Wie viel KfW-Förderung gibt es 2026 für Sanierung und Heizungstausch?
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Sanierung zum Effizienzhaus und für den Heizungstausch. Wir rechnen Ihnen vor was heute noch drin ist und binden die Förderung direkt in Ihren Hauskredit und Ihre Immobilienfinanzierung in Magdeburg Leipzig und Dresden ein.
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Themenübersicht
- Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261 aktuell
- Warum die Reform unsanierte Häuser kaum trifft
- Die Änderungen vom 21. Juli 2026 im Überblick
- Antrag vor Auftrag, die einzige Frist die noch zählt
- KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus
- KfW 458, so viel Zuschuss gibt es für die Heizung
- Alt gegen Neu die wichtigsten Zahlen
- Check 1 Bauzinsen für den Hauskredit vergleichen
- Warum viele Banken die KfW ungern vermitteln
- KfW mit der IB Sachsen-Anhalt kombinieren
- Schritt für Schritt Förderung rechtzeitig sichern
- Typische Fehler bei der KfW Beantragung
- Check 2 Modernisierungsbudget berechnen
- Häufige Fragen zur KfW Förderung 2026
- Beratungstermin in Magdeburg buchen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist neu gefasst. Grundlage ist die am 21. Juli 2026 in Kraft getretene Richtlinie vom 17. Juli 2026, und sie betrifft zwei der wichtigsten Programme. Der Wohngebäude Kredit KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus und die Heizungsförderung KfW 458 für den Heizungstausch arbeiten seither mit neuen Sätzen. Wer jetzt saniert oder die Heizung wechselt sollte wissen was heute gilt, denn gerade beim unsanierten Bestandshaus ist die Rechnung besser als ihr Ruf. Für Sie als Eigentümer ist die Förderung dabei nur ein Baustein. Erst im Zusammenspiel mit dem passenden Hauskredit und einer durchdachten Immobilienfinanzierung entsteht die günstigste Gesamtlösung. Wir prüfen jeden Immobilienkredit auf die optimale Kombination aus Bankdarlehen und Fördermitteln.
Seit dem 21. Juli 2026 liegen die Zuschüsse in beiden Programmen niedriger. Bei KfW 261 ist der Tilgungszuschuss um rund 10 Prozentpunkte gesunken und der eigene 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse entfallen, weil die Erneuerbare Energien Klasse jetzt Grundvoraussetzung jeder Effizienzhaus Stufe ist. Bei KfW 458 sind die maximal förderfähigen Kosten von 30.000 Euro auf 28.000 Euro gefallen, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag sind entfallen und der Klimageschwindigkeitsbonus schmilzt schneller ab. Erhalten geblieben sind die beiden Boni, die für unsere Zielgruppe den Unterschied machen, nämlich 10 Prozentpunkte für ein Worst Performing Building und 15 Prozentpunkte für eine serielle Sanierung. Wir prüfen Ihre Förderung tagesaktuell und binden sie in Ihren Hauskredit und Ihre Immobilienfinanzierung ein.
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Der Tilgungszuschuss ist der Teil des Kredits, den Sie nicht zurückzahlen. Er richtet sich nach der Effizienzhaus-Stufe, die Ihr Haus nach der Sanierung erreicht. Diese Sätze gelten seit dem 21. Juli 2026 und stammen aus dem Merkblatt Kredit Nummer 261 der KfW.
| Effizienzhaus-Stufe | Grundsatz | mit Nachhaltigkeits-Klasse | zusätzlich Worst Performing Building | zusätzlich serielle Sanierung |
|---|---|---|---|---|
| Effizienzhaus 40 EE | 10 % | 15 % | 25 % | 40 % |
| Effizienzhaus 55 EE | 5 % | 10 % | 20 % | 35 % |
| Effizienzhaus 70 EE | 0 % | 5 % | nicht vorgesehen | nicht vorgesehen |
| Effizienzhaus 85 EE | 0 % | 5 % | nicht vorgesehen | nicht vorgesehen |
| Effizienzhaus Denkmal EE | 5 % | 10 % | nicht vorgesehen | nicht vorgesehen |
10 Prozent Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeits-Klasse 15 Prozent, mit Worst-Performing-Building-Bonus 25 Prozent und mit serieller Sanierung bis 40 Prozent.
