unter anderem:

  • Eine Ferienwohnung, auch wenn Sie selten dort waren.
  • Eine vermietete, gewerbliche oder leerstehende Immobilie.
  • Ein unbebautes Baugrundstück.
  • Ein Anteil an einer Immobilie, zum Beispiel aus einer Erbengemeinschaft.
  • Eigentum im Ausland.
  • Eine Immobilie, die Sie früher geerbt oder geschenkt bekommen haben.

Kein Problem ist eine Erbschaft oder Schenkung, die erst nach Ihrem Kaufvertrag kommt. Auch ein Grundstück, das sich nicht bebauen lässt, etwa ein Waldstück, steht dem Hessengeld nicht im Weg.

Kaufen Sie zu zweit und nur einer von Ihnen war schon Eigentümer, kann der andere trotzdem Hessengeld bekommen. Berücksichtigt wird der Käufer, der zum ersten Mal kauft.

Sind Sie unsicher, ob ein früherer Anteil oder eine geerbte Wohnung bei Ihnen zählt? Dann lassen Sie es vor dem Antrag prüfen, denn stellen können Sie ihn nur ein einziges Mal. Wir sehen uns Ihren Fall gern an.

Hessengeld beantragen, Schritt für Schritt

Der Ablauf ist überschaubar, weil das Hessengeld erst nach dem Kauf kommt. Mit dem Notartermin müssen Sie deshalb auf keine Zusage warten.

  1. 1

    Kaufvertrag beurkunden

    Der Tag der Beurkundung ist Ihr Stichtag. Vorher müssen Sie für das Hessengeld nichts tun.

  2. 2

    Grunderwerbsteuer vollständig zahlen

    Das Finanzamt schickt Ihnen den Bescheid. Erst wenn die gesamte Steuer bezahlt ist, dürfen Sie den Antrag stellen. Ihr Notar erfährt das über die Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann es Ihnen sagen. Mit der Steuer verrechnen lässt sich das Hessengeld nicht.

  3. 3

    Antrag im Kundenportal der WIBank stellen

    Der Antrag geht nur digital, per Post ist er nicht möglich. Sie starten mit dem Förder-Check und registrieren sich im Kundenportal. Stellen können Sie den Antrag nur ein einziges Mal.

  4. 4

    Zuwendungsbescheid abwarten

    Eine feste Bearbeitungsdauer nennt das Finanzministerium nicht. Es verweist auf das große Interesse am Programm.

  5. 5

    Einzug nachweisen, spätestens drei Jahre nach dem Antrag

    Laden Sie die Meldebescheinigungen aller Personen hoch, die einziehen. Die drei Jahre sind eine Ausschlussfrist. Wer nicht mit einzieht, wird bei der Förderung nicht berücksichtigt, auch kein Kind.

Stellen Sie den Antrag erst, wenn Ihr Einzug absehbar ist. Das rät auch das Finanzministerium. Bei einem Neubau oder einem noch vermieteten Haus wird es sonst eng. Die drei Jahre laufen nämlich ab dem Antrag und nicht ab dem Kauf.

Beantragen können Sie bis zum 31. Dezember 2029. So lange ist das Programm zunächst befristet. Wie jede Landesförderung hängt es außerdem am jährlichen Haushalt des Landes.

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Danach zeigen wir Ihnen, wie viel Grunderwerbsteuer und Nebenkosten Sie zuerst selbst tragen und wie das Hessengeld Sie anschließend zehn Jahre lang entlastet. Dafür vergleichen wir für Sie über 550 Finanzierungspartner.

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Wann kommt das Hessengeld auf Ihr Konto?

Das Hessengeld kommt in zehn gleichen Jahresraten. Die erste Rate kommt zum nächsten Auszahlungstermin, sobald Ihr Bescheid endgültig ist und Ihre Meldebescheinigungen vorliegen. Die Termine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Die übrigen neun Raten folgen jedes Jahr im selben Quartal.

Bis zur ersten Rate sind also mehrere Schritte nötig. Die Steuer muss bezahlt, der Antrag geprüft und Ihr Einzug gemeldet sein. Planen Sie das Hessengeld deshalb als Entlastung für die Jahre nach dem Kauf ein.

Das Geld ist steuerfrei. Es erhöht auch nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ziehen Sie später aus oder verkaufen, läuft die Auszahlung weiter. Das Land knüpft die Raten bewusst nicht an die Wohndauer. Ausgeschlossen ist nur ein Einzug zum Schein, um an die Förderung zu kommen.

