Stand: September 2026
Hessengeld: Einkommensgrenze, Höhe und Antrag beim ersten Immobilienkauf
Sie kaufen in Hessen Ihr erstes Haus oder Ihre erste Wohnung? Dann zahlt Ihnen das Land einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer. Eine Familie mit zwei Kindern bekommt bis zu 30.000 Euro. Wir zeigen Ihnen, wie viel Sie bekommen, wann das Geld kommt und wie Sie es in Ihre Finanzierung einplanen.
Gibt es beim Hessengeld eine Einkommensgrenze?
Nein. Beim Hessengeld spielen Ihr Einkommen und der Kaufpreis keine Rolle. Das bestätigt das Hessische Finanzministerium ausdrücklich. Ob Sie 50.000 oder 150.000 Euro im Jahr verdienen, ändert daran nichts.
Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen für Menschen, die in Hessen zum ersten Mal eine Immobilie kaufen und selbst darin wohnen. Pro Käufer gibt es 10.000 Euro, zusammen höchstens 20.000 Euro. Für jedes Kind unter 18, das mit einzieht, kommen 5.000 Euro dazu. Sie bekommen höchstens so viel, wie Sie an Grunderwerbsteuer bezahlt haben. In Hessen sind das sechs Prozent vom Kaufpreis. Das Land überweist den Betrag in zehn gleichen Jahresraten.
Das Geld fließt erst nach dem Kauf. Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie zuerst selbst, danach stellen Sie den Antrag. Planen Sie die Steuer deshalb von Anfang an in Ihre Finanzierung ein. Ihren genauen Betrag zeigt Ihnen unser Hessengeld-Rechner sofort.
Wie viel Hessengeld bekommen Sie? Lassen Sie es jetzt kostenlos prüfen.
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Danach prüfen wir persönlich, ob und in welcher Höhe Sie Hessengeld bekommen. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie es zusammen mit Hessen-Darlehen und KfW am besten einsetzen.
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Wie hoch ist das Hessengeld?
Die Höhe hängt von zwei Fragen ab. Wie viele Käufer ziehen selbst ein? Und wie viele Kinder unter 18 ziehen mit? Mehr als die bezahlte Grunderwerbsteuer gibt es allerdings nie.
| Haushalt | Hessengeld höchstens | Voller Betrag ab Kaufpreis | Pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Eine Person kauft allein | 10.000 € | 166.667 € | 1.000 € |
| Alleinerziehend mit einem Kind | 15.000 € | 250.000 € | 1.500 € |
| Paar ohne Kinder | 20.000 € | 333.334 € | 2.000 € |
| Paar mit einem Kind | 25.000 € | 416.667 € | 2.500 € |
| Paar mit zwei Kindern | 30.000 € | 500.000 € | 3.000 € |
| Paar mit drei Kindern | 35.000 € | 583.334 € | 3.500 € |
Liegt Ihr Kaufpreis unter dem Wert bei „Voller Betrag ab Kaufpreis“, bekommen Sie genau Ihre bezahlte Grunderwerbsteuer zurück. Das Finanzministerium rechnet selbst ein Beispiel vor. Ein Paar mit zwei Kindern kauft ein Haus für 400.000 Euro und zahlt 24.000 Euro Grunderwerbsteuer. Die Familie bekommt 24.000 Euro Hessengeld, also 2.400 Euro im Jahr. Kostet das Haus 500.000 Euro, sind es die vollen 30.000 Euro.
Für Kinder gibt es keinen Höchstbetrag. Jedes weitere Kind bringt 5.000 Euro. Vermieten Sie einen Teil der Immobilie, zählt nur die Steuer auf den Teil, den Sie selbst bewohnen.
Wie viel ist es bei Ihrem Kaufpreis? Rechnen Sie es gleich nach.
Beträge nach der Förderrichtlinie des Landes Hessen, unverändert laut Pressemitteilung des Finanzministeriums vom 17. August 2026.
Hessengeld-Rechner
Tragen Sie Kaufpreis, Käufer und Kinder ein. Sie sehen sofort, wie viel Hessengeld auf Sie zukommen kann und was das im Jahr bedeutet.
Umgerechnet sind das rund 225 Euro im Monat.
