KfW 261 und KfW 458 Änderungen 2026 Förderung für Sanierung und Heizung
KfW Reform Juli 2026

KfW 261 und KfW 458 Änderungen 2026 was Sanierer und Hausbesitzer in Mitteldeutschland jetzt wissen müssen

Ab 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus und für den Heizungstausch. Wir binden die Förderung direkt in Ihren Hauskredit und Ihre Immobilienfinanzierung ein und sichern Ihnen die Zuschüsse in Magdeburg Leipzig und Dresden noch rechtzeitig.

Sandro Wallisch Lesezeit ca. 6 Min. Stand 09. Juli 2026
KfW 261 und KfW 458 Änderungen 2026 Förderung für Sanierung und Heizung Hauskredit und Immobilienfinanzierung in Magdeburg und deutschlandweit

Themenübersicht

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude neu gefasst. Die Eckpunkte wurden am 8. Juli 2026 veröffentlicht und wirken sich direkt auf zwei der wichtigsten Programme aus. Der Wohngebäude Kredit KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus und die Heizungsförderung KfW 458 für den Heizungstausch werden zum 21. Juli 2026 spürbar umgebaut. Wer jetzt saniert oder die Heizung wechselt sollte die neuen Regeln kennen bevor die höheren Zuschüsse auslaufen. Für Sie als Eigentümer ist die Förderung dabei nur ein Baustein. Erst im Zusammenspiel mit dem passenden Hauskredit und einer durchdachten Immobilienfinanzierung entsteht die günstigste Gesamtlösung. Wir prüfen jeden Immobilienkredit auf die optimale Kombination aus Bankdarlehen und Fördermitteln.

Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

Zum 21. Juli 2026 sinken die Zuschüsse in beiden Programmen. Bei KfW 261 wird der Tilgungszuschuss pauschal um rund 10 Prozentpunkte gekürzt und der 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse gestrichen. Bei KfW 458 fallen die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 28.000 Euro, der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen und der Klimageschwindigkeits Bonus wird schneller abgeschmolzen. Bis zum 20. Juli 2026 sind antragsreife Vorhaben noch zu den alten Konditionen möglich. Wir prüfen Ihre Förderung tagesaktuell und binden sie in Ihren Hauskredit und Ihre Immobilienfinanzierung ein.

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Das ändert sich ab 21. Juli 2026 im Überblick

Zum 21. Juli 2026 treten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Bei KfW 261 wird der Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt und der 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse gestrichen. Der maximale Kreditbetrag steigt im Gegenzug einheitlich auf bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Bei KfW 458 sinken die anrechenbaren Kosten von 30.000 auf 28.000 Euro, der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen und der Klimageschwindigkeits Bonus wird stärker abgeschmolzen. Die Grundförderung von 30 Prozent bleibt bestehen.

Beide Programme werden nicht abgeschafft sondern umgebaut. Der Staat verschiebt den Schwerpunkt von hohen Zuschüssen hin zu günstigen Krediten und klareren Nachhaltigkeitsanforderungen. Für Eigentümer in Sachsen Anhalt und Sachsen bedeutet das vor allem eines. Die Förderung bleibt attraktiv, doch die Spitzenzuschüsse der letzten Jahre werden Schritt für Schritt kleiner.

Wichtiger Hinweis zur Aktualität
Grundlage dieses Beitrags sind die am 8. Juli 2026 veröffentlichten Eckpunkte der Bundesregierung. Die verbindlichen Merkblätter und die finalen Prozentsätze veröffentlicht die KfW mit dem Start der neuen Konditionen am 21. Juli 2026. Einzelne Werte können sich bis dahin noch verschieben. Wir prüfen für Sie tagesaktuell was in Ihrem konkreten Fall gilt.

Umstellungsphase und Stichtag warum jetzt Tempo zählt

Seit dem 9. Juli 2026 läuft die Umstellungsphase der KfW. In dieser Phase können keine neuen Bestätigungen zum Antrag zu den alten Konditionen mehr erstellt werden. Antragsreife Vorhaben erhalten noch bis zum 20. Juli 2026 eine Förderzusage zu den bisherigen Bedingungen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die neuen und niedrigeren Fördersätze.
8. Juli 2026

Die Bundesregierung veröffentlicht die Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude.