5 Prozent Tilgungszuschuss, mit Nachhaltigkeits-Klasse 10 Prozent, mit Worst-Performing-Building-Bonus 20 Prozent und mit serieller Sanierung bis 35 Prozent.
70 EE und 85 EE bringen ohne Nachhaltigkeits-Klasse keinen Tilgungszuschuss mehr, mit Nachhaltigkeits-Klasse jeweils 5 Prozent. Denkmal EE liegt bei 5 Prozent, mit Nachhaltigkeits-Klasse bei 10 Prozent. Die beiden Boni gelten für diese Stufen nicht.
Der Tilgungszuschuss bezieht sich auf den bewilligten Kreditbetrag, und der liegt bei bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit. 25 Prozent sind damit bis zu 37.500 Euro, die Sie nie zurückzahlen. Bei einem Effizienzhaus 55 EE mit Worst-Performing-Building-Bonus und einem Kreditbetrag von 100.000 Euro sind es 15.000 Euro. Der Zuschuss wird gutgeschrieben, sobald die erreichte Stufe nachgewiesen ist, und verkürzt die Laufzeit bei gleicher Rate.
Warum die Reform gerade unsanierte Häuser kaum trifft
Der Worst-Performing-Building-Bonus ist der Grund, warum die gekürzten Sätze für unsere Zielgruppe wenig ändern. Er bringt 10 Prozentpunkte zusätzlich und gilt für Gebäude, die energetisch zu den schlechtesten des deutschen Gebäudebestandes gehören. Wer ein Haus der Energieklassen F, G oder H kauft, erfüllt diese Voraussetzung im Regelfall.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis. Ein Bestandshaus der Klasse G, Baujahr 1972, wird auf Effizienzhaus 55 EE saniert. Die energetischen Maßnahmen ohne die Heizung kosten 100.000 Euro und laufen über KfW 261. Der Grundsatz liefert 5 Prozent, der Worst-Performing-Building-Bonus 10 Prozentpunkte. Das macht 15 Prozent von 100.000 Euro, also 15.000 Euro Schuldenerlass, und übrig bleiben 85.000 Euro, die verzinst und getilgt werden.
Wer weiter geht, verdient mehr. Dasselbe Haus auf Effizienzhaus 40 EE mit Nachhaltigkeits-Klasse gebracht ergibt 15 Prozent plus 10 Prozentpunkte, also 25 Prozent. Bei ausgeschöpften 150.000 Euro Kreditbetrag sind das 37.500 Euro. Kommt eine serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen hinzu, sind bis zu 40 Prozent möglich, weil dieser Bonus mit dem Worst-Performing-Building-Bonus kumulierbar ist.
Die Rechnung, die daraus folgt. Aus altem Wohnraum neuen zu machen ist derzeit der günstigere Weg zum eigenen Haus. Der Kaufpreis eines unsanierten Bestandshauses liegt in Sachsen-Anhalt und Thüringen deutlich unter den Kosten eines Neubaus, und auf die Sanierung folgt ein Zuschuss, den es beim Neubau in dieser Höhe nicht gibt. Wir rechnen Kauf, Sanierung und Förderung in einer Summe und zeigen Ihnen die Monatsrate, die am Ende zählt.
Die Änderungen vom 21. Juli 2026 im Überblick
Beide Programme werden nicht abgeschafft sondern umgebaut. Der Staat verschiebt den Schwerpunkt von hohen Zuschüssen hin zu günstigen Krediten und klareren Nachhaltigkeitsanforderungen. Für Eigentümer in Sachsen Anhalt und Sachsen bedeutet das vor allem eines. Die Förderung bleibt attraktiv, doch die Spitzenzuschüsse der letzten Jahre werden Schritt für Schritt kleiner.