Unverbindliche Rechnung nach den Beträgen der Förderrichtlinie, mit sechs Prozent vom Kaufpreis. Maßgeblich ist der Betrag aus Ihrem Grunderwerbsteuerbescheid. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüft die WIBank.
Hessengeld in Ihre Finanzierung einrechnen lassen →Wer bekommt Hessengeld?
Vier Bedingungen müssen zusammenkommen. Treffen alle auf Sie zu?
- Sie kaufen zum ersten Mal eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück. Was genau als Ersterwerb zählt, steht im nächsten Abschnitt.
- Die Immobilie liegt in Hessen. Eine Doppelhaushälfte in Wiesbaden wird gefördert, dieselbe in Mainz nicht.
- Sie ziehen selbst ein und melden dort Ihren Hauptwohnsitz an.
- Der Kaufvertrag wurde am 1. März 2024 oder später beurkundet und es ist Grunderwerbsteuer angefallen.
Gefördert werden Häuser und Eigentumswohnungen, neu gebaut oder gebraucht. Dazu kommen Baugrundstücke, auf denen Sie selbst bauen und wohnen. Auch Miteigentum und das Erbbaurecht zählen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Sie brauchen ein gültiges Ausweisdokument und eine deutsche Steuer-Identifikationsnummer.
Kein Hessengeld gibt es, wenn keine Grunderwerbsteuer anfällt. Das betrifft Erbschaften. Es betrifft auch Käufe von Eltern, Kindern, Großeltern oder Enkeln und vom eigenen Ehe- oder Lebenspartner.
Auch wer schon gekauft hat und seinen Kredit gerade abzahlt, kann das Hessengeld noch beantragen. Voraussetzung ist ein Kaufvertrag ab dem 1. März 2024.
Beim ersten Punkt lohnt sich der genaue Blick, denn dort ist das Land besonders streng.
Zählt Ihr Kauf als Ersterwerb?
Ersterwerb ist beim Hessengeld streng gemeint. Wer schon einmal eine Immobilie besessen hat, bekommt nichts, auch wenn der Verkauf zehn Jahre zurückliegt. Es zählt der Stand am Tag Ihres Notartermins.
Als früherer Besitz zählen unter anderem:
- Eine Ferienwohnung, auch wenn Sie selten dort waren.
- Eine vermietete, gewerbliche oder leerstehende Immobilie.
- Ein unbebautes Baugrundstück.
- Ein Anteil an einer Immobilie, zum Beispiel aus einer Erbengemeinschaft.
- Eigentum im Ausland.
- Eine Immobilie, die Sie früher geerbt oder geschenkt bekommen haben.
Kein Problem ist eine Erbschaft oder Schenkung, die erst nach Ihrem Kaufvertrag kommt. Auch ein Grundstück, das sich nicht bebauen lässt, etwa ein Waldstück, steht dem Hessengeld nicht im Weg.
Kaufen Sie zu zweit und nur einer von Ihnen war schon Eigentümer, kann der andere trotzdem Hessengeld bekommen. Berücksichtigt wird der Käufer, der zum ersten Mal kauft.
Sind Sie unsicher, ob ein früherer Anteil oder eine geerbte Wohnung bei Ihnen zählt? Dann lassen Sie es vor dem Antrag prüfen, denn stellen können Sie ihn nur ein einziges Mal. Wir sehen uns Ihren Fall gern an.
Hessengeld beantragen, Schritt für Schritt
Der Ablauf ist überschaubar, weil das Hessengeld erst nach dem Kauf kommt. Mit dem Notartermin müssen Sie deshalb auf keine Zusage warten.
-
Kaufvertrag beurkunden
Der Tag der Beurkundung ist Ihr Stichtag. Vorher müssen Sie für das Hessengeld nichts tun.
-
Grunderwerbsteuer vollständig zahlen
Das Finanzamt schickt Ihnen den Bescheid. Erst wenn die gesamte Steuer bezahlt ist, dürfen Sie den Antrag stellen. Ihr Notar erfährt das über die Unbedenklichkeitsbescheinigung und kann es Ihnen sagen. Mit der Steuer verrechnen lässt sich das Hessengeld nicht.
-
Antrag im Kundenportal der WIBank stellen
Der Antrag geht nur digital, per Post ist er nicht möglich. Sie starten mit dem Förder-Check und registrieren sich im Kundenportal. Stellen können Sie den Antrag nur ein einziges Mal.