9. Juli 2026 Start der Umstellungsphase

Neue Bestätigungen zum Antrag nach altem Stand sind nicht mehr möglich. Jetzt zählt jeder Tag.

bis 20. Juli 2026

Letzte Frist für antragsreife Vorhaben zu den bisherigen und höheren Konditionen.

ab 21. Juli 2026

Die neuen Förderbedingungen für KfW 261 und KfW 458 treten in Kraft.

Praxistipp

Ob Sie die alten Konditionen noch erreichen hängt davon ab ob Ihr Vorhaben rechtzeitig antragsreif ist. Dazu gehören bei KfW 458 der Fachunternehmervertrag mit Rücktrittsklausel und bei KfW 261 die Einbindung eines Energie Effizienz Experten. Sprechen Sie uns sofort an. Wir prüfen ob sich der schnelle Weg für Sie noch lohnt.

KfW 261 im Detail Sanierung zum Effizienzhaus

KfW 261 ist der zinsgünstige Förderkredit für die Sanierung eines Wohngebäudes zum Effizienzhaus. Aktuell liegt der Kreditbetrag bei bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und steigt mit Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeits Klasse auf bis zu 150.000 Euro. Ab dem 21. Juli 2026 gilt einheitlich ein Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Gleichzeitig wird der Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte gesenkt und der zusätzliche 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse gestrichen. Der Bonus für serielles Sanieren wird ausgeweitet und gilt künftig auch für die Effizienzhaus Stufe 70 EE mit 5 Prozent.

So funktioniert der Kredit mit Tilgungszuschuss

Bei KfW 261 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit. Aktuell sind das bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit und mit Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeits Klasse bis zu 150.000 Euro. Ab dem 21. Juli 2026 gilt dieser Höchstbetrag einheitlich bei 150.000 Euro. Ein Teil des Kredits müssen Sie nicht zurückzahlen. Dieser Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus Stufe. Je besser der energetische Standard nach der Sanierung desto höher fällt der Zuschuss aus.

Zurzeit gelten je Stufe folgende Tilgungszuschüsse. Effizienzhaus 40 mit 20 Prozent, Effizienzhaus 55 mit 15 Prozent, Effizienzhaus 70 mit 10 Prozent und Effizienzhaus 85 mit 5 Prozent. Mit Erneuerbare Energien Klasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu. Mit der Reform sinkt genau dieser Tilgungszuschuss. Die pauschale Kürzung um 10 Prozentpunkte trifft alle Stufen. Ein Effizienzhaus 40 das bislang 20 Prozent auf der Basisstufe erhielt kommt künftig auf rund 10 Prozent. Zusätzlich entfällt der bisherige 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse.

  • Kreditbetrag künftig einheitlich bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (bisher 120.000 Euro im Standard)
  • Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte niedriger
  • 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse entfällt
  • Bonus für serielles Sanieren künftig auch für Effizienzhaus 70 EE mit 5 Prozent

Was das für Ihre Sanierung bedeutet

Der günstige Kredit bleibt ein starkes Werkzeug für die energetische Sanierung. Der Anreiz verschiebt sich jedoch vom hohen Zuschuss hin zum zinsgünstigen Darlehen. Umso wichtiger wird eine saubere Gesamtrechnung aus Kredit, Zuschuss und Ihrer Hausbank.

Mehr zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung der Modernisierung.

KfW 458 im Detail neue Heizungsförderung ab Juli 2026

KfW 458 ist der Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung im selbst genutzten Wohngebäude. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Ab dem 21. Juli 2026 sinken die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit von 30.000 Euro auf 28.000 Euro. Der Effizienzbonus von 5 Prozent und der Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfallen. Der Klimageschwindigkeits Bonus wird schneller abgeschmolzen und der Einkommens Bonus wird nach zu versteuerndem Einkommen gestaffelt.

Die Heizungsförderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Diese Boni lassen sich kombinieren, gedeckelt auf eine maximale Förderquote. In der Praxis bleibt für viele selbst nutzende Eigentümer eine hohe Förderung möglich. Weil aber die anrechenbaren Kosten sinken und einzelne Boni entfallen wird die Höchstsumme in Euro kleiner.