Grundlage dieses Beitrags sind die verbindlichen Unterlagen der KfW, nämlich das Merkblatt Kredit Nummer 261 mit Stand 07/2026, gültig ab 21. Juli 2026, und die Produktseite zur Heizungsförderung 458 mit Stand 21. Juli 2026. Beide Quellen wurden am 26. Juli 2026 geprüft. Verbindlich sind allein die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Zusage, weshalb wir für Sie tagesaktuell prüfen was in Ihrem konkreten Fall gilt.
Antrag vor Auftrag, die einzige Frist die noch zählt
Die Bundesregierung veröffentlicht die Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Ab diesem Tag waren keine neuen Bestätigungen zum Antrag nach altem Stand mehr möglich.
Letzte Zusagen zu den bisherigen und höheren Konditionen für antragsreife Vorhaben.
Die neuen Förderbedingungen für KfW 261 und KfW 458 gelten. Das ist der Stand, mit dem wir heute rechnen.
Die nächste echte Frist. Bei KfW 458 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus erstmals und danach halbjährlich um 4 Prozent, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit um 750 Euro je Halbjahr.
Praxistipp
Antragsreif heißt bei KfW 458 Fachunternehmervertrag mit Rücktrittsklausel und bei KfW 261 Einbindung eines Energie Effizienz Experten. Beides gilt unverändert und beides muss vor der Auftragsvergabe stehen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie einen Handwerker beauftragen. Wir prüfen welche Stufe und welche Boni für Ihr Haus erreichbar sind.
KfW 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus
So funktioniert der Kredit mit Tilgungszuschuss
Bei KfW 261 erhalten Sie einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit. Dieser Höchstbetrag gilt seit dem 21. Juli 2026 einheitlich, vorher lag er im Standard bei 120.000 Euro. Ein Teil des Kredits müssen Sie nicht zurückzahlen. Dieser Tilgungszuschuss richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus Stufe. Je besser der energetische Standard nach der Sanierung desto höher fällt der Zuschuss aus.
Zurzeit gelten je Stufe folgende Tilgungszuschüsse. Effizienzhaus 40 mit 20 Prozent, Effizienzhaus 55 mit 15 Prozent, Effizienzhaus 70 mit 10 Prozent und Effizienzhaus 85 mit 5 Prozent. Mit Erneuerbare Energien Klasse kommen jeweils 5 Prozentpunkte hinzu. Mit der Reform sinkt genau dieser Tilgungszuschuss. Die pauschale Kürzung um 10 Prozentpunkte trifft alle Stufen. Ein Effizienzhaus 40 das bislang 20 Prozent auf der Basisstufe erhielt kommt heute auf 10 Prozent. Zusätzlich entfällt der bisherige 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse, weil diese Klasse jetzt Grundvoraussetzung jeder Stufe ist.
- Kreditbetrag seit dem 21. Juli 2026 einheitlich bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (vorher 120.000 Euro im Standard)
- Tilgungszuschuss pauschal um 10 Prozentpunkte niedriger
- 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse entfällt
- Bonus für serielles Sanieren 15 Prozentpunkte für Effizienzhaus 40 und 55
Was das für Ihre Sanierung bedeutet
Der günstige Kredit bleibt ein starkes Werkzeug für die energetische Sanierung. Der Anreiz verschiebt sich jedoch vom hohen Zuschuss hin zum zinsgünstigen Darlehen. Umso wichtiger wird eine saubere Gesamtrechnung aus Kredit, Zuschuss und Ihrer Hausbank.
Mehr zum Ablauf finden Sie in unserem Ratgeber zur Finanzierung der Modernisierung.
KfW 458, so viel Zuschuss gibt es für den Heizungstausch
Die Heizungsförderung setzt sich weiterhin aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Diese Boni lassen sich kombinieren, gedeckelt auf eine maximale Förderquote. In der Praxis bleibt für viele selbst nutzende Eigentümer eine hohe Förderung möglich. Weil aber die anrechenbaren Kosten sinken und einzelne Boni entfallen wird die Höchstsumme in Euro kleiner.