Bis Mitte August 2026 hat das Land 311 Millionen Euro Hessengeld für über 20.000 Anträge bewilligt. Im Schnitt sind es rund 15.600 Euro je Antrag. 58 Prozent des Volumens gehen an Haushalte mit Kindern.

Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 17. August 2026

Was das Hessengeld für Ihre Finanzierung bedeutet

Das Hessengeld ist ein echter Zuschuss. Beim Kauf selbst hilft es Ihnen aber noch nicht. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch müssen Sie oder Ihre Finanzierung zuerst tragen. Das Geld kommt erst danach zurück, verteilt über zehn Jahre.

So rechnet sich das Hessengeld für eine Familie

Eine Familie mit zwei Kindern kauft ein gebrauchtes Haus für 450.000 Euro.

PostenBetrag
Grunderwerbsteuer, sechs Prozent, fällig nach dem Kauf27.000 €
Hessengeld, der Höchstbetrag von 30.000 Euro wird nicht erreicht27.000 €
Auszahlung pro Jahr, zehn Jahre lang2.700 €
umgerechnet pro Monat225 €

Was Sie mit 2.700 Euro im Jahr machen können

Sie können die Rate jedes Jahr als Sondertilgung einsetzen. Dann sinkt Ihre Restschuld zusätzlich um 2.700 Euro im Jahr, vorausgesetzt Ihr Darlehensvertrag erlaubt Sondertilgungen in dieser Höhe. Das sollten Sie deshalb schon beim Abschluss vereinbaren. Wie stark das die Laufzeit verkürzt, zeigt Ihnen unser Tilgungsrechner mit Sondertilgung.

Oder Sie planen die Rate als Rücklage ein, etwa für die ersten Reparaturen im gebrauchten Haus. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrem Zinssatz ab und davon, wie viel Puffer Sie nach dem Kauf haben.

Mit welcher Förderung sich das Hessengeld verbinden lässt

Das Hessengeld lässt sich mit dem Hessen-Darlehen der WIBank kombinieren. Das bestätigt das Finanzministerium ausdrücklich. Beim Hessen-Darlehen gibt es allerdings eine Einkommensgrenze. Außerdem kann die Prüfung mehrere Monate dauern. Wie Sie damit umgehen, ohne den Kauf zu gefährden, steht in unserem Beitrag zu den Erfahrungen mit dem Hessen-Darlehen. Dazu kommen je nach Haus die Programme der KfW und Zuschüsse Ihrer Gemeinde. Für das Bankdarlehen vergleichen wir für Sie über 550 Finanzierungspartner.

Einen Überblick über Preise und Förderung in 16 hessischen Städten finden Sie auf unserer Seite zur Immobilienfinanzierung in Hessen.

Soll die Jahresrate Ihre Restschuld senken oder Ihnen in den ersten Jahren Luft verschaffen? Das rechnen wir mit Ihren Zahlen durch, zusammen mit Hessen-Darlehen, KfW und dem passenden Bankdarlehen. Sie müssen dafür nicht Bank für Bank anfragen.

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Häufige Fragen zum Hessengeld