Was bleibt

  • Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch
  • Einkommens Bonus für selbst nutzende Eigentümer bleibt erhalten
  • Familienregelung mindert das anrechenbare Einkommen je minderjährigem Kind
  • Kombination der Boni bis zur maximalen Förderquote

Was sich verschlechtert

  • Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro
  • Effizienzbonus von 5 Prozent entfällt
  • Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfällt
  • Klimageschwindigkeits Bonus wird schneller abgeschmolzen
  • Ab Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um weitere 750 Euro

Einkommens Bonus wird sozial gestaffelt

Der Einkommens Bonus richtet sich künftig genauer nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Nach den Eckpunkten gilt ein Bonus von 40 Prozent bis 30.000 Euro, von 30 Prozent bis 40.000 Euro und von 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt reduziert sich das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro. So bleibt der Heizungstausch besonders für Familien mit mittlerem Einkommen attraktiv.

Wie sich der Heizungstausch mit einem passenden Kredit sauber gegenfinanzieren lässt zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Modernisierungskredit.

Alt gegen Neu die wichtigsten Zahlen gegenübergestellt

Die folgende Übersicht fasst die zentralen Änderungen beider Programme zusammen.

Merkmal Bis 20. Juli 2026 Ab 21. Juli 2026
KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus
Maximaler Kreditbetrag pro Wohneinheit120.000 € Standard, 150.000 € mit EE oder NH Klasseeinheitlich 150.000 €
TilgungszuschussEH 40 20 %, EH 55 15 %, EH 70 10 %, EH 85 5 % (mit EE Klasse je plus 5 %)pauschal 10 Prozentpunkte niedriger, EE Bonus entfällt
Bonus Erneuerbare Energien Klasseplus 5 Prozententfällt
Bonus serielles Sanierennur Effizienzhaus 40 und 55zusätzlich Effizienzhaus 70 EE mit 5 Prozent
KfW 458 Heizungsförderung
Grundförderung30 Prozent30 Prozent (unverändert)
Förderfähige Kosten erste Wohneinheit30.000 Euro28.000 Euro
Effizienzbonusplus 5 Prozententfällt
Emissionsminderungszuschlag Biomasse2.500 Euroentfällt
Einkommens Bonus30 Prozent bis 40.000 Euro Einkommengestaffelt 40, 30 und 10 Prozent
Klimageschwindigkeits Bonus20 Prozent, langsame Abschmelzungschnellere Abschmelzung, ab Februar 2027 halbjährlich
Maximale Förderquote und Höchstzuschussbis 70 %, max. rund 21.000 Eurobis 70 %, auf 28.000 Euro Basis (max. rund 19.600 Euro)
KfW 261 kurz erklärt

Der Kreditbetrag gilt künftig einheitlich bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (bisher 120.000 Euro im Standard). Der Tilgungszuschuss sinkt pauschal um 10 Prozentpunkte und der 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse entfällt. Serielles Sanieren wird auf Effizienzhaus 70 EE ausgeweitet.

KfW 458 kurz erklärt

Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Die anrechenbaren Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Einkommens Bonus wird gestaffelt und der Klimageschwindigkeits Bonus schneller reduziert.

Check 1

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Warum viele Banken die KfW ungern vermitteln

Viele Banken und Vermittler bearbeiten KfW Förderungen nur zögerlich weil der Aufwand hoch und die Marge gering ist. Die Einbindung von KfW 261 und KfW 458 erfordert zusätzliche Nachweise, die Abstimmung mit einem Energie Effizienz Experten und eine genaue Kombination mit dem Bankdarlehen. Als unabhängiger Spezialist binden wir diese Programme aktiv in Ihr Finanzierungskonzept ein statt sie zu übergehen.

Das klingt unbequem ist aber ein offenes Geheimnis der Branche. Eine reine Bankfinanzierung ist für das Institut schneller abgewickelt und bringt oft mehr Ertrag als ein kleinteiliges Förderdarlehen mit strengen Auflagen. Für Sie als Eigentümer entsteht dadurch ein echter Nachteil wenn Fördermittel schlicht liegen bleiben.

Gerade nach der Reform lohnt sich die genaue Prüfung mehr denn je. Wir sehen die Förderung nicht als lästige Pflicht sondern als festen Baustein Ihrer Immobilienfinanzierung. So holen wir das heraus was Ihnen zusteht und verbinden es mit einem günstigen Hauskredit. Ob Neukauf, Anschlussfinanzierung oder Immobilienkredit für die Sanierung, die Förderung gehört für uns immer in die Gesamtrechnung.