Was bleibt
- Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch
- Einkommens Bonus für selbst nutzende Eigentümer bleibt erhalten
- Familienregelung mindert das anrechenbare Einkommen je minderjährigem Kind
- Kombination der Boni bis zur maximalen Förderquote
Was sich verschlechtert
- Förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro
- Effizienzbonus von 5 Prozent entfällt
- Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro entfällt
- Klimageschwindigkeits Bonus wird schneller abgeschmolzen
- Ab Februar 2027 sinkt der Höchstbetrag halbjährlich um weitere 750 Euro
Einkommens Bonus wird sozial gestaffelt
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Er beträgt 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro. Bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze pauschal um 10.000 Euro. So bleibt der Heizungstausch besonders für Familien mit mittlerem Einkommen attraktiv.
Wie sich der Heizungstausch mit einem passenden Kredit sauber gegenfinanzieren lässt zeigen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Modernisierungskredit.
Alt gegen Neu die wichtigsten Zahlen gegenübergestellt
Die folgende Übersicht fasst die zentralen Änderungen beider Programme zusammen.
| Merkmal | Bis 20. Juli 2026 | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| KfW 261 Sanierung zum Effizienzhaus | ||
| Maximaler Kreditbetrag pro Wohneinheit | 120.000 € Standard, 150.000 € mit EE oder NH Klasse | einheitlich 150.000 € |
| Tilgungszuschuss | EH 40 20 %, EH 55 15 %, EH 70 10 %, EH 85 5 % (mit EE Klasse je plus 5 %) | EH 40 EE 10 %, EH 55 EE 5 %, EH 70 EE und EH 85 EE 0 %, NH Klasse jeweils plus 5 Prozentpunkte |
| Bonus Erneuerbare Energien Klasse | plus 5 Prozent | entfällt |
| Bonus serielles Sanieren | nur Effizienzhaus 40 und 55 | unverändert Effizienzhaus 40 und 55, plus 15 Prozentpunkte |
| KfW 458 Heizungsförderung | ||
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent (unverändert) |
| Förderfähige Kosten erste Wohneinheit | 30.000 Euro | 28.000 Euro |
| Effizienzbonus | plus 5 Prozent | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag Biomasse | 2.500 Euro | entfällt |
| Einkommens Bonus | 30 Prozent bis 40.000 Euro Einkommen | gestaffelt 40, 30 und 10 Prozent |
| Klimageschwindigkeits Bonus | 20 Prozent, langsame Abschmelzung | schnellere Abschmelzung, ab Februar 2027 halbjährlich |
| Maximale Förderquote und Höchstzuschuss | bis 70 %, max. rund 21.000 Euro | bis 80 %, auf 28.000 Euro Basis (max. 22.400 Euro) |
Der Kreditbetrag gilt seit dem 21. Juli 2026 einheitlich bis 150.000 Euro pro Wohneinheit (vorher 120.000 Euro im Standard). Der Tilgungszuschuss liegt 10 Prozentpunkte niedriger und der eigene 5 Prozent Bonus für die Erneuerbare Energien Klasse ist entfallen. Serielles Sanieren bringt 15 Prozentpunkte für Effizienzhaus 40 und 55, ein Worst Performing Building weitere 10 Prozentpunkte.
Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Die anrechenbaren Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen. Der Einkommens Bonus wird gestaffelt und der Klimageschwindigkeits Bonus schneller reduziert.
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Warum viele Banken die KfW ungern vermitteln
Das klingt unbequem ist aber ein offenes Geheimnis der Branche. Eine reine Bankfinanzierung ist für das Institut schneller abgewickelt und bringt oft mehr Ertrag als ein kleinteiliges Förderdarlehen mit strengen Auflagen. Für Sie als Eigentümer entsteht dadurch ein echter Nachteil wenn Fördermittel schlicht liegen bleiben.