-
Zuwendungsbescheid abwarten
Eine feste Bearbeitungsdauer nennt das Finanzministerium nicht. Es verweist auf das große Interesse am Programm.
-
Einzug nachweisen, spätestens drei Jahre nach dem Antrag
Laden Sie die Meldebescheinigungen aller Personen hoch, die einziehen. Die drei Jahre sind eine Ausschlussfrist. Wer nicht mit einzieht, wird bei der Förderung nicht berücksichtigt, auch kein Kind.
Stellen Sie den Antrag erst, wenn Ihr Einzug absehbar ist. Das rät auch das Finanzministerium. Bei einem Neubau oder einem noch vermieteten Haus wird es sonst eng. Die drei Jahre laufen nämlich ab dem Antrag und nicht ab dem Kauf.
Beantragen können Sie bis zum 31. Dezember 2029. So lange ist das Programm zunächst befristet. Wie jede Landesförderung hängt es außerdem am jährlichen Haushalt des Landes.
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Danach zeigen wir Ihnen, wie viel Grunderwerbsteuer und Nebenkosten Sie zuerst selbst tragen und wie das Hessengeld Sie anschließend zehn Jahre lang entlastet. Dafür vergleichen wir für Sie über 550 Finanzierungspartner.
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Wann kommt das Hessengeld auf Ihr Konto?
Das Hessengeld kommt in zehn gleichen Jahresraten. Die erste Rate kommt zum nächsten Auszahlungstermin, sobald Ihr Bescheid endgültig ist und Ihre Meldebescheinigungen vorliegen. Die Termine sind der 15. Februar, der 15. Mai, der 15. August und der 15. November. Die übrigen neun Raten folgen jedes Jahr im selben Quartal.
Bis zur ersten Rate sind also mehrere Schritte nötig. Die Steuer muss bezahlt, der Antrag geprüft und Ihr Einzug gemeldet sein. Planen Sie das Hessengeld deshalb als Entlastung für die Jahre nach dem Kauf ein.
Das Geld ist steuerfrei. Es erhöht auch nicht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Ziehen Sie später aus oder verkaufen, läuft die Auszahlung weiter. Das Land knüpft die Raten bewusst nicht an die Wohndauer. Ausgeschlossen ist nur ein Einzug zum Schein, um an die Förderung zu kommen.
Bis Mitte August 2026 hat das Land 311 Millionen Euro Hessengeld für über 20.000 Anträge bewilligt. Im Schnitt sind es rund 15.600 Euro je Antrag. 58 Prozent des Volumens gehen an Haushalte mit Kindern.
Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung vom 17. August 2026Was das Hessengeld für Ihre Finanzierung bedeutet
Das Hessengeld ist ein echter Zuschuss. Beim Kauf selbst hilft es Ihnen aber noch nicht. Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch müssen Sie oder Ihre Finanzierung zuerst tragen. Das Geld kommt erst danach zurück, verteilt über zehn Jahre.
So rechnet sich das Hessengeld für eine Familie
Eine Familie mit zwei Kindern kauft ein gebrauchtes Haus für 450.000 Euro.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Grunderwerbsteuer, sechs Prozent, fällig nach dem Kauf | 27.000 € |
| Hessengeld, der Höchstbetrag von 30.000 Euro wird nicht erreicht | 27.000 € |
| Auszahlung pro Jahr, zehn Jahre lang | 2.700 € |
| umgerechnet pro Monat | 225 € |
Was Sie mit 2.700 Euro im Jahr machen können
Sie können die Rate jedes Jahr als Sondertilgung einsetzen. Dann sinkt Ihre Restschuld zusätzlich um 2.700 Euro im Jahr, vorausgesetzt Ihr Darlehensvertrag erlaubt Sondertilgungen in dieser Höhe. Das sollten Sie deshalb schon beim Abschluss vereinbaren. Wie stark das die Laufzeit verkürzt, zeigt Ihnen unser Tilgungsrechner mit Sondertilgung.
Oder Sie planen die Rate als Rücklage ein, etwa für die ersten Reparaturen im gebrauchten Haus. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrem Zinssatz ab und davon, wie viel Puffer Sie nach dem Kauf haben.