Gibt es beim Hessengeld eine Einkommensgrenze?
Nein. Das Hessengeld hängt weder von Ihrem Einkommen noch vom Wert der Immobilie ab. Das bestätigt das Hessische Finanzministerium ausdrücklich in seinen Fragen und Antworten zum Programm. Entscheidend sind Ersterwerb, Selbstnutzung, die Lage in Hessen und ein Kaufvertrag ab dem 1. März 2024.
Wie hoch ist das Hessengeld?
Pro Käufer gibt es 10.000 Euro, zusammen höchstens 20.000 Euro. Für jedes Kind unter 18, das mit einzieht, kommen 5.000 Euro dazu. Für Kinder gibt es keinen Höchstbetrag. Mehr als die bezahlte Grunderwerbsteuer gibt es aber nie, in Hessen sind das sechs Prozent vom Kaufpreis. Ein Paar mit zwei Kindern bekommt die vollen 30.000 Euro ab einem Kaufpreis von 500.000 Euro.
Bis wann kann ich Hessengeld beantragen?
Das Programm ist zunächst bis zum 31. Dezember 2029 befristet und hängt wie jede Landesförderung am jährlichen Haushalt. Beantragen dürfen Sie erst, wenn die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt ist. Stellen Sie den Antrag aber erst, wenn Ihr Einzug absehbar ist, denn Sie müssen ihn spätestens drei Jahre nach dem Antrag nachweisen.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt das Finanzministerium nicht und verweist auf das große Interesse am Programm. Der Antrag geht ausschließlich digital über das Kundenportal der WIBank, per Post ist er nicht möglich.
Bekomme ich Hessengeld auch für eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück?
Ja. Gefördert werden Häuser und Eigentumswohnungen, neu gebaut oder gebraucht, außerdem Baugrundstücke, auf denen Sie selbst wohnen werden. Auch Miteigentum und Erbbaurecht zählen, solange Sie selbst einziehen.
Kann ich Hessengeld und Hessen-Darlehen kombinieren?
Ja, das Finanzministerium bestätigt die Kombination ausdrücklich. Beim Hessen-Darlehen der WIBank gibt es allerdings eine Einkommensgrenze. Außerdem kann die Prüfung mehrere Monate dauern. Förderungen des Bundes wie die KfW oder Zuschüsse Ihrer Gemeinde schließen das Hessengeld ebenfalls nicht aus.
Muss ich das Hessengeld versteuern?
Nein. Das Hessengeld ist steuerfrei. Es erhöht auch nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Einzelfragen zur steuerlichen Behandlung beantwortet Ihr Finanzamt.
Was passiert, wenn ich später ausziehe oder verkaufe?
Die Auszahlung läuft weiter. Das Land knüpft die zehn Raten bewusst nicht an die Wohndauer, weil sich Lebensumstände ändern können. Ausgeschlossen ist nur ein Einzug zum Schein, bei dem jemand kurz einzieht, um die Förderung zu bekommen, und dann verkauft oder vermietet.
Ich war schon einmal Eigentümer einer Immobilie. Bekomme ich trotzdem Hessengeld?
Nein. Es zählt jeder frühere Besitz, auch wenn Sie die Immobilie längst verkauft haben, auch anteilig, auch im Ausland und auch eine Ferienwohnung oder ein bebaubares Grundstück. Erben oder bekommen Sie eine Immobilie erst nach Ihrem Kaufvertrag geschenkt, schadet das dagegen nicht.

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Fachlich verantwortlich

Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, seit 2002 in der Finanzbranche und täglich in der Beratung von Mandanten.

  • Ganzheitliche Ausbildung zum Finanz- und Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung AG, 2002 bis 2005
  • Versicherungsfachmann IHK 2009
  • Immobiliardarlehensvermittler IHK 2016, Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung
  • Über 2.000 begleitete Mandanten und ein Finanzierungsvolumen von mindestens 800 Millionen Euro Immobilienkredite sowie 130 Millionen Euro Privatkredite

Weil das Unternehmen inhabergeführt ist, berät hier der Eigentümer selbst und nicht eine wechselnde Vertriebsmannschaft. In Hessen begleitet er Baufinanzierung, Hauskredit und Anschlussfinanzierung persönlich, vom ersten Termin bis zur Auszahlung. Fördermittel von KfW, BAFA und der IB Sachsen-Anhalt gehören zum Tagesgeschäft, nicht zum Sonderfall.

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Quellen und Stand

Stand der Angaben: September 2026. Alle Programmfakten stammen aus den amtlichen Unterlagen des Landes Hessen und der WIBank.

Quellen im Detail

Förderrichtlinie Hessengeld des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Stand 26. August 2024. Beträge je Käufer und Kind, Begrenzung auf die gezahlte Grunderwerbsteuer, Auszahlung in zehn Jahresraten.

Fragen und Antworten zum Hessengeld des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Stand August 2025. Keine Einkommensgrenze, Ersterwerb und früherer Besitz, Antrag erst nach vollständiger Zahlung der Grunderwerbsteuer, Einzugsnachweis binnen drei Jahren nach Antrag als Ausschlussfrist, Auszahlungstermine, Steuerfreiheit, Weiterzahlung nach Auszug, Kombination mit dem Hessen-Darlehen, Befristung bis 31. Dezember 2029 unter Haushaltsvorbehalt, Beispielrechnungen.

Produktseite Hessengeld der WIBank, abgerufen am 17. September 2026. Antragsweg über Förder-Check und Kundenportal.

Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 17. August 2026, 311 Millionen Euro für über 20.000 Anträge bewilligt, keine Änderung der Förderbedingungen.

Förderbedingungen können sich ändern, verbindlich sind allein die Bedingungen der WIBank und des Landes Hessen zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fachlich verantwortlich ist Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO.

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Sandro Wallisch Expert-Baufinanzierung Magdeburg

Sandro Wallisch

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Sandro Wallisch ist Spezialist für Immobilienfinanzierung mit über 22 Jahren Erfahrung und vergleicht für Sie über 550 Finanzierungspartner. Wir verbinden Hessengeld, Hessen-Darlehen und KfW-Förderung mit dem passenden Bankdarlehen. Persönlich in Magdeburg und deutschlandweit. Über 4.000 Finanzierungen haben wir begleitet.

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