Gerade nach der Reform lohnt sich die genaue Prüfung mehr denn je. Wir sehen die Förderung nicht als lästige Pflicht sondern als festen Baustein Ihrer Immobilienfinanzierung. So holen wir das heraus was Ihnen zusteht und verbinden es mit einem günstigen Hauskredit. Ob Neukauf, Anschlussfinanzierung oder Immobilienkredit für die Sanierung, die Förderung gehört für uns immer in die Gesamtrechnung.
In Magdeburg und Sachsen-Anhalt die KfW mit der IB LSA kombinieren
Für Eigentümer in Magdeburg, Halle, Dessau und im Umland ergibt sich daraus ein spürbarer Vorteil. Wer Bundes und Landesförderung sauber verzahnt gleicht die niedrigeren KfW Zuschüsse zumindest teilweise wieder aus. Der Schlüssel liegt in der richtigen Reihenfolge und der abgestimmten Grundbuchgestaltung.
Wie die Landesförderung im Detail funktioniert, erklären wir auf unserer Seite zur IB LSA Förderung Magdeburg. Einen Überblick über alle Programme finden Sie zudem unter KfW Förderung.
Deutschlandweit die passende Landesförderung finden
Die KfW Programme 261 und 458 gelten bundesweit einheitlich. Was sich unterscheidet ist die ergänzende Landesförderung. In Sachsen-Anhalt ist das die IB LSA, in anderen Bundesländern übernehmen die jeweiligen Landesförderbanken diese Rolle, etwa die SAB in Sachsen, die NBank in Niedersachsen, die IBB in Berlin oder die L-Bank in Baden-Württemberg. Weil wir Ihre Immobilienfinanzierung deutschlandweit begleiten prüfen wir für jeden Standort welche Kombination aus KfW, Landesförderung und Hauskredit die günstigste ist. So profitieren Sie in Magdeburg genauso wie in München, Hamburg oder Köln von einer sauber verzahnten Förderung.
Schritt für Schritt so sichern Sie sich die Förderung rechtzeitig
Ein klarer Ablauf entscheidet ob Sie die alten Konditionen noch erreichen oder mit den neuen planen.
-
Vorhaben prüfen
Klären Sie ob Sie sanieren, die Heizung tauschen oder beides planen. Daraus ergibt sich ob KfW 261, KfW 458 oder eine Kombination sinnvoll ist.
-
Stufe und Boni einordnen
Klären Sie welche Effizienzhaus Stufe realistisch ist und ob Ihr Haus als Worst Performing Building gilt. Daran hängen 10 Prozentpunkte Tilgungszuschuss.
-
Fachunternehmer und Experten einbinden
Für KfW 458 brauchen Sie einen Fachunternehmervertrag mit Rücktrittsklausel. Für KfW 261 ist ein Energie Effizienz Experte Pflicht.
-
Finanzierung gegenrechnen
Wir vergleichen den Bankkredit mit den KfW Programmen und der IB LSA und ermitteln die günstigste Gesamtstruktur.
-
Antrag korrekt stellen
Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein. Wir steuern die richtige Reihenfolge damit die Förderung nicht verfällt.
-
Umsetzen und Nachweise liefern
Nach der Sanierung reichen Sie die Nachweise ein und der Tilgungszuschuss oder der Zuschuss wird ausgezahlt.
Typische Fehler bei der KfW Beantragung
Diese vier Fehler kosten am häufigsten die Förderung oder bares Geld.
Zu spät gestartet
Wer erst nach Beginn der Maßnahme an die Förderung denkt geht leer aus. Der Antrag oder die Bestätigung muss vor dem Start vorliegen.
Ohne Energie Experten geplant
Bei KfW 261 ist die Einbindung eines Energie Effizienz Experten Pflicht. Fehlt dieser Nachweis scheitert der gesamte Förderantrag.
Förderungen nicht kombiniert
Wer KfW und IB LSA getrennt betrachtet verschenkt Potenzial. Die richtige Kombination senkt die monatliche Rate deutlich.
Antrag zu spät gestellt
Der Antrag muss vor dem Handwerkerauftrag stehen. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt verliert den Anspruch vollständig.