Mit welcher Förderung sich das Hessengeld verbinden lässt
Das Hessengeld lässt sich mit dem Hessen-Darlehen der WIBank kombinieren. Das bestätigt das Finanzministerium ausdrücklich. Beim Hessen-Darlehen gibt es allerdings eine Einkommensgrenze. Außerdem kann die Prüfung mehrere Monate dauern. Wie Sie damit umgehen, ohne den Kauf zu gefährden, steht in unserem Beitrag zu den Erfahrungen mit dem Hessen-Darlehen. Dazu kommen je nach Haus die Programme der KfW und Zuschüsse Ihrer Gemeinde. Für das Bankdarlehen vergleichen wir für Sie über 550 Finanzierungspartner.
Einen Überblick über Preise und Förderung in 16 hessischen Städten finden Sie auf unserer Seite zur Immobilienfinanzierung in Hessen.
Soll die Jahresrate Ihre Restschuld senken oder Ihnen in den ersten Jahren Luft verschaffen? Das rechnen wir mit Ihren Zahlen durch, zusammen mit Hessen-Darlehen, KfW und dem passenden Bankdarlehen. Sie müssen dafür nicht Bank für Bank anfragen.
Finanzierung mit Hessengeld prüfen lassen →Häufige Fragen zum Hessengeld
Gibt es beim Hessengeld eine Einkommensgrenze?
Wie hoch ist das Hessengeld?
Bis wann kann ich Hessengeld beantragen?
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Bekomme ich Hessengeld auch für eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück?
Kann ich Hessengeld und Hessen-Darlehen kombinieren?
Muss ich das Hessengeld versteuern?
Was passiert, wenn ich später ausziehe oder verkaufe?
Ich war schon einmal Eigentümer einer Immobilie. Bekomme ich trotzdem Hessengeld?
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Fachlich verantwortlich
Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, seit 2002 in der Finanzbranche und täglich in der Beratung von Mandanten.
- Ganzheitliche Ausbildung zum Finanz- und Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung AG, 2002 bis 2005
- Versicherungsfachmann IHK 2009
- Immobiliardarlehensvermittler IHK 2016, Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung
- Über 2.000 begleitete Mandanten und ein Finanzierungsvolumen von mindestens 800 Millionen Euro Immobilienkredite sowie 130 Millionen Euro Privatkredite
Weil das Unternehmen inhabergeführt ist, berät hier der Eigentümer selbst und nicht eine wechselnde Vertriebsmannschaft. In Hessen begleitet er Baufinanzierung, Hauskredit und Anschlussfinanzierung persönlich, vom ersten Termin bis zur Auszahlung. Fördermittel von KfW, BAFA und der IB Sachsen-Anhalt gehören zum Tagesgeschäft, nicht zum Sonderfall.
Quellen und Stand
Stand der Angaben: September 2026. Alle Programmfakten stammen aus den amtlichen Unterlagen des Landes Hessen und der WIBank.
Quellen im Detail
Förderrichtlinie Hessengeld des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Stand 26. August 2024. Beträge je Käufer und Kind, Begrenzung auf die gezahlte Grunderwerbsteuer, Auszahlung in zehn Jahresraten.
Fragen und Antworten zum Hessengeld des Hessischen Ministeriums der Finanzen, Stand August 2025. Keine Einkommensgrenze, Ersterwerb und früherer Besitz, Antrag erst nach vollständiger Zahlung der Grunderwerbsteuer, Einzugsnachweis binnen drei Jahren nach Antrag als Ausschlussfrist, Auszahlungstermine, Steuerfreiheit, Weiterzahlung nach Auszug, Kombination mit dem Hessen-Darlehen, Befristung bis 31. Dezember 2029 unter Haushaltsvorbehalt, Beispielrechnungen.
Produktseite Hessengeld der WIBank, abgerufen am 17. September 2026. Antragsweg über Förder-Check und Kundenportal.
Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 17. August 2026, 311 Millionen Euro für über 20.000 Anträge bewilligt, keine Änderung der Förderbedingungen.
Förderbedingungen können sich ändern, verbindlich sind allein die Bedingungen der WIBank und des Landes Hessen zum Zeitpunkt Ihres Antrags. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Fachlich verantwortlich ist Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO.
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