In Magdeburg und Sachsen-Anhalt die KfW mit der IB LSA kombinieren

In Sachsen Anhalt lassen sich Bundesförderungen der KfW mit Landesprogrammen der Investitionsbank Sachsen Anhalt kombinieren. Das Programm Sachsen-Anhalt MODERN unterstützt Sanierungen mit einem zinsgünstigen Darlehen. Weil dieses Darlehen im Grundbuch nachrangig eingetragen werden kann zählt es bei der erstrangigen Bank als Eigenkapital. So bleibt trotz sinkender KfW Zuschüsse eine starke Gesamtförderung möglich.

Für Eigentümer in Magdeburg, Halle, Dessau und im Umland ergibt sich daraus ein spürbarer Vorteil. Wer Bundes und Landesförderung sauber verzahnt gleicht die niedrigeren KfW Zuschüsse zumindest teilweise wieder aus. Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge und der abgestimmten Grundbuchgestaltung.

Wie die Landesförderung im Detail funktioniert erklären wir auf unserer Seite zur IB LSA Förderung Magdeburg. Einen Überblick über alle Programme finden Sie zudem unter KfW Förderung.

Deutschlandweit die passende Landesförderung finden

Die KfW Programme 261 und 458 gelten bundesweit einheitlich. Was sich unterscheidet ist die ergänzende Landesförderung. In Sachsen-Anhalt ist das die IB LSA, in anderen Bundesländern übernehmen die jeweiligen Landesförderbanken diese Rolle, etwa die SAB in Sachsen, die NBank in Niedersachsen, die IBB in Berlin oder die L-Bank in Baden-Württemberg. Weil wir Ihre Immobilienfinanzierung deutschlandweit begleiten prüfen wir für jeden Standort welche Kombination aus KfW, Landesförderung und Hauskredit die günstigste ist. So profitieren Sie in Magdeburg genauso wie in München, Hamburg oder Köln von einer sauber verzahnten Förderung.

Schritt für Schritt so sichern Sie sich die Förderung rechtzeitig

Ein klarer Ablauf entscheidet ob Sie die alten Konditionen noch erreichen oder mit den neuen planen.

  • 1

    Vorhaben prüfen

    Klären Sie ob Sie sanieren, die Heizung tauschen oder beides planen. Daraus ergibt sich ob KfW 261, KfW 458 oder eine Kombination sinnvoll ist.

  • 2

    Fristen einordnen

    Prüfen Sie ob Ihr Vorhaben bis zum 20. Juli 2026 antragsreif wird. Wenn ja lohnt sich der schnelle Weg zu den alten Konditionen.

  • 3

    Fachunternehmer und Experten einbinden

    Für KfW 458 brauchen Sie einen Fachunternehmervertrag mit Rücktrittsklausel. Für KfW 261 ist ein Energie Effizienz Experte Pflicht.

  • 4

    Finanzierung gegenrechnen

    Wir vergleichen den Bankkredit mit den KfW Programmen und der IB LSA und ermitteln die günstigste Gesamtstruktur.

  • 5

    Antrag korrekt stellen

    Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wir steuern die richtige Reihenfolge damit die Förderung nicht verfällt.

  • 6

    Umsetzen und Nachweise liefern

    Nach der Sanierung reichen Sie die Nachweise ein und der Tilgungszuschuss oder der Zuschuss wird ausgezahlt.

Typische Fehler bei der KfW Beantragung

Diese vier Fehler kosten am häufigsten die Förderung oder bares Geld.

Zu spät gestartet

Wer erst nach Beginn der Maßnahme an die Förderung denkt geht leer aus. Der Antrag oder die Bestätigung muss vor dem Start vorliegen.

Ohne Energie Experten geplant

Bei KfW 261 ist die Einbindung eines Energie Effizienz Experten Pflicht. Fehlt dieser Nachweis scheitert der gesamte Förderantrag.

Förderungen nicht kombiniert

Wer KfW und IB LSA getrennt betrachtet verschenkt Potenzial. Die richtige Kombination senkt die monatliche Rate deutlich.

Stichtag verpasst

Die höheren Konditionen enden am 20. Juli 2026. Wer zögert plant mit den niedrigeren Sätzen ab dem 21. Juli 2026.

Check 2

Modernisierungsbudget berechnen

Ermitteln Sie mit unserem Rechner welches Budget für Ihre Sanierung oder Ihren Heizungstausch realistisch ist. So planen Sie Kredit und Förderung vorausschauend und vermeiden Nachfinanzierungen.

Häufige Fragen zur KfW Reform 2026

Ab wann gelten die neuen Konditionen bei KfW 261 und KfW 458?
Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 21. Juli 2026. Seit dem 9. Juli 2026 läuft die Umstellungsphase in der keine neuen Bestätigungen zum Antrag nach altem Stand mehr erstellt werden. Antragsreife Vorhaben erhalten noch bis zum 20. Juli 2026 eine Zusage zu den bisherigen Konditionen.
Wird die KfW 261 Sanierungsförderung abgeschafft?
Nein. KfW 261 bleibt bestehen. Der maximale Kreditbetrag liegt künftig einheitlich bei 150.000 Euro pro Wohneinheit (bisher 120.000 Euro im Standard und 150.000 Euro mit Erneuerbare Energien oder Nachhaltigkeits Klasse). Gekürzt wird der Tilgungszuschuss um pauschal 10 Prozentpunkte und der 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse entfällt. Der zinsgünstige Kredit bleibt ein wichtiger Baustein.
Wie hoch ist die Heizungsförderung KfW 458 künftig?
Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Über die Grundförderung, den Einkommens Bonus und den Klimageschwindigkeits Bonus bleibt für selbst nutzende Eigentümer weiterhin eine hohe Förderquote möglich.
Kann ich die alten und höheren Zuschüsse noch bekommen?
Das ist möglich wenn Ihr Vorhaben bis zum 20. Juli 2026 antragsreif ist. Dazu gehören bei KfW 458 ein Fachunternehmervertrag mit Rücktrittsklausel und bei KfW 261 die Einbindung eines Energie Effizienz Experten. Wir prüfen umgehend ob der schnelle Weg für Sie noch erreichbar ist.
Lässt sich die KfW Förderung mit der IB Sachsen-Anhalt kombinieren?
Ja. In Sachsen Anhalt lassen sich die Bundesprogramme der KfW mit Landesdarlehen der Investitionsbank Sachsen Anhalt kombinieren. Ein nachrangig eingetragenes Landesdarlehen kann bei der erstrangigen Bank als Eigenkapital zählen. Das gleicht die niedrigeren KfW Zuschüsse zumindest teilweise wieder aus.
Muss der Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt werden?
Ja. Bei KfW 261 und KfW 458 muss der Antrag oder die Bestätigung vor dem Beginn der Maßnahme vorliegen. Wer zu früh startet verliert den Förderanspruch. Wir steuern die richtige Reihenfolge damit nichts verfällt.
Sinken die Fördersätze nach dem 21. Juli 2026 weiter?
Ja. Bei KfW 458 sinkt der Höchstbetrag ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro und der Klimageschwindigkeits Bonus wird schrittweise abgeschmolzen. Wer den Heizungstausch plant sollte daher nicht unnötig warten.
Sind alle Zahlen bereits endgültig?
Grundlage sind die Eckpunkte der Bundesregierung vom 8. Juli 2026. Die verbindlichen Merkblätter mit den finalen Prozentsätzen veröffentlicht die KfW zum Start am 21. Juli 2026. Einzelne Werte können sich noch verschieben. Wir prüfen für Sie tagesaktuell was in Ihrem konkreten Fall gilt.

Sichern Sie sich Ihre Förderung bevor die Zuschüsse sinken

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir prüfen tagesaktuell welche KfW Konditionen für Ihr Vorhaben gelten, ob der schnelle Weg noch möglich ist und wie sich Bund und Land optimal kombinieren lassen. Als Spezialist für Immobilienfinanzierung, Hauskredit und Immobilienkredit erstellen wir Ihnen die günstigste Gesamtstruktur aus Darlehen und Förderung.

Sandro Wallisch Expert-Baufinanzierung Magdeburg

Sandro Wallisch

Förderung und Finanzierung aus einer Hand

Sandro Wallisch ist Spezialist für Immobilienfinanzierung mit über 22 Jahren Erfahrung und vergleicht für Sie mehr als 550 Banken. Wir verbinden KfW 261 und KfW 458 mit dem günstigsten Hauskredit und der passenden Landesförderung. Persönlich in Magdeburg und deutschlandweit.

Quelle der Förderkonditionen: offizielle Produktseiten der KfW zu KfW 261 und KfW 458. Stand 9. Juli 2026.

Zufriedene Kunden in Mitteldeutschland

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