Modernisierungsbudget berechnen
Ermitteln Sie mit unserem Rechner welches Budget für Ihre Sanierung oder Ihren Heizungstausch realistisch ist. So planen Sie Kredit und Förderung vorausschauend und vermeiden Nachfinanzierungen.
Häufige Fragen zur KfW Förderung 2026
Ab wann gelten die neuen Konditionen bei KfW 261 und KfW 458?
Wird die KfW 261 Sanierungsförderung abgeschafft?
Wie hoch ist die Heizungsförderung KfW 458 aktuell?
Kann ich die alten und höheren Zuschüsse noch bekommen?
Lässt sich die KfW Förderung mit der IB Sachsen-Anhalt kombinieren?
Muss der Antrag vor Beginn der Sanierung gestellt werden?
Sinken die Fördersätze nach dem 21. Juli 2026 weiter?
Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261 aktuell?
Was ist ein Worst Performing Building und was bringt der Bonus?
Wie viel Zuschuss gibt es bei KfW 458 maximal in Euro?
Wie viele Fördermittel darf ich für dieselben Kosten kombinieren?
Kann ich KfW 261 und KfW 458 für dasselbe Haus nutzen?
Fachlich verantwortlich
Sandro Wallisch, Geschäftsführer und Inhaber der Expert-Baufinanzierung, seit 2002 in der Finanzbranche und täglich in der Beratung von Mandanten.
- Ganzheitliche Ausbildung zum Finanz- und Vermögensberater bei der Deutschen Vermögensberatung AG, 2002 bis 2005
- Versicherungsfachmann IHK, 2009
- Immobiliardarlehensvermittler IHK, 2016, Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i der Gewerbeordnung
- Über 2.000 begleitete Mandanten und ein Finanzierungsvolumen von mindestens 800 Millionen Euro Immobilienkredite sowie 130 Millionen Euro Privatkredite
Weil das Unternehmen inhabergeführt ist, berät hier der Eigentümer selbst und nicht eine wechselnde Vertriebsmannschaft. In Sachsen-Anhalt begleitet er Baufinanzierung, Hauskredit und Anschlussfinanzierung persönlich, vom ersten Termin bis zur Auszahlung. Fördermittel von KfW, BAFA und der IB Sachsen-Anhalt gehören zum Tagesgeschäft, nicht zum Sonderfall.
Quellen und Stand
Stand der Angaben: . Alle Zahlen stammen aus den amtlichen Unterlagen der KfW.
Quellen im Detail
KfW 261 nach dem Merkblatt Kredit Nummer 261, Stand 07/2026, gültig ab 21. Juli 2026, auf Grundlage der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude Wohngebäude vom 17. Juli 2026. Kreditbetrag bis 150.000 Euro je Wohneinheit, Tilgungszuschuss nach Effizienzhaus-Stufe, Nachhaltigkeits-Klasse plus 5 Prozentpunkte, Worst Performing Building plus 10 Prozentpunkte, serielle Sanierung plus 15 Prozentpunkte. Die beiden Boni gelten für Effizienzhaus 40 und 55 und sind kumulierbar. Ergibt die Kumulierung öffentlicher Mittel für dieselben Kosten mehr als 60 Prozent Förderquote, wird die Förderung entsprechend gekürzt, wobei Zinsverbilligungen von Förderkrediten außer Betracht bleiben.
KfW 458 nach der Produktseite der KfW, Stand 21. Juli 2026. Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus 16 Prozent, Einkommensbonus 40, 30 oder 10 Prozent je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro, maximal 80 Prozent Zuschuss. Berücksichtigt werden bei einem Einfamilienhaus Kosten bis 28.000 Euro, der Höchstzuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
Verbindlich sind allein die Bedingungen der KfW zum Zeitpunkt Ihrer Zusage. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Ihre persönliche Förderfähigkeit prüfen wir kostenfrei im Erstgespräch.
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KfW FörderungAlle Programme im Überblick